Objektplanung HOAI § 34 des Vorhabens "Sorbisches Wissensforum am Lauenareal" Neubau sowie Umbau/Erweiterung denkmalgeschützter Gebäude für Nutzung durch Museum, Institut, Magazin und Verwaltung

Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stiftung für das sorbische Volk
Postanschrift: Postplatz 2
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stiftung für das Sorbische Volk
E-Mail:
Telefon: +49 3591550300
Fax: +49 3591550333
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stiftung.sorben.com/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Stiftung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung HOAI § 34 des Vorhabens "Sorbisches Wissensforum am Lauenareal" Neubau sowie Umbau/Erweiterung denkmalgeschützter Gebäude für Nutzung durch Museum, Institut, Magazin und Verwaltung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71220000 Architekturentwurf
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Wettbewerbsgegenstand ist die Planung des „Sorbischen Wissensforums am Lauenareal“ mit Nutzung durch

Museums-, Instituts-, Magazin- und Veranstaltungsbereiche unter tlws. Berücksichtigung und Einbeziehung von

denkmalgeschützten Gebäuden auf Grundstücken im Zentrum der Stadt Bautzen.

Die vorgesehene Bausumme für die Kostengruppen 300/400 beträgt ca. 24 Mio EUR (zuzügl. MwSt.)

Die Stiftung für das Sorbische Volk lobt einen einstufigen nichtoffenen Realisierungswettbewerbs nach

RPW 2013 für das Vorhaben „Sorbisches Wissensforum am Lauenareal“ in Bautzen aus. Ziel ist es einen

Objektplaner/Architekten für das Vorhaben zu binden. Der Wettbewerb wird für 20 Teilnehmer ausgelobt.

Der Auslober beabsichtigt, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des

Preisgerichts dem ersten Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfes notwendigen weiteren

Planungsleistungen zu übertragen. Die

übertragenen Planungsleistungen sind entspr. RPW 2013 § 8(2) Leistungen für Architekten gemäß HOAI § 34

(3) mind. die Leistungsphasen 2 - 3.

Der Auslober behält sich eine abschnittsweise Beauftragung vor, diese steht unter dem Vorbehalt der Förderung

des Bauvorhabens. Aus Gründen der Förderung besteht die Möglichkeit der abschnittsweisen Ausführung des

Bauvorhabens.

Den teilnehmenden Architekten ist die Einhaltung der Kostenobergrenze als unbedingtes Projektziel bewusst.

Sie verpflichten sich, im Laufe der Projektdurchführung geeignete Maßnahmen im Projekt umzusetzen, damit

dieses Projektziel eingehalten werden kann.

Projektziel ist die Errichtung des „Sorbischen Wissensforums am Lauenareal“ in Bautzen.

Mit dem „Wissensforum“ soll ein Gebäudekomplex im Zentrum der Stadt Bautzen entstehen, welcher drei

Zieldimensionen miteinander verbindet:

1. Innovativer, sichtbarer und anforderungsgerechter Standort für sorbische Wissensinstitutionen. Im

„Sorbischen Wissensforum am Lauenareal“ werden das Sorbische Institut e.V. mit Sorbischem Kulturarchiv und

Sorbischer Zentralbibliothek sowie das Sorbische Museum an einem gemeinsamen Standort untergebracht.

Dadurch werden Funktionalität beider Institutionen maßgeblich verbessert, eine gute Sichtbarkeit und

Zugänglichkeit gewährleistet und Entwicklungsmöglichkeiten für beide Institutionen geschaffen. Es entsteht ein

offener und für alle Interessierten zugänglicher Ort zur Bewahrung, Erforschung und Präsentation von Wissen

über die Sorbische Sprache, Geschichte und Kultur.

2. Modellvorhaben nachhaltiges Bauen:

Das „Wissensforum“ soll sich durch die möglichst umfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in

Bezug auf Bauweise, Energiekonzept und Einbindung in die Kreislaufwirtschaft auszeichnen.

3. Aufwertung des Stadtzentrums von Bautzen:

Durch Architektur und Funktion des „Wissensforums“ wird die hochwertige Entwicklung der langjährigen

innerstädtischen Brachfläche am „Lauenareal“ in Bautzen sowie die Sanierung der denkmalgeschützten „Alten

Posthalterei“ gewährleistet.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

- Städtebauliche Einbindung

- Architektonische Qualität

- Funktionalität und Programmerfüllung

- Zonierung der Freiflächen

- Wirtschaftlichkeit des Entwurfskonzeptes in Bezug

auf Investitions- und Unterhaltskosten

Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 219-630579

Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse

Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
V.3)Zuschlag und Preise
V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
01/06/2023
V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
Anzahl der beteiligten KMU: 20
Anzahl der ausländischen Teilnehmer: 1
V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
Offizielle Bezeichnung: bogevischs buero architekten & stadtplaner GmbH, München
Postanschrift: schulstraße 5
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8945235470
Internet-Adresse: https://www.bogevisch.de
Der Gewinner ist ein KMU: ja
V.3.4)Höhe der Preise
Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: 64 500.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Einreichung der Bewerbungsunterlagen an .

Der Erhalt der Unterlagen ist ohne Registrierung unter https://stiftung.sorben.com/deutsch/stiftung/

ausschreibungen/

möglich. Es erfolgen keine automatischen Benachrichtigungen zu neuen Dokumenten wie Rückfrageprotokolle

o.ä. und eine selbständige Kontrolle durch interessierte Büros ist nötig.

Einzelbieter verwenden das bereitgestellte Formblatt Bewerbungsbogen Einzelbieter. Bietergemeinschaft

verwenden das bereitgestellte Formblatt Bewerbungsbogen Bietergemeinschaft.

Bietergemeinschaften sind zugelassen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften

(ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter. Die Bietergemeinschaft hat eine Erklärung abzugeben, aus der

die gesamtschuldnerische Haftung, auch über die Auflösung der ARGE hinaus, hervorgeht sowie eine

Vollmacht mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters. Geforderte Nachweise und die Erklärung

über gesamtschuldnerische Haftung sind von allen Mitgliedern zu erbringen. Bietergemeinschaften sind

teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische

Personen gestellt sind. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft zu benennen, der für die

Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.

Natürliche Personen erfüllen die Anforderungen, wenn sie zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt

berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind bzw. wenn sie zur Führung der

Berufsbezeichnung Architekt entsprechend den §§ 35, 36 des Sächsischen Architektengesetzes (auswärtiger

Architekt) berechtigt sind und ihren Geschäfts- und Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet

haben.

Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf das

Erbringen von Planungsleistungen entsprechend der Wettbewerbsaufgabe ausgerichtet ist. Der bevollmächtigte

Vertreter der juristischen Person und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche

Personen gestellten Anforderungen erfüllen.

Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner

oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zusätzlich bewirbt und dass der

Bewerber akzeptiert, dass Verstöße gegen diese Regelung zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers

bzw. der Bewerbergemeinschaft und ggf. seiner Wettbewerbsarbeit führen. Mehrfachbewerbungen führen zum

Ausschluss sämtlicher Beteiligter der entsprechenden Bewerbungen.

Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (Nachweis der Erfüllung der geforderten

Mindeststandards).

Es werden maximal 20 Bewerber zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen.

Bei höherer Anzahl von Bewerbern mit Erfüllung der Eignungskriterien erfolgt ein Losverfahren, es

werden 20 Teilnehmer und 5 Nachrücker ermittelt. Im Falle der Absage eines der ausgelosten Teilnehmer

rückt ein Nachrücker an dessen Stelle. Die Frist für die Benennung von Nachrückern endet mit dem

Rückfragekolloquium. Nachrücker erklären sich durch die Teilnahme am Wettbewerb mit dieser Regelung

einverstanden.

Die Voraussetzungen für die Teilnahme müssen am Tag der Auslobung erfüllt sein.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 (3) GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten

Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsamtes erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 GWB

Absatz 2 bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar

sind, müssen spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe

oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach

Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3419773800
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/07/2023

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