Umbau und Sanierung "Alte Bleiche", Objektplanung Gebäude gem. Paragraph 33 ff. HOAI 2021, bei stufenweiser Beauftragung.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hindenburgstraße 1
Ort: Altenstadt
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89281
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuung: Meixner+Partner GmbH, Gögginger Str.93, 86199 Augsburg
E-Mail:
Telefon: +49 8215010522
Fax: +49 821501010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.altenstadt-iller.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung "Alte Bleiche", Objektplanung Gebäude gem. Paragraph 33 ff. HOAI 2021, bei stufenweiser Beauftragung.
Der Markt Altenstadt (Iller) plant die Sanierung und den Umbau der "Alten Bleiche". Neben dem denkmalgeschützten Gebäude Memminger Str. 22 ist auch das Gebäude Memminger Str. 20, welches im Ensemble "ehem. jüdische Siedlung" liegt, Bestandteil des Verfahrens.
Altenstadt (Iller)
Gegenstand des Auftrags ist die Objektplanungsleistung Gebäude u. Innenräume gem. Paragraph 33 ff HOAI 2021, bei stufenweiser Beauftragung, für das Gebäude Memminger Str. 22 ("Alte Bleiche") und das Nebengebäude Memminger Str. 20.
Bewerber können sich sowohl als Einzelbewerber, als auch als Bewerbergemeinschaft und mit Unterauftragnehmer am Verfahren beteiligen.
In diesem Verfahren sollen in der 2. Verfahrensstufe Lösungsvorschläge für die Fassadenplanung eingereicht werden (Mehrfachbeauftragung). Die Lösungsvorschläge sind auf der bereits sehr umfangreichen Machbarkeitsstudie (MBS) eines vorbefassten Büros aufzubauen. Die darin enthaltene Leistungsbeschreibung und die Grundrisse wurden mit der Reg. v. Schw. und der Denkmalpflege abgestimmt, sowie vom Marktrat beschlossen, und sind daher klare Vorgabe für die weitere Bearbeitung.
Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wurden die Teilnehmer, die zur Vergabeverhandlung eingeladen werden, zur Angebotsabgabe inkl. des planerischen Fassadenkonzepts aufgefordert, um den denkmalverträglichen Umgang mit der Bausubstanz und dem Brandschutz ersichtlich zu machen. Für das Konzept wurden folgende Teilleistungen erwartet:
- eine 3D-Darstellung der Hauptfassade Memminger Str. 22+20 (Blick von Memminger Straße auf beide Gebäude)
Fluchtwege/-treppen sind darzustellen.
Der Auftraggeber vergütet diese Lösungsvorschläge für das Fassadenkonzept mit [Betrag gelöscht] EUR netto je Bieter.
Die Tiefe der Ausarbeitung war der Honorierung anzupassen.
Nach Beauftragung wird bei den Teilleistungen der LPH 2 das Honorar für das Fassadenkonzept in Abzug gebracht werden.
Das Anwesen Memminger Str. 22 ist ein Baudenkmal aus der 2. Hälfte des 18. Jahrhundert, 2-geschossig, mit verputzter Fachwerkkonstruktion und Satteldach. Das ortsbildprägende Gebäude in zentraler Lage liegt im Bereich des denkmalgeschützten Ensembles "ehem. jüdische Siedlung" und ist stark sanierungsbedürftig, insbes. die Statik. An der Erhaltung und Instandsetzung besteht öffentliches Interesse.
Es liegen umfangreiche Gutachten und Untersuchungen vor (statisch-konstruktiv, Schall- u. Erschütterungsimmissionen, verform.gerechtes Aufmaß, bauhistor. Gefügeuntersuchung m. dendrochronologische Analyse, restauratorische Befundung, Baugrund, Vermessung Plangebiet, prozessbegleit. Bürgerbeteiligung, MBS).
Das Gebäude Memminger Str. 20 liegt als bauliche Anlage mit besonderem Aussagewert im Ensemble "ehem. jüdische Siedlung" und ist ebenfalls sanierungsbedürftig.
Beide Gebäude befinden sich im Eigentum der Gemeinde und sollen nun umfangreich saniert und umgebaut, sowie einer zukunftsfähigen Nutzung zugeführt werden.
- Memminger Str. 22: Bürgersaal, Ausstellung, Vereine, Verwaltung
- Memminger Str. 20: Jugendzentrum, Beratung, Notunterkunft
Die Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit dem Sachgebiet Städtebauförderung der Regierung von Schwaben und dem Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege durchgeführt.
Die Unterlagen der MBS, der Gutachten und Untersuchungen wurden vom Auftraggeber allen Teilnehmern in der 2. Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
Aufgrund der umfangreichen bereits erstellten Unterlagen werden die LPH 1+2 prozentual reduziert werden.
Zeitplan:
Die Auftragsvergabe war geplant für 05/2023. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss. Der Abschluss der LPH 4 ist für Herbst 2023 vorgesehen. Ziel ist, eine Genehmigung Anfang 2024 zu erreichen und die Nutzung im Herbst 2026 aufzunehmen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise und gewerkeweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 34 f HOAI 2021 (mit reduziertem Leistungsbild)
Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland