Amthorstraße 11, Haus 01 und Haus 02 - Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 23 VgV 007

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gera
Postanschrift: Kornmarkt 12
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Gera, Zentrale Vergabe- und Submissionsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 3658381120
Fax: +49 3658381125
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gera.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Amthorstraße 11, Haus 01 und Haus 02 - Objektplanung Gebäude und Innenräume

Referenznummer der Bekanntmachung: 23 VgV 007
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, LPH 2-9, für Umbau und Sanierung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Amthorstraße 11, 07545 Gera

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, LPH 2-9, für Umbau und Sanierung für 2 Teilobjekte mit nachfolgender Kurzbeschreibung:

1. Teilobjekt 1 (TO 1): Umbau und Sanierung Verwaltungsgebäude Amthorstr. 11, Haus 01, 07545 Gera Teilbereich 2. OG und Barrierefreiheit (Stahlbeton - Skelettbauweise, Baujahr 1974/75)

2. Teilobjekt 2 (TO 2): Umbau und Sanierung Verwaltungsgebäude Amthorstr. 11, Haus 02, 07545 Gera (in Massivbauweise, Baujahr 1936 mit Aufstockung 1976/77)

Die Stadt Gera beabsichtigt, das Dezernat Stadtentwicklung, Bau und Umwelt in dem bestehenden Verwaltungskomplex Amthorstr. 11 zusammen zu führen und als zentralen Verwaltungsstandort zu entwickeln.

Ziel ist es, für die Bürger einen Anlaufpunkt mit kurzen Wegen im Sinne einer modernen attraktiven Verwaltung zu schaffen und gleichzeitig durch die Bündelung der Verwaltungseinheiten Synergieeffekte für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Gera zu erzielen. Der sich in unmittelbarer Nähe befindende Verwaltungsstandort Ernst-Toller-Str. 15 soll im Gegenzug freigelenkt werden, einschließlich der sich dort befindenden Verkehrsleittechnik und des Stadtnetzknotens der Stadt Gera.

Der Verwaltungskomplex Amthorstr. 11 besteht aus den Teilobjekten Haus 01, Haus 02 und Haus 03. Das Teilobjekt Haus 03 ist nicht Bestandteil der Planungsaufgabe. Das Gebäude Haus 01 ist nur in einem Teilbereich umzubauen, das Gebäude Haus 02 ist in Gänze im Zuge der Maßnahme unter Einhaltung aller notwendigen gesetzlichen Vorgaben umzubauen und zu sanieren. Zur Finanzierung der Maßnahme ist der Einsatz von Fördermitteln vorgesehen.

Die Leistungserbringung beginnt unmittelbar nach Beendigung des VgV-Verfahrens, voraussichtlich Ende 2023.

Kennzahlen

Zu 1.

BGF: ca. 660 m²

Geschätzte Bauwerkskosten (ohne MwSt):

Kostengruppe 300 382.000,00 EUR

Kostengruppe 400 162.000,00 EUR

Kostengruppe 600 50.000,00 EUR

Zu 2.

BGF: ca. 5.350 m²

Geschätzte Bauwerkskosten (ohne MwSt):

Kostengruppe 300 3.658.000,00 EUR

Kostengruppe 400 1.143.000,00 EUR

Kostengruppe 500 52.000,00 EUR (voll anrechenbar)

Kostengruppe 500 541.000,00 EUR (anteilig anrechenbar)

Zu erbringen sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, für Umbau und Sanierung der beiden Teilobjekte.

Für das Teilobjekt 1, Haus 01, sind die Leistungsphasen 3-9 i.V. mit einer Tektur zur vorliegenden Baugenehmigung und als Besondere Leistung die Überarbeitung der Fachplanung Brandschutz sowie die Zuarbeit zum Fördermittelantrag zu erbringen.

Für das Teilobjekt 2, Haus 02, sind die Leistungsphasen 2-9 und als Besondere Leistung die Fachplanung der Leitungstrassen (Verkehrsleittechnik und Stadtnetz), die Fachplanung Brandschutz sowie die Zuarbeit zum Fördermittelantrag erforderlich.

Beabsichtigt ist die Vergabe im Rahmen eines Stufenvertrages, wobei zunächst bis zur Leistungsphase 3 und die vor genannten Besonderen Leistungen vertraglich vereinbart werden. Eine stufenweise Übertragung der Leistungsphasen 4 bis 9 HOAI ist beabsichtigt, ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

Terminangaben: LPH 3 bis 30.06.2024, LPH 4 bis 31.03.2025, LPH 5 und 6 bis 30.11.2025, Baudurchführung ab März 2026, Fertigstellung in Abhängigkeit von der Fördermittelbereitstellung voraussichtlich August 2027

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektanalyse, Arbeitsmethoden / Punkte: 0-3 / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Koordination und Integration der Objekt- und Fachplanungen / Punkte: 0-3 / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Punkte: 0-3 / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Organisation der Bauüberwachung / Punkte: 0-3 / Gewichtung: 25
Kostenkriterium - Name: Honorar inkl. NK / Punkte: 0-3 / Gewichtung: 25
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die späteren Angebote (Erstangebote) sind nach Aufforderung des Auftraggebers gemäß § 17 Abs. 6, 9 VgV innerhalb von 25 Kalendertagen einzureichen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 127-405043
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Amthorstraße 11, Haus 01 und Haus 02 - Objektplanung Gebäude und Innenräume

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Beschaffungsabsicht der ausgeschriebenen Dienstleistung wurde wegen nicht mehr verfügbarer Haushaltmittel auf unbestimmte Zeit zurück gestellt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer -
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 36137737254
Fax: +49 36137739354
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB – Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 161 GWB – Form, Inhalt

(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.

(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Gera - ZVS -
Postanschrift: Kornmarkt 12
Ort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3658381360
Fax: +49 3658381365
Internet-Adresse: www.gera.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/07/2023

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