Sportzentrum Süd - Neubau Doppel Dreifeldhallte - Wärmeerzeugungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: HG-2023-0014
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Steinmühlstraße 26
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 61721003099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-homburg.de
Postanschrift: Bahnhofstraße 16-18
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 61721003099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sportzentrum Süd - Neubau Doppel Dreifeldhallte - Wärmeerzeugungsanlagen
Wärmeerzeugungsanlagen
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Wärmeerzeugungsanlagen für den Neubau einer Doppel-Dreifach-Sporthalle auf dem Grundstück Massenheimer Weg 2 in 61352 Bad Homburg.
Dabei sind folgende Leistungen zu erbringen:
-Pelletkessel 2 St
-Solarkollektoren 32 St
-Schichtenspeicher 2 St
- Druckhaltung, Entgasung, Nachspeisung 1 St
- Abgasanlage (Kamin) 2 St
- Rohrleitung ca. 370 m
- Halbstationäre Sprühwasser-Löschanlage 1 St
- Inspektion und Wartung für 4 Jahre
Ergänzend zu II.2.7) Ausführungstermine:
- Beginn der Leistung (Werksplanung) 11.09.2023
- Ende der Werksplanung 25.09.2023
- Beginn der Montage 02.10.2023
- Fertigstellung 14.02.2024
Hinweis Baustellenbesichtigung:
Für die Kalkulation der nachfolgend aufgeführten Leistungen wird eine Baustellenbesichtigung emphohlen um sich mit den örtlichen Verkersverhältnissen vertraut zu machen und den Umfang der ausgeschriebenen Leistungen zu überprüfen.
Nach Auftragserteilung geführte Einwände bezüglich nicht bekannter Schwierigkeiten usw. werden nicht berücksichtigt und können nicht als Nachforderungen geltend gemacht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilung anzufordern,
Es ist/sind vorzulegen:
-124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Das VHB 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen" ist zu beachten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilung anzufordern,
Es ist/sind vorzulegen:
- 124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
- Vorbehaltlich einer vorgesehenen Zuschlagserteilung: Kreditreformauskunft oder vergleichbare Bonitätsauskunft
Das VHB 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen" ist zu beachten.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachwese in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Hinweis: Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, ist die Vorlage von Eigenerklärungen zunächst ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Originalnachweise vor Auftragserteilung anzufordern,
Es ist/sind vorzulegen:
-124 Hessen - Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz: Verzeichnis der Nachunternehmerleistugnen gem. Formblatt VHB 235
- Bei vorgesehener Bietergemeinschaft: Erklärung zur Bietergemeinschaft gem. Formblatt VHB 234; die Eignungsnachweise/-erklärungen sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen
- Eigenerklärungen zu Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 hinsichtlich Bezug zu Russland.
Das VHB 216 "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen" ist zu beachten. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 6a EU, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen
durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten fünf
Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bieters
bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben sind dabei - je
Projekt/je Referenz - der Leistungsinhalt und Leistungsumfang sowie die
Modalitäten der Leistung, der Auftragswert, Ausführungszeit sowie der
Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse).
Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der
Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.
Mindestanforderung:
(1) Mindestens fünf einschlägige Referenzen für Bauleistungen
vergleichbarer Anlagen von Biomassekessel mit mindestens 100 kW und
mindestens eine in redundante Ausführung mit Pufferspeicher und
Pellet-Silo.
(2) Schweißzertifikat nach DIN EN 1090-2
(3) Zertifizierung nach DIN EN 13480
(4) Zertifizierung nach DIN EN ISO 3834-2
(5) Zertifizierung nach den Regelwerk(en) AD 2000-Merkblatt HP0
Auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 wird verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle -Bahnhofstraße 16-1861352 Bad Homburg v. d. HöheDeutschland
Keine. Auf die Regelungen des § 14 EU VOB/A wird hingewiesen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Auf Anforderung der Vergabestelle ist die Urkalkulation vorzulegen.
Ergänzungen zu Ziff. 2.4 des VHB 216: der Bieter/Auftragnehmer wird rechtzeitig über die vorgesehene Öffnung der Urkalkulation informiert und die Möglichkeit gegeben, an dem Termin persönlich anwesend zu sein.
Ergänzend zu den Regelungen der VOB: Die Kalkulation eventueller Nachträge erfolgt auf Grundlage der Urkalkulation des Hauptvertrages.
2. Die vom Bieter zur Verfügung gestellten Informationen und Daten werden im Rahmen des DSGVO erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteilitgte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren. Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes des Bieters.
3. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch als kostenloser Download über die Vergabeplattform der eHAD unter www. had. de zur Verfügung gestellt. Es erfolgt kein schriftlicher Versand von Vergabeunterlagen.
4. Fragen zu den Vergabeunterlagen können nur bis 1 Woche vor dem Eröffnungstermin über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform eHAD gestellt werden. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung(§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland