Abbruch und Neubau Kindertagesstätte "Flax und Krümel"
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 3-4
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3634350358
Fax: +49 3634350305
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-soemmerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch und Neubau Kindertagesstätte "Flax und Krümel"
Los 5 Rohbau 1.und 2. BA
99610 Sömmerda
LV 05 Rohbau 1.+2.BA Beton- und Holzbau Leistungsbeschreibung
2.125 qm Bodenplatte, d=25cm, Stahlbeton C25/30
400 lfm Randschürzen, b/h = 25/60 cm
252 lfm Stahlbetonfertigteil-Wandsockel, d = ca. 11,5 cm, h = ca. 64 cm
34 cbm Streifenfundamente unter Außenwänden, Nebengebäude und Müllhaus, Abmessungen ca. 70/80 cm bzw. 60/80 cm
42 qm Stahlbetonwand, C25/30, d = 25cm, h bis ca. 3 m, mit Konsolen 20/20cm beidseitig (Länge ca. 2 x 13,90 m, einschl. Türöffnung
1.026 lfm Blitzschutz-Ringerder Flachstahl in Erdplanum (Gründungssohle) als vorgezogene Leistung während Gewerk Erdarbeiten
567 lfm Funktionspotentialausgleichsleiter in Stahlbeton-Bodenplatte einschl. aller Verbindungen der Blitzschutz-Erdungsanlage und Prüfung der gesamten Anlage
760 qm Außenwände Massivholz, d ca. 12cm, tragend, als vorgefertigte Brettsperrholz-Elemente, winddicht, beidseitig NSi, auf Montageschwellen über Wandsockel, einschl. Fenster- und Türöffnungen
322 qm Innenwände Massivholz, d ca. 12 cm, tragend, als vorgefertigte Brettsperrholz-Elemente, winddicht, beidseitig NSi, auf Montageschwellen auf Bodenplatte, einschl. Fenster- und Türöffnungen
1.345 qm Innenwände Holzrahmenelemente, KVH, Stiele 6/12 cm, beidseitig einlagig beplankt Gipsfaserplatte 12,5mm, Innendämmung Holzweichfaserdämmung 40 bzw. 60mm, einschl. Fenster- und Türöffnungen
162 qm Wände Nebengebäude Holzrahmenelemente KVH, Stiele 8/12 bzw. 6/12 cm, außen einlagig beplankt OSB/3, d = 22mm
1.810 qm Sparrendach Hauptgebäude, geneigt 10 bzw 30°, Abmessung Sparren NH C24 je nach Dachneigung und Spannweite 6/20 bis 12/24 cm, e = 62,5cm, einschl. Wechsel für Dachfenster, unterseitig Verschalung mit OSB/3-Platten, d = 22 mm, Zwischensparrendämmung WLG 038 d = 20 cm, oberseitig mit Unterdeckplatte, d = 35mm, Unterdeckbahn und Konterlattung
20 cbm KVH, NH C24 für zusätzliche Stützen, Träger, Pfetten, Unterzüge
22 cbm BSH GL24c für zusätzliche Stützen, Träger, Pfetten, Unterzüge
82 lfm Dachkehle
163 lfm Traufe
361 qm Flachdach, Brettsperrholzdecke d = 10 cm, Oberfläche beidseitig NSi, Deckenanschluss mit verdeckten Stahlwinkeln, Dampfsperre als Behelfsabdichtung
136 qm Flachdach, Brettsperrholzdecke d = 18 cm, Oberfläche beidseitig NSi, Deckenanschuss mit verdeckten Stahlwinkeln, Dampfsperre als Behelfsabdichtung
115 qm Sparrendach Nebengebäude, geneigt 2°, Abmessung Sparren NH C24 8/18, e = 62,5 cm, oberseitig OSB/3-Schalung d = 25 mm, Behelfsabdichtung
500 qm Sockelabdichtung auf Randschürze, Stb-Wandsockel und Massivholzelement im Spritzwasserbereich, einschl. Perimeterdämmung
2.100 qm Abdichtung auf Bodenplatte
Alternativangebote
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=273291
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Abschnitt IV: Verfahren
Bau- und Umweltamt Stadtverwaltung Sömmerda
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstelhen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggerbers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.