Bestell- und Abrechnungssystem für Mittagsverpflegung in den Schulen (Full-Service) Referenznummer der Bekanntmachung: 3395
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 2
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Recht - Öffentliches Auftragswesen
E-Mail:
Telefon: +49 5121-3011704
Fax: +49 5121-301951707
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hildesheim.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Bestell- und Abrechnungssystem für Mittagsverpflegung in den Schulen (Full-Service)
Einführung eines Bestell-& Abrechnungssystems für die städtischen 19 Ganztagsschulen (Full-Service) (ca. 315.000 Mahlzeiten/Jahr, ca. 2700 regelmäßige Essensteilnehmer)
Stadt Hildesheim div. Liegenschaften Markt 2 31134 Hildesheim 19 städtische Liegenschaften in 31134 bis 31141 Hildesheim.
Es wird ein offenes Verfahren durchgeführt.
Die Auftragserteilung des Auftragsgebers erfolgt bis spätestens 01.05.2023.
Der Auftragnehmer hat das System für das neue Schuljahr 2023/2024 zu implementieren und die betreffenden Mitarbeiter*innen im Umgang zu schulen. Daher ist die Umsetzung bis zum Schulstart in Niedersachsen am 17.08.2023 abzuschließen.
Die Vertragslaufzeit für die Nutzung ist unbegrenzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Vorsetzen 41
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPD3ZJ
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland