Abfalltransporte - ca. 25.800 Mg/a (Los 1), Verwertung von Gärresten nach BioabfallV (Los 2-7), pro Los ca. 1.500 Mg/a Referenznummer der Bekanntmachung: GBAB1-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Obernburger Str. 25
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 06021/83831
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gbab-kompostwerk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abfalltransporte - ca. 25.800 Mg/a (Los 1), Verwertung von Gärresten nach BioabfallV (Los 2-7), pro Los ca. 1.500 Mg/a
Abfalltransporte - ca. 25.800 Mg/a (Los 1), Verwertung von Gärresten nach BioabfallV (Los 2-7), pro Los ca. 1.500 Mg/a
Abfalltransporte - ca. 25.800 Mg/a
Abholort der GBAB und die benannten Anlagen
Abfalltransporte - ca. 25.800 Mg/a, Andienung an das GKS Schweinfurt, Hafenstraße 30, 97424 Schweinfurt oder MHKW Würzburg, Gattinger Straße 31, 97076 Würzburg
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Verwertung von Gärresten nach BioabfallV
Aschaffenburg und Verwertungsanlage des AN
Abholung an der Umschlaganlage der GB AB mbH und Transport von Gärresten incl. Verwertung nach BioabfallV, ca. 1.500 Mg/a
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 2 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Durchführung von Abfalltransport-Leistungen bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2.1) zu verwenden. Los 2-7: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Verwertung biogener Abfälle bezogen auf die jeweils letzten drei Geschäftsjahre. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2.2) zu verwenden. Die Angaben können jeweils auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Alle Lose: Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ zum voranstehenden Satz kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s.o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Näheres siehe BB Los 1-7 Nr. 13.7.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Los 1: Vorlage von mindestens 2 Referenzen nach dem Formular „Formular Referenzen Abfalltransporte Los 1.docx“ (Anlage 1.3.1, steht per Download zur Verfügung) bezogen auf die letzten 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Abgabe des Angebots) bezüglich der Leistungen von Abfalltransporten mit Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer sowie der transportierten Jahresmenge bezogen auf die angegebene Referenz. Maßgeblich für die Beurteilung, ob der Bieter die Referenzkriterien erfüllt ist, dass der Bieter mit Hilfe des Formulars (erforderlichenfalls zusätzlicher ergänzender Angaben und/oder Erläuterungen) nachweist, dass er über den genannten Zeitraum bezogen auf Abfalltransportleistungen auf dem Markt tätig war bzw. derzeit ist (berufliche Leistungsfähigkeit).
Los 2-7: Vorlage von mindestens einer Referenz nach dem Formular „Formular Referenzen Bio Los 2-7.docx“ (Anlage 1.3.2, steht per Download zur Verfügung) bezogen auf die letzten 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Abgabe des Angebots) bezüglich der Leistungen der Verwertung biogener Stoffe (Bioabfall, Grün-abfall u.ä.) nach BioabfallV mit Benennung der jeweils im Jahr verwerteten Mengen (bezogen auf den Anlageninput) sowie Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer (berufliche Leistungsfähigkeit).
Los 2-7: Vorlage der Erklärung zur Verwertung der Gärreste nach Formular „Anlage 1.6 Erklärung bezüglich Verwertung der Gärreste.docx“ mit Angabe der Anlagen/Orte, an denen die Verwertung/Behandlung/Konditionierung (berufliche Leistungsfähigkeit).
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist.
Eigenerklärung nach Anlage 1.5 zur Einhaltung der Regelungen und Anforderungen gemäß dem 5. EU-Sanktionspakets.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG in-nerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Die Eignungsnachweise sind bezogen auf Los 2 bis 7 komplett identisch. Soweit Eignungsnachweise identisch für die jeweiligen Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für mehrere Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d.h. Nachweise, die in einem Angebot enthalten sind, gelten auch für die Angebote des Bieters für die jeweils anderen Lose.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d.h. nachgeforderte Unterla-gen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für die anderen Lose als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.