Stadt Dachau - H85 - Erweiterung Kinderkrippe Otto-Kohlhofer-Weg, 2. BA - VgV TWP Referenznummer der Bekanntmachung: Stadt Dachau - H85 - Erweiterung Kinderkrippe Otto-Kohlhofer-Weg, 2. BA - VgV TWP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89242937513
Fax: +49 889242937529
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Dachau - H85 - Erweiterung Kinderkrippe Otto-Kohlhofer-Weg, 2. BA - VgV TWP
Stadt Dachau - H85 - Erweiterung Kinderkrippe Otto-Kohlhofer-Weg, 2. BA - VgV TWP
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das bestehende 4 gruppige Kinderkrippenhaus im Otto-Kohlhofer-Weg 3 in Dachau wurde 2016 fertig gestellt und soll erweitert werden. Das zweigeschossige Bestandsgebäude in L-Form ist mit dem Vordergebäude in Ost/ West-Richtung und dem Längsbau parallel zum Otto-Kohlhofer-Weg ausgerichtet. Das Grundstück mit der Flurnummer 564/21 wird im Norden durch den Bolzplatz, im Westen durch den Otto-Kohlhofer-Weg und im Süd-Osten durch eine Grünanlage begrenzt. Das Gebäude wurde für die Unterbringung von vier Kinderkrippengruppen mit allen erforderlichen Personal- und Nebenräumen gebaut. In der Planung und Ausführung wurde für eine spätere Erweiterung die Infrastruktur bereits berücksichtigt, wie z.B. Küche, Aufzug, Waschraum, Personal/ Umkleide, Müll- und Putzraum, Lager. Diese Räumlichkeiten stehen dem Erweiterungsbau zur Verfügung und sind räumlich für beide Bauabschnitte zugeordnet. Das Bestandsgebäude hat 4 Gruppenräume mit jeweils angegliedertem Ruheraum und Umkleide, davon befinden sich 2 im Erd- und 2 im Obergeschoss. Im Erdgeschoss ist ein gemeinsamer Mehrzweckraum/ Multifunktionsraum angeordnet, im Obergeschoss sind zum Garten ausgerichtete Spielbalkone vorgelagert, die auch als Fluchtweg dienen. Der neue Bauabschnitt ist in Anlehnung an den Bestand auszuführen, um ein gleiches und einheitliches Erscheinungsbild zu erschaffen. Die Materialien sollten wie im 1. BA gewählt werden. Evtl. könnten Abweichungen bei den tragenden Konstruktionen aufgrund der neuen Planungen sinnvoll sein. Der Brandschutz ist im Zuge der weiteren Planung zu überarbeiten. Nach derzeitigem Stand sind die vorhandenen Fluchttreppen ausreichend für die Erweiterung. Der Erweiterungsbau soll Raum für voraussichtlich 4 Krippengruppen bieten. Die Anzahl der Gruppen ist abhängig von der zur Verfügung stehenden Freifläche zuzüglich der Fläche der Spielbalkone. Daher ist eine kompakte Bauweise und Grundrissgestaltung anzustreben, die eine maximale Freifläche erzielt.Es ist vorgesehen, dass der geplante Erweiterungsbau die vorhandene Infrastruktur mitbenutzen kann und in dem Erweiterungsbau an sich ausschließlich die KiTa betreffende Räume untergebracht werden. Die Freiflächen werden nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus angepasst. Das Konzept ist einheitlich fortzuführen, soweit dies im Rahmen der vorhandenen Struktur und Flächenangebot möglich ist. Auf dem Dach des Erweiterungsbaus ist eine Photovoltaik-Anlage angedacht. Eine Erweiterung auf dem Bestandsdach ist zu prüfen. Es sind die Leitungen für die Anlage vorzusehen. Die Anlage wird von den Stadtwerken errichtet und betrieben. Die Heizzentrale ist im Obergeschoss angeordnet und von außen zugänglich. Das Gebäude wird im Bestand mit einer Luft/ Wasser-Gasabsorptionswärmepumpe und einem Gasbrennwertkessel als Spitzenheizlastkessel beheizt. Die Anlage wurde bereits unter Berücksichtigung des 2. BA ausgelegt. Es soll eine Untersuchung des vorhandenen Energiekonzeptes und eine evtl. dadurch bedingte Optimierung erfolgen. Auf dem Grundstück sind bereits 11 PKW-Stellplätze inkl. einem behindertengerechten Stellplatz errichtet. Der Erweiterungsbau erfordert weitere Stellplätze, die in der weiteren Planung zu prüfen sind. Gem. BP 165/ 14 werden die erforderlichen Stellplätze und die Stellplätze für den Bring- und Holverkehr in der geplanten Quartiersgarage (geplante Fertigstellung Ende 2026) untergebracht, so dass die Fläche der bestehenden Stellplätze nach Fertigstellung der Garage dem Außenspielbereich zugeordnet werden. Der Erweiterungsbau ist im laufenden Betrieb zu errichten.Das Baugrundstück liegt im Bereich des B-Plans 165/14, somit besteht Baurecht nach § 30 BauGB.Eckdaten zum Grundstück:- Grundstücksgröße: 2.222 qm- GRZ: 0,70- GFZ: 1,40Termine:Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung: circa Anfang 2024Baubeginn: Mitte 2024Fertigstellung: Herbst 2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.