Strahlenmedizin H8, A27 Maler-, Tapezier-, Lack- und Korrosionsschutzarbeiten 4. - 7. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 027 23/STM/Los A27
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Delitzscher Straße 141
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ausschreibungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 341909-3250
Fax: +49 341909-3251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strahlenmedizin H8, A27 Maler-, Tapezier-, Lack- und Korrosionsschutzarbeiten 4. - 7. BA
Das Klinikum Sankt Georg gGmbH beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin (Haus 8) am Standort Eutritzsch. Zur Verbesserung der medizinischen Versorgung ist der Austausch von zwei vorhandenen Linearbeschleunigern notwendig. Weiterhin sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am und im Gebäude geplant.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
BV
Klinikum St. Georg gGmbH
Haus 8 Klinik für Strahlentherapie
Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig
Los A27 Maler-, Tapezier-, Lack- und Korrosionsschutzarbeiten (4. - 7. BA)
Das Klinikum Sankt Georg beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin (Haus 8) am Standort Eutritzsch in mehreren Bauabschnitten. Inhalt des Loses sind Maler- und Tapezierarbeiten im Innen- und Außenbereich sowie in allen Geschossen im 4. - 7. Bauabschnitt, sowie Lackierarbeiten von Treppenkonstruktionen und Geländern (Stahl).
Arbeiten Innenbauteile
- Entfernen Altbeschichtung Wände/Decken, Untergrund vorbereiten 200 m²
- Spachtelarbeiten Wände 665 m²
- Tapezierarbeiten Wände 665 m²
- Malerarbeiten
- Erst- und Überholungsbeschichtung Wände 713 m²
- Erst- und Überholungsbeschichtung Decken 200 m²
- Überholungsbeschichtung von Bestandswänden 2.475 m²
- Überholungsbeschichtung von Bestandsdecken 600 m²
- Grundbeschichtung Aufzugsschacht 172 m²
- Lackierarbeiten
- Erst- und Überholungsbeschichtung Stahlzargen 19 St.
- Überholungsbeschichtung Stahlzargen 25 St.
- Überholungsbeschichtung Stahlblechtüren 14 St.
- Erst- und Überholungsbeschichtung Strahlenschutztor (Stahl) 20 m²
- Überholungsbeschichtung Treppengeländer, innen (Stahl) 45 m
- Überholungsbeschichtung Handlauf, innen (Stahl) 30 m
Arbeiten Außenbauteile
- Fenster, Überholungsbeschichtung 69 St.
- Außentreppenanlage (Stahlkonstruktion und Geländer), Überholungsbeschichtung 17 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Maler-, Tapezier-, Lack- und Korrosionsschutzarbeiten
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046GDG
Postanschrift: PF 101364
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 341977-3202
Fax: +49 341977-1049
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.