15-TO-23-106; FRS Tornesch - Trägerschaft des offenen Ganztages Referenznummer der Bekanntmachung: 15-TO-23-106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 41214502-4578
Fax: +49 41214502-94578
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-pinneberg.de
Postanschrift: Kurt-Wagener-Str. 11
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4121-45020
Fax: +49 4121-450294545
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
15-TO-23-106; FRS Tornesch - Trägerschaft des offenen Ganztages
Die Fritz-Reuter-Schule wird als Offene Ganztagsschule mit 270 Schülern geführt. Die Stadt Tornesch ist Träger des offenen Ganztagsangebotes der Fritz-Reuter-Schule und muss die Trägerschaft des offenen Ganztagsangebote zum zweiten Schulhalbjahr des Schuljahres 2023/2024 neu vergeben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen bis zum 02.08.2023 zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 07) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Die Bewertungskriterien finden Sie im beigefügten Formblatt (19_Zuschlagskriterien) separat. Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
Es ist auch nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Tornesch. Diese wird Vertragspartner.Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte WORD-Datei (.docx) . Sofern Sie das LV ausdrucken und händische Eintragungen machen möchten, steht es auch in PDF-Form zum Ausdrucken zur Verfügung.
Die Leistungsbeschreibung/das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend.
Eine Verlängerung wäre bis zu 36 Monaten möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung im Beruf- oder Handelsregister ist auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Nachweis über Haftpflichtversicherung
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- 3 Referenzen äquivalenten Umfangs und vergleichbarer Art.
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind bei der Eröffnung gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 431-988-4542
Fax: +49 431-988-4702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).