Realisierungswettbewerb (RPW 2013) für "Erweiterung an der Gesamtschule Ebsdorfergrund, Heskem" Referenznummer der Bekanntmachung: GSEH/RPW/2023/1

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Marburg-Biedenkopf
Postanschrift: Im Lichtenholz 60
Ort: Marburg
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Schule und Gebäudemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 64214051222
Fax: +49 64214051644
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.marburg-biedenkopf.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ovf.wettbewerbe-aktuell.de/de/wettbewerb-35009
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: ACP Projektmanagement GmbH
Postanschrift: Burger Landstraße 23a
Ort: Herborn
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35745
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 277257430
Fax: +49 2772574325
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.acpmanagement.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://ovf.wettbewerbe-aktuell.de/de/wettbewerb-35009
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Realisierungswettbewerb (RPW 2013) für "Erweiterung an der Gesamtschule Ebsdorfergrund, Heskem"

Referenznummer der Bekanntmachung: GSEH/RPW/2023/1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gesamtschule Ebsdorfergrund, kurz GSE, ist eine kooperative Gesamtschule des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Auf einer Förderstufe aufbauend vereint die GSE die weiterführenden Schulformen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) sowie einen Förderschulzweig mit dem Förderschwerpunkt Lernen und sozial-emotionale Entwicklung unter einem Dach.

Der vollständige Schulkomplex der GSE besteht aus mehreren Gebäuden, die die einzelnen Schulformen inkl. deren Verwaltung und Fachklassenbereiche beinhalten, sowie eines zusammenhängenden Baukörpers einer 3-Feld- und einer 1-Feld-Turnhalle. Zudem sind kleinere Gebäude der derzeitigen Mensa/Cafeteria und eine Hausmeisterwohnung, sowie Parkplatz-, Busverkehr- und Freiflächen für den Sport auf dem Grundstück der schulischen Nutzung untergebracht.

Die Gesamtschule Ebsdorfergrund ist im Bereich der Förderstufe (5. und 6. Klasse) sechszügig entwickelt. Ab der Jahrgangsstufe 7 sind weiterführende Schulzweige zum Erwerb des Hauptschul- und qualifizierten Realschulabschlusses und des gymnasialen Zweigs bis zur Jahrgangsstufe 10 an der der GSE möglich.

Im Rahmen des gegenständlichen Wettbewerbs sollen städtebaulich überzeugende und architektonisch hochwertige Lösungen für die Erweiterung des Schulkomplexes der Gesamtschule Ebsdorfergrund entwickelt werden. Für die Förderstufenklassen der 5. und 6. Jahrgangsstufen sollen in der zu planenden Erweiterung Lernräume in Form von Clustern entwickelt werden. Zudem soll der zentral gelegene Schusterbau (Gebäude 081_001), der baulich sanierungswürdig ist, zurückgebaut und in die Betrachtung der Neuausrichtung der GSE einbezogen werden.

Der Schusterbau beherbergt 9 Klassen- und 4 Fachklassenräume, sowie einen Lehrmittelraum des Hauptschulzweigs, sowie Lager- und Technikräume im Untergeschoss für die Trinkwassereinspeisung und Wechselrichter der Photovoltaikanlage.

Grundsätzlicher Bestandteil der Auslobung ist die Neukonzeption der Lernräume für den sechszügigen Förderstufentrakt in Form von Clustern. Dabei sollen je Cluster-Einheit 3 Klassenräume Plus mit jeweils etwa 80 m² NF, 3 Klassenräume mit jeweils etwa 60 m² NF sowie ein offener Lernbereich mit etwa 100 m² NF als ausgeweitete Flurzone (Clustermitte) realisiert werden. Nebenräume, Verkehrsflächen und WC-Einheiten sind entsprechend vorzusehen.

Zweiter Hauptbestandteil des zu planenden Erweiterungsbaus ist die Unterbringung einer Schulmensa mit Speiseausgabe für 200 Personen pro Schicht. Der dafür erforderliche Küchenbereich ist als Vollküche vorzusehen. Die Speisen werden dort nicht nur ausgegeben, sondern auch produziert.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

- Gemittelter Jahresumsatz der letzten drei Jahre (2020 bis 2022) gem. § 45 Abs. 4, Satz 4 VgV, für Objektplanungsleistungen für Gebäude in brutto €, ~20 %. Die maximale Punktzahl wird bei einem mittleren Umsatz in Höhe von 100 T€ brutto erreicht.

- Referenzauswahl von erbrachten Dienstleistungen des Bewerbers gem. § 46 Abs. 3, Satz 1 VgV, für Objektplanungsleistungen für Gebäude, ~60 %. Es sind 2 Referenzen einzureichen, von denen mindestens eine Referenz aus dem Bereich Schul- und Bildungsbauten, gem. Anlage 10.2 HOAI stammt. Die gewerteten Angaben betreffen Baukosten, Leistungsumfang, Nutzungsart und Angaben zur Bauablauflogistik. Nähere Angaben sind den Teilnahmeantragsunterlagen zu entnehmen.

- Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der fest angestellten Architekten und der Führungskräfte gem. § 46 Abs. 3, Satz 8 VgV, ~20 %. Die maxinale Punktzahl wird ab 2 Architekten und 2 Führungskräften erreicht.

Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auslober auf den Bewertungsbogen, der mit den Verfahrensunterlagen zum Download bereitgestellt ist.

Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter zwingender Verwendung des Bewerbungs-formulars einzureichen. Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen. Die Nachweise und die jeweiligen zugehörigen Unterlagen sind eindeutig kenntlich zu machen und entsprechend der Hinweise zur Bearbeitung des Bewerbungsbogens einzureichen. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinausgehend eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

Die geforderten Auskünfte und Erklärungen sind bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erteilen bzw. abzugeben.

Teilnahmeanträge werden nur bei Vorlage des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens berücksichtigt. Sämtliche Nachweise und Erklärungen müssen aktuell sein (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Bekanntmachung an). Ausgenommen sind hierbei die Nachweise der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt".

Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen.

Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen.

Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" gemäß § 75 VgV berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.

Juristische Personen werden gemäß § 43 Abs. 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, werden ebenfalls zugelassen.

Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.

Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.

Bei teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW 4.2 beschriebenen.

Berater, Fachplaner, Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.

Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt aufgrund von formalen Anforderungen und von fachlichen Anforderungen unter Einreichung der geforderten Referenzprojekte. - Vgl. Bewerbungsformular

Auswahl der 15 Teilnehmer:

Der Auslober lädt aus den unter Berücksichtigung der Formerfordernisse und § 4 VgV zugelassenen Bewerbern insgesamt 15 Teilnehmer (inkl. der bereits ausgewählten Unternehmen gem. Ziffer IV.1.7.) sowie drei Nachrücker ein, die sich aufgrund der geforderten Nachweise anhand der vorstehenden Auswahlkriterien qualifiziert haben. Liegen mehr wie die für eine Auswahl vorgesehenen 15 Bewerbungen vor und bilden sich durch Bildung der Rangfolge gem. den aufgeführten Kriterien keine 15 Bewerber heraus, entscheidet das Losverfahren.

Teilnahmeberechtigt sind nur die ausgewählten Büros.

Bewerber, die nach vorstehenden Kriterien ausgewählt worden sind, erhalten eine schriftliche Einladung zur Wettbewerbsteilnahme.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt gemäß § 75 VgV berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.

Juristische Personen werden gemäß § 43 Abs. 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, werden ebenfalls zugelassen. Der Bewerber oder der örtliche Partner muss nach der Hessischen BO bauvorlagenberechtigt sein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Frau Architektin Britta Lenz bei Integrale Planung, Ockershäuser Allee 6a, 35037 Marburg
Herr Architekt Tobias Poschmann bei A5 Planung GmbH, Franz-Groedel-Straße 3, 61231 Bad Nauheim
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Folgende Kriterien werden für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:

• Städtebauliches und architektonisches Konzept

• Umsetzung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen

• Gestalterische und räumliche Qualität

• Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb (Beurteilung anhand von Orientierungs-, Kenn- und Planungsdaten, z.B. BGF/HNF, BRI/BGF

• Barrierefreiheit

• Grundsätzliche Einhaltung brandschutztechnischer Vorgaben

• Energieeffizienz

• Planungs- und baurechtliche Umsetzbarkeit

• Umsetzbarkeit im laufenden Schulbetrieb

Die Reihenfolge der Aufzählung stellt keine Gewichtung der Kriterien dar.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 16/08/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von netto 68.000 EUR zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis des § 35 HOAI 2021 ermittelt.

Vorgesehen ist folgende Aufteilung:

1. Preis 27.200 € netto

2. Preis 17.000 € netto

3. Preis 10.200 € netto

Anerkennungen 13.600 € netto

Die Preise und Anerkennungen werden durch das Preisgericht unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Dem Preisgericht bleibt es vorbehalten, einstimmig auch eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme zu beschließen.

Die Auszahlung der Honorare und Preisgelder erfolgt gegen Rechnungsstellung der Teilnehmer im Anschluss an das Verfahren. In den Summen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, sie ist gesondert in Rechnung zu stellen.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Herr Landrat Jens Wommelsdorf (Sachpreisrichter)
Herr 1. Kreisbeigeordneter Marian Zachow (Sachpreisrichter)
Herr Schulleiter Mirko Meyerding (Sachpreisrichter)
Herr Ralf Laumer (stellv. Sachpreisrichter)
Frau Carina Damm (stellv. Sachpreisrichter)
Herr Ralph Pelka (stellv. Sachpreisrichter)
Herr Prof. Dipl.-Ing. Jürgen Hauck (Fachpreisrichter)
Herr Architekt Klaus Wagner (Fachpreisrichter)
Frau Architektin Sabrina Kattenborn (Fachpreisrichter)
Frau Architektin Silvia Bangert (Fachpreisrichter)
Herr Architekt Florian Bayer (stellv. Fachpreisrichter)
Herr Architekt Sascha Buurmann (stellv. Fachpreisrichter)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auslober wird gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2013 unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit der Bearbeitung weiterer Planungsleistungen gem. § 39 und § 47 Lph. 2 bis zur abgeschlossenen Lph. 4 HOAI, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.

Hierzu wird im Anschluss an die Preisgerichtssitzung gem. § 9 Abs. 1 RPW 2013 / § 14 (4) Nr. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren mit den Preisträgern durchgeführt. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.

1. Die Vergabeunterlagen einschließlich der Zuschlagskriterien gem. Teil B, Ziffer XIV. der Auslobung, werden den Preisträgern mit Einladung zum Verhandlungsverfahren im Detail bekannt gegeben.

2. Der Auslober behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot gern. § 17 Abs. 11 VgV vor. Ebenfalls behält sich der Auslober eine bauabschnittsweise Realisierung, sowie eine stufenweise Beauftragung der gegenständlichen Planungsleistungen vor.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.

Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/06/2023

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