Microsoft 365 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/03-50701

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 4152870
Fax: +49 415287-1750
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hereon.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlich geförderte Forschungseinrichtung in privatrechtlicher Rechtsform
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Werkstoff- und Küstenforschung, Biomaterialforschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Microsoft 365

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/03-50701
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden Leistungen für die nahtlose Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von weiteren Lizenzen für Softwareprodukte der Firma Microsoft durch einen entsprechenden Handelspartner auf der Basis der Konditionenverträge des Bundesministeriums des Inneren (BMI) angefragt. Während der gesamten Laufzeit können Lizenzerweiterungen oder neue Softwareprodukte für Online- und OnPremise-Produkte in den Vertrag aufgenommen werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 829 449.89 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Hauptort der Ausführung:

Helmholtz-Zentrum hereon GmbH Max-Planck-Straße 1 21502 Geesthacht

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Zusätzlich sind vom Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen und nachzuweisen:

- Verwaltung der Verträge

- Unterstützung bei der jährlichen True Up Meldung

- Lizenzberatung

- Mitteilung über Änderungen an Lizenzbedingungen und Einführung neuer Microsoft Produkte

- Benennung eines festen Ansprechpartners und eines Stellvertreters auf Seiten des Handelspartners, welche mindestens über aktuelle Zertifizierungen als Microsoft Certified Professional (MCP) oder Microsoft Licensing Professional (MLP) verfügen.

- Der Ansprechpartner ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Die Reaktionszeit für Anfragen beträgt 1 Werktag.

- Das eingesetzte / ausführende Personal beherrscht die deutsche Sprache in Wort und Schrift verhandlungssicher

Die aufgeführten Leistungen sind vom Auftragnehmer grundsätzlich kostenfrei zu erbringen bzw. bei der Kalkulation der Angebotspreise entsprechend zu berücksichtigen.

Zuschlagserteilung

Der Zuschlag erfolgt gemäß § 127 Abs. 1 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot.

Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien ermittelt:

Zuschlagskriterium

Preis 100 %

Sollten mehrere identische wirtschaftlichste Angebote vorliegen entscheidet das Los.

Laufzeit: 01.06.2023-31.05.2026

Bei Vertragsabschluss wird ein EVB-IT Vertrag zur Anwendung kommen.

Weitere Details gem. Leistungsbeschreibung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 070-210401
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 35048792
Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe CANCOM

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
19/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: CANCOM
Postanschrift: Messerschmittstr. 20
Ort: Jettingen-Scheppach
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89343
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 82259961243
Fax: +49 822541243
Internet-Adresse: http://cancom.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 736 340.30 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 829 449.89 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDY1HT7W4QB

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/07/2023

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