Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von mobilen Videokonferenzsystemen für Schulen des Landkreises Saalekreis Referenznummer der Bekanntmachung: VST-132/2023/Bu
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Domplatz 9
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt, Sachgebiet Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 3461-401142
Fax: +49 3461-402061
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von mobilen Videokonferenzsystemen für Schulen des Landkreises Saalekreis
Leistungsgegenstand ist die Lieferung und Montage von mobilen Videokonferenzsystemen für Schulen in Trägerschaft des Landkreis Saalekreis.
06217 Merseburg
Lieferung und Montage von 129 Stück mobile Videokonferenzsysteme
REACT-EU "Mobile Videokonferenzsysteme"
Eine Auftragserteilung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln gemäß Richtlinie REACT-EU: "Mobile Videokonferenzsysteme" des Ministeriums für Bildung des Lande Sachsen-Anhalt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung siehe Formblatt 124 LD.
Der Bewerber verfügt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Mittel, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Als Beleg dazu sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
-Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Der Bieter verfügt über die erforderlichen technischen und personellen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Als Beleg dazu sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
- Liste mit Angaben der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Lieferaufträge mit Angabe des Werts, des Leistungszeitpunkts und des Empfängers einzureichen.
Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Der Nachweis erfolgt in Form von Eigenerklärungen siehe Formblatt 124 LD.
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Den Vergabeunterlagen ist ein Formblatt mit den geforderten Eigenerklärungen beigefügt (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen - 124 LD).
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Der Auftraggeber behält sich vor, weitere in Zusammenhang mit der Auftragsvergabe erforderliche Unterlagen anzufordern. Diese sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen.
Werden weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung vom Auftraggeber angefordert, sind diese vom Bieter innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen.
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Weiterhin sind folgende Angaben, Unterlagen bzw. Zertifikate zum Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung mit dem Angebot einzureichen:
-Herstellerzertifikat zur Fachkunde für die angebotenen Displays
-Zertifizierung als Befestigungstechniker für die Monteure der Displays
-Prospektmaterial und Datenblätter der angebotenen Produkte einschließlich Software
Die geforderten Nachweise/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber wird keine Unterlagen und Nachweise nachfordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Abschnitt I, Öffentlicher Auftraggeber
Domplatz 9, Schloss, Raum 213
gemäß § 55 Absatz 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis:
Zur Einhaltung der verbindlichen Fristen im Vergabeverfahren sind Bieterfragen bis spätestens 18.07.2023 zu stellen.
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5140
Fax: +49 345-5141444
Internet-Adresse: http://www.landesverwaltungsamt.sachsenanhalt.de
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB.
Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
-dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB);
-dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.