FOS / BOS Weilheim - Sanierung 2023/2024 2023/11.2/040 - BMA und ELA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pütrichstraße 10a
Ort: Weilheim i. OB
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8816811265
Fax: +49 8816812308
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.weilheim-schongau.de
Abschnitt II: Gegenstand
FOS / BOS Weilheim - Sanierung 2023/2024 2023/11.2/040 - BMA und ELA
FOS / BOS Weilheim - Sanierung 2023/2024
2023/11.2/040 - BMA und ELA
Erneuerung der Brandmeldeanlage und der elektroakustischen Anlage
Kerschensteiner Str. 2, 82362 Weilheim
Erneuerung der Brandmeldeanlage und der elektroakustischen Anlage
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:
-1 Brandmeldezentrale
-1 Feuerwehr-Bedienfeld
-1 Feuerwehr-Anzeigetableau
-1 Feuerwehr-Schlüsseldepot
-ca. 20 Druckknopfmelder
-ca. 440 automatische Melder
-ca. 80 Feuerwehr-Laufkarten
-1 Elektroakustischer Zentralschrank
-3 Tischsprechstellen
-ca. 180 Lautsprecher
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FOS / BOS Weilheim - Sanierung 2023/2024 2023/11.2/040 - BMA und ELA
Postanschrift: Industriestr. 1
Ort: 82110 Germering
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82110
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 898090464
Fax: +49 898080498
Internet-Adresse: https://www.johnsoncontrols.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Pütrichstr. 8
Ort: 82362 Weilheim
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 881/681-1265
Fax: +49 881/681-2308
Internet-Adresse: www.weilheim-schongau.de