WW01 Einsiedel Erweiterung Filteranlage, Vorbereitung und Mitwirkung an der Vergabe, Bauoberleitung und Bauüberwachung, Dokumentation und Objektbetreuung Referenznummer der Bekanntmachung: 380 000 673
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Theresenstraße 13
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 37138060
Fax: +49 3713806874
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zweckverband-fernwasser-suedsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
WW01 Einsiedel Erweiterung Filteranlage, Vorbereitung und Mitwirkung an der Vergabe, Bauoberleitung und Bauüberwachung, Dokumentation und Objektbetreuung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe von Leistungen der Vorbereitung und Mitwirkung an der Vergabe, der Bauoberleitung und Bauüberwachung, der Dokumentation und Objektbetreuung für die Werkleistungen Dritter zur Erweiterung der Anlagen zur Trinkwasseraufbereitung sowie zur Spülabwasserbehandlung zu vergeben. Gegenstand der auszuführenden Werkleistungen, deren Vergabe (Mitwirkung) und Überwachung der hiermit bekanntgemachten Vergabe sind, umfassen;
- Neubau einer ersten Filterstufe als Mehrschichtfilter für eine Aufbereitungsleistung von 77.000 m³/d einschließlich Einbindung in die bestehenden Anlagen,
- Umrüstung der vorhandenen Filter zu Kalziumcarbonat-Filtern,
- Um- bzw. Neubau aller im Zusammenhang mit den beiden Filterstufen stehenden Anlagen zur Filterspülung, Erstfiltrat- und Spülwasserspeicherung, Filterspülabwasserbehandlung,
- Rohrleitungen vom Übergabepunkt Rohwasser bis zu den Filterstufen und dazwischen,
- Erweiterung der Chemikalienstation,
- Anpassung der Desinfektionsanlage.
Mit der Anlage zur Trinkwasseraufbereitung soll insbesondere bei erhöhten Belastungen des Rohwassers, unter anderem mit organischen Inhaltsstoffen, die Versorgung in Menge und Güte gesichert werden.
Errichtung, Inbetriebnahme und der Probebetrieb werden während des weiter laufenden Betrieb des Wasserwerkes durchgeführt.
Chemnitz, DE
Vergabe von Planungs-/Bauüberwachungsleistungen für den Neubau einer Filterstufe und die Erweiterung der Filteranlagen im Wasserwerk WW01 Einsiedel, Umbau im fortlaufenden Betrieb.
Das Projekt befindet sich in der Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen. Die Ausführungsplanung wird durch die Planer erstellt, die den Genehmigungsantrag erarbeitet haben. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an den Kosten des Projektes mit Zuschussmitteln in Höhe von 50 %.
Die zu vergebende Leistung umfasst die Optimierung der Ausführungsplanung zur Vorbereitung der Vergabe, die Mitwirkung bei der Vergabe, die Bauoberleitung und die Bauüberwachung, die Dokumentation und die Objektbetreuung nach der Inbetriebnahme für sämtliche Werkleistungen (insbesondere die gesamte technische Ausrüstung und Ausstattung, Rohrleistungs- und Ingenieurbau) Dritter und umfasst mindestens sämtliche einschlägigen Leistungsbilder der HOAI sowie sämtliche Grund-, Besondere und Zusätzliche Leistungen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Projektsteuerungsfunktion für die Werkleistungen beginnend ab deren Ausschreibung bis zur Schlusszahlung.
Leistungsbeginn der zu vergebenden Leistungen beginnend mit der Optimierung der Ausführungsplanung im Dez. 2023.
Die voraussichtliche Bauausführung ist geplant von Dez. 2024 - Dez. 2028. Anschließend erfolgt die Objektbetreuung.
Während der Bauausführung ist die Anwesenheit von qualifizierten Personen auf der Baustelle zu gewährleisten.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in zwei Leistungsabschnitten:
- Abschnitt I: Leistungsstufe 0
- Abschnitt II: Leistungsstufen 1 bis 4 als Option.
Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe 0 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung der Leistungsstufen 1 bis 4 nach Erbringung der Leistungsstufe 0 im Wege der Optionsausübung oder in sonstiger Weise besteht nicht.
Fristgerecht und vollständig eingegangene Teilnahmeanträge werden formal und inhaltlich anhand der angegebenen Kriterien bewertet. Eine Nachforderung fehlender Dokumente, Erklärungen oder Angaben erfolgt nicht.
Die Auswahl erfolgt unter den formal ordnungsgemäßen und vollständigen Teilnahmeanträgen anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie unter III.1.3) aufgeführt bewertet werden.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in zwei Leistungsabschnitten:
- Abschnitt I: Leistungsstufe 0
- Abschnitt II: Leistungsstufen 1 bis 4 als Option.
Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe 0 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung der Leistungsstufen 1 bis 4 nach Erbringung der Leistungsstufe 0 im Wege der Optionsausübung oder in sonstiger Weise besteht nicht.
Teilschlussrechnung nach vollständigem Abschluss der Leistungsstufe 3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen fristgerecht und vollständig einreichen:
- Nachweis Handelsregistereintrag (Nummer der Firma, Amtsgericht), insoweit zutreffend
- Nachweis der Berufsqualifikation gemäß III.2.1)
- Eigenerklärung zur Verordnung (EU) Nr. 2022/576
- Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe i. S. v. § 123 Abs. 1 – 4 GWB vorliegen
- Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe i. S. v. § 124 Abs. 1 GWB, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegen
- nur bei Bewerbergemeinschaften: Erklärung Bewerbergemeinschaft unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters und Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung
Der Auftraggeber wird von den ausgewählten Bewerbern die Einreichung von geeigneten Belegen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen verlangen, mindestens aber Gewerbezentralregisterauszug, Auszug aus dem Bundeszentralregister für alle geschäftsleitenden Personen der ausgewählten Bewerber / Mitglieder ausgewählter Bewerbergemeinschaften, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für alle ausgewählten Bewerber / Mitglieder ausgewählter Bewerbergemeinschaften, Nachweis der Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Abgabepflichten durch alle ausgewählten Bewerber / Mitglieder ausgewählter Bewerbergemeinschaften.
Bewerber / Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
- Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) in den Jahren 2018 - 2022
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung gemäß III.1.6)
Gefordert wird ein Mindestumsatz von 1.000.000 €/a (netto) sowie für vergleichbare Leistungen mindestens in Höhe von 500.000 EUR in 3 Geschäftsjahren von 2018 bis 2022. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied diesen Mindestumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen in diesen 3 Geschäftsjahren erzielt haben.
Bewerber / Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgaben:
(1) Berufliche Leistungsfähigkeit / Personal
Personalbestand des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft in den Jahren 2018 bis 2022, die im Leistungsbereich tätig sind.
(2) Nachweis der Leistungsfähigkeit durch projekt- und leistungsspezifische Angaben zu Referenzprojekten, die der Wettbewerbsteilnehmer innerhalb des Zeitraums 01.01. 2013 bis 31.12.2022 in den wesentlichen Leistungsteilen bearbeitet hat.
Unabhängig von der Anzahl eingereichter Referenzen werden nur diejenigen Referenzen gewertet, die die nachfolgend genannten Mindeststandards erfüllen.
Je Bewerber / Bewerbergemeinschaft und Leistungsbereich werden nur die drei Referenzen mit den jeweiligen Höchstpunktzahlen gewertet.
Maximal erreichbare Punktzahl von 300 in den Auswahlkriterien:
(1) Berufliche Leistungsfähigkeit/Personal, maximal 75 Punkte erreichbar
(2) Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens nach Auswertung der Referenzen, maximal 3 x 75 Punkte erreichbar
Die Leistungskriterien und deren Punktebewertung sind in der Bewertungsmatrix Stufe 1 - Auswahlkriterien, die den Vergabeunterlagen beiliegt, enthalten.
(1) Der Personalbestand des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, die im Leistungsbereich tätig sind, muss in drei der fünf Jahren 2018 bis 2022 mindestens 5 Vollzeitäquivalent pro Jahr betragen.
(2) Vorlage mindestens zwei geeigneten Referenzen für den Nachweis der Leistungsfähigkeit
Eine Referenz wird nur gewertet, wenn das Referenzprojekt die drei Mindestbedingungen kumulativ erfüllt:
- Bearbeitung der Lph 5 – 8 (HOAI) für Trink- oder Abwasseranlagen mit anrechenbaren Kosten für
ausschließlich Technische Ausrüstung > 1.000 T€ netto
- Planung und Bauüberwachung für eine Trink- oder Abwasseranlage, deren Realisierung während des laufenden Betriebes durchgeführt wurde/wird
- Koordinierungsleistung aller am Projekt Beteiligten für Trink- oder Abwasseranlagen
Siehe II.2.9)
Der Auftragnehmer wird zur Zuschlagserteilung den Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung zu erbringen haben mit folgenden Mindestdeckungssummen:
für Personenschäden EUR 10.000.0000
für Sachschäden EUR 5.000.000
für sonstige, insbesondere Vermögensschäden EUR 15.000.000
2-fach maximiert, nachzuweisen spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung.
Die Vergütung der Planungs-/Bauüberwachungsleistungen erfolgt gemäß dem mit dem Bieter abgeschlossenen Ingenieurvertrag. Vorgesehen ist die Vergütung eines Gesamtpauschalhonorars je Leistungsstufe, auf das nach zeitlichem und inhaltlichem Leistungsfortschritt angemessene Abschlagszahlungen geleistet werden.
Gesamtschuldnerisch haftend mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters.
Beratende Ingenieure
Nachweis der Berufsqualifikation „Beratender Ingenieur“ oder „Architekt“ und / oder „bauvorlageberechtigter Ingenieur oder vergleichbar durch Vorlage der Qualifikation durch die zuständige Berufskammer oder innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit gleichartiger Funktion ausgestattete Einrichtungen. Juristische Personen müssen für die Durchführung der Aufgabe jeweils mindestens einen verantwortlichen Betriebsangehörigen benennen, der die oben genannten Berufsqualifikationen erfüllt.
Jedwedes Personal des Auftragnehmers sowie Nachauftragnehmer müssen jederzeit die Sicherheits- und Vertraulichkeitsbedingungen des Auftraggebers gemäß den Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb um diesen Vertrag erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Informationen zum Verfahren und der Vorgehensweise bei EU-Ausschreibungen mit Verhandlungsverfahren:
Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Wirtschaftsteilnehmer dazu aufgefordert, Ihren Teilnahmeantrag innerhalb der unter Punkt IV 2.2 der Bekanntmachung gesetzten Frist beim Auftraggeber einzureichen.
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3) angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Der vertrauliche Teil der Vergabeunterlagen wird nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge oder Angebote stattdessen unmittelbar an die unter I.1) angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die anonymisierten Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen werden nur auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst auf der Vergabeplattform informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachten sind.
Postanschrift: Braustrasse 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Freistaates Sachsen gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).