Lieferung von zwei Krankentransportwagen KTW B für den Kreis Dithmarschen, unterteilt in zwei Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 04-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stettiner Str. 30
Ort: Heide / Holstein
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachdienst Ordnung und Sicherheit
E-Mail:
Telefon: +49 481971297
Fax: +49 48197221297
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dithmarschen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei Krankentransportwagen KTW B für den Kreis Dithmarschen, unterteilt in zwei Lose
Lieferung von zwei Krankentransportwagen KTW B für den Kreis Dithmarschen, unterteilt in zwei Lose
2x Fahrgestell und Aufbau geeignet zur Darstellung zweier KTW B (Kurzzeichen: Los 1)
25746 Heide / Holstein
Lieferung von zwei Fahrgestellen und zwei Aufbauten geeignet zur Darstellung zweier KTW B
Beladung für zwei KTW B (Kurzzeichen: Los 2)
25746 Heide / Holstein
Lieferung von Beladung für zwei KTW B
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2x Fahrgestell und Aufbau geeignet zur Darstellung zweier KTW B (Kurzzeichen: Los 1)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung für zwei KTW B (Kurzzeichen: Los 2)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de