Neubau Kindertagesstätte in Veitsbronn - Gerüstbau Referenznummer der Bekanntmachung: 1120 Gerüstbau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Giesinger Bahnhofplatz 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 91114691308
Fax: +49 91114691319
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindertagesstätte in Veitsbronn - Gerüstbau
Gerüstbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Kinderkrippe, Kindergarten und Kinderhort.
BAUVORHABEN :
Ersatzneubau eines Kindergartens mit Kinderkrippenplätzen in Veitsbronn
Bauort:
Friedrichstrasse 10
90587 Veitsbronn
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Baubeginn: innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den
Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen
voraussichtlich bis zum 06.11.2023 zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz
2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 66 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Submission - Keine Anwesenheit möglich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Lazarettstraße 67
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.