Transport, Verwahrung und Demontage von Fahrzeugen aus den Verwaltungsbezirken des Landes Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 23-HD-46-FB

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30902967925
Fax: +49 30902967919
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/170039
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/170039
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/170039
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Transport, Verwahrung und Demontage von Fahrzeugen aus den Verwaltungsbezirken des Landes Berlin

Referenznummer der Bekanntmachung: 23-HD-46-FB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Transport, Verwahrung und Demontage von Fahrzeugen aus den Verwaltungsbezirken des Landes Berlin

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Transport, Verwahrung und Demontage von Fahrzeugen aus den Verwaltungsbezirken "Nord-Ost" des Landes Berlin - hier Reinickendorf, Pankow, Lichtenberg, Marzahn/Hellersdorf, Treptow/ Köpenick, Mitte

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118000 Automobil-Pannendienste
50118100 Pannen- und Abschleppdienste für Personenwagen
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
50118200 Pannen- und Abschleppdienste für Nutzfahrzeuge
50118300 Pannen- und Abschleppdienste für Busse
50118400 Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge
50118500 Pannen- und Abschleppdienste für Motorräder
50190000 Abwracken von Fahrzeugen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Reinickendorf, Pankow, Lichtenberg, Marzahn/Hellersdorf, Treptow/ Köpenick, Mitte

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Transport, Verwahrung und Demontage von Fahrzeugen aus den Verwaltungsbezirken des Landes Berlin in einen Umfang von circa 1.220 Einzelaufträgen. Zu transportierende und zu verwahrende Fahrzeugklassen: Kräder / Moped / E-Scooter, Fahrzeuge bis 3,5 t zGG, Fahrzeuge über 3,5 t zGG bis 7,49 t zGG, Anhänger einachsig, sonstige Anhänger, Fahrzeuge ab 7,5 t zGG. Das auftragnehmende Unternehmen beseitigt innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Tag der Auftragserteilung das benannte Fahrzeug vom öffentlichen Straßenland. Die durchschnittliche Verwahrdauer eines Fahrzeuges beträgt ca. 70 Tage. Das auftragnehmende Unternehmen übernimmt auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung des in den zur Demontage freigegebenen Fahrzeugen befindlichen Mülls und Sondermülls. Auf ein Fahrzeug für die Lose 1 und 2 entfallen durchschnittlich 0,2 m3 Müll. Der / die AN wird / werden im Zuge der Auftragserteilung auf die Möglichkeit des Notwendigwerdens eines Umgangs mit Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen hingewiesen. Der Betrieb muss sicherstellen, dass von Montag bis Freitag 09:00 bis 17:00 Uhr die Herausgabe der verwahrten / abgeschleppten Fahrzeuge sowie deren Besichtigung möglich ist. Während dieser Zeit ist der Betrieb ständig mit mindestens einem Mitarbeitenden zu besetzen. Der AN muss über einen / mehrere Abstellplätze verfügen, der / die maximal 1,5 km Fußweg entfernt von einer Haltestelle, innerhalb des Tarifbereiches A/B/C des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) gelegen ist / sind. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe darf die Taktfrequenz des VBB während der unter 4.1 Leistungsbeschreibung benannten Öffnungszeiten den Abstand von 60 Minuten nicht überschreiten. Je Los ist spätestens bis zum 01.12.2023 eine summarische Abstellfläche von mindestens 5.000 m2 vorzuweisen. Für das sichere und umweltgerechte Abstellen von abgeschleppten Fahrzeugen sind geeignete Ab-/Einstellmöglichkeiten vorzusehen. Das Gelände und die Verwahrmöglichkeiten müssen den gesetzlichen und insbesondere den Umweltvorschriften entsprechen. Für die Erbringung der vorliegenden Leistungen ist ein leistungsfähiger Fuhrpark vorzuhalten. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der Betriebsstätte des AN jederzeit verfügbar und einsatzbereit incl. dem dafür erforderlichen Personal sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es gelten besondere Bestimmungen gemäß dem BerlAVG. Hier u.a. Vergabemindestentgelte.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Transport, Verwahrung und Demontage von Fahrzeugen aus den Verwaltungsbezirken des Landes Berlin - hier: Kreuzberg- Friedrichshain, Tempelhof- Schöneberg, Neukölln, Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Spandau

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50118000 Automobil-Pannendienste
50118100 Pannen- und Abschleppdienste für Personenwagen
50118110 Fahrzeugabschleppdienste
50118200 Pannen- und Abschleppdienste für Nutzfahrzeuge
50118300 Pannen- und Abschleppdienste für Busse
50118400 Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge
50118500 Pannen- und Abschleppdienste für Motorräder
50190000 Abwracken von Fahrzeugen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Kreuzberg- Friedrichshain, Tempelhof- Schöneberg, Neukölln, Charlottenburg-Wilmersdorf,

Steglitz-Zehlendorf, Spandau

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Transport, Verwahrung und Demontage von Fahrzeugen aus den Verwaltungsbezirken des Landes Berlin in einen Umfang von circa 1.550 Einzelaufträgen. Zu transportierende und zu verwahrende Fahrzeugklassen: Kräder / Moped / E-Scooter, Fahrzeuge bis 3,5 t zGG, Fahrzeuge über 3,5 t zGG bis 7,49 t zGG, Anhänger einachsig, sonstige Anhänger, Fahrzeuge ab 7,5 t zGG. Das auftragnehmende Unternehmen beseitigt innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Tag der Auftragserteilung das benannte Fahrzeug vom öffentlichen Straßenland. Die durchschnittliche Verwahrdauer eines Fahrzeuges beträgt ca. 70 Tage. Das auftragnehmende Unternehmen übernimmt auch die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung des in den zur Demontage freigegebenen Fahrzeugen befindlichen Mülls und Sondermülls. Auf ein Fahrzeug für die Lose 1 und 2 entfallen durchschnittlich 0,2 m3 Müll. Der / die AN wird / werden im Zuge der Auftragserteilung auf die Möglichkeit des Notwendigwerdens eines Umgangs mit Elektro- bzw. Hybridfahrzeugen hingewiesen. Der Betrieb muss sicherstellen, dass von Montag bis Freitag 09:00 bis 17:00 Uhr die Herausgabe der verwahrten / abgeschleppten Fahrzeuge sowie deren Besichtigung möglich ist. Während dieser Zeit ist der Betrieb ständig mit mindestens einem Mitarbeitenden zu besetzen. Der AN muss über einen / mehrere Abstellplätze verfügen, der / die maximal 1,5 km Fußweg entfernt von einer Haltestelle, innerhalb des Tarifbereiches A/B/C des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) gelegen ist / sind. Zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe darf die Taktfrequenz des VBB während der unter 4.1 Leistungsbeschreibung benannten Öffnungszeiten den Abstand von 60 Minuten nicht überschreiten. Je Los ist spätestens bis zum 01.12.2023 eine summarische Abstellfläche von mindestens 5.000 m2 vorzuweisen. Für das sichere und umweltgerechte Abstellen von abgeschleppten Fahrzeugen sind geeignete Ab-/Einstellmöglichkeiten vorzusehen. Das Gelände und die Verwahrmöglichkeiten müssen den gesetzlichen und insbesondere den Umweltvorschriften entsprechen. Für die Erbringung der vorliegenden Leistungen ist ein leistungsfähiger Fuhrpark vorzuhalten. Alle geforderten Fahrzeuge müssen an der Betriebsstätte des AN jederzeit verfügbar und einsatzbereit incl. dem dafür erforderlichen Personal sein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es gelten besondere Bedingungen gem. BerlAVG. Hier u.a. Vergabemindestentgelte.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Abschlepp- / Bergungs- / Transportleistung ist nur durch Betriebe durchzuführen, die ein Gewerbe als Bergungs- und Abschleppdienst angemeldet haben. Die Verwahrung erfolgt durch zertifizierte Annahme- bzw. Rücknahmestellen oder zertifizierte Demontagebetriebe.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung, Hakenlast- und Transportversicherung , Haftpflichtversicherung gegen Güter- und Verspätungsschäden, Umweltschadenversicherung, Anlage §124 GWB

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Deckungssummen gemäß Leistungsbeschreibung. Die geforderten Versicherungen müssen spätestens zum Leistungsbeginn vorliegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung zu den Referenzen; Eigenerklärung Unteraufträge- Eignungsleihe (wenn zutreffend), Eigenerklärung Bieter- Bewerbergemeinschaft (wenn zutreffend), ULV / AVPQ oder Einzelnachweise, Nachweis eines geeigneten Grundstücks (je Los mind. 5.000m2) bzw. unterzeichnete Absichtserklärung - siehe Pkt. 4.2 und 4.2.1 Leistungsbeschreibung. Für die Erbringung der vorliegenden Leistungen ist ein leistungsfähiger Fuhrpark vorzuhalten - siehe Pkt. 5 Leistungsbeschreibung. Nachweis der Qualifikation des Personals durch Fachlehrgänge aus dem Bereich Bergen/Transportieren/Abschleppen/Schleppen, Nachweis einer Unterweisung über die Inhalte der Sicherungsmaßnahmen bei Pannen-/Unfallhilfe, Bergungs- und Abschlepparbeiten, Kranbedienungserlaubnis, Anlage §124 GWB

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Referenzen: Je Los: Nachweis von jährlich mind. 1.300 durchgeführten Abschleppvorgängen.

Im Falle der Angebotsabgabe für beide Lose, sind mindestens 2.600 Abschleppvorgänge pro Jahr nachzuweisen.

Der AG behält sich die Besichtigung der Flächen nach Ablauf der Angebotsfrist und vor Zuschlag vor.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die Abschlepp- / Bergungs- / Transportleistung ist wiederum nur durch Betriebe durchzuführen, die ein Gewerbe als Bergungs- und Abschleppdienst angemeldet haben

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Eigenerklärung zu Mindeststundenentgelt und Tariftreue inkl. Angabe des gezahlten Entgeltes innerhalb Punkt 1.9 Leistungsbeschreibung, Festlegung der Kostenbestandteile für Preisgleitklausel, Eigenerklärung zur Frauenförderung, BVB_Verhinderung von Benachteiligung, BVB_Kontrolle und Sanktionen, Eigenerklärung zur Eignung inkl. Einhaltung restriktiver Maßnahmen, BVB Umweltschutzanforderungen, Zustätzliche Vertragsbedingungen, Eigenerklärung Unternehmensangaben, Anlage Wettbewerbsregister und Finanz-Sanktions-Liste (auf besonderes Verlangen)

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/07/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/07/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

10315 Berlin, Alt-Friedrichsfelde 60

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Nach Ablauf des vorliegenden Vertrages

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 4 GWB ist ein Auftragnehmerwechsel in den nachfolgenden Fällen ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens rechtlich zulässig:

a) Aufgrund einer Überprüfungsklausel.

Anknüpfungspunkt ist hier die Verankerung des (Auftragnehmer-)Wechsels in den (hier vorliegenden) Vergabeunterlagen in Form einer Überprüfungsklausel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB. Der Auftragnehmerwechsel führt in keinem Fall zur Änderung des Gesamtcharakters des Auftrags, da der Beschaffungsgegenstand stets inhaltgleich beibehalten wird. Ebenfalls ist eine umfassende Schuld- bzw. Vertragsübernahme vorliegend nicht einschlägig.

Überprüfungsklausel:

Beendet die Auftrag gebende Stelle den Vertrag mit dem auszutauschenden Auftragnehmer nicht einvernehmlich, darf die Auftrag gebende Stelle nur auf die ursprünglichen Bieter zugreifen, wenn sie sich von dem Vertrag aus einem wichtigen Grund loslöst. Im besonderen sind hier folgende Fallkonstellationen zu benennen: Sollte es dem im jeweils betreffenden Los bezuschlagten Unternehmen nicht möglich sein, einen geeigneten Verwahrplatz bis 30 Kalendertage vor Leistungsbeginn bereitzustellen, greift ein Sonderkündigungsrecht für die Auftrag gebende Stelle. Sodann wird dem öffentlichen Auftraggeber eingeräumt, die ursprünglichen Bieter, deren Angebote die letzte Wertungsstufe erreicht haben, entlang der ursprünglichen Rangkaskade erneut zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Sicherstellung des Leistungsbeginns muss höchst vorsorglich, da es sich um eine hoheitliche Aufgabe für das gesamte Land Berlin handelt, sichergestellt sein. Der Rückgriff auf die ursprüngliche Wertungsreihenfolge setzt hierbei voraus, dass sich altes und neues Angebot inhaltlich decken und die sofortige Bereitstellung eines geeigneten Verwahrplatzes gegeben ist. Eine inhaltsgleiche Verfahrensweise kommt zur Umsetzung, wenn dem bisherigen Vertragspartner die Nutzung des vorgesehen Verwahrplatzes durch eine zuständige Behörde untersagt wird und innerhalb von 4 Kalenderwochen keine geeignete Ausweichfläche vorgewiesen werden kann bzw. wenn die notwendigen Zulassungen oder Bescheinigungen (z.B. nach AltfahrzeugV) entzogen / verwehrt werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10820
Land: Deutschland
Telefon: +49 3090138498
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (Vergabekammer des Landes Berlin)
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10315
Land: Deutschland
Telefon: +49 30902967925
Fax: +49 30902967919
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2023