Planung und Lieferung Anhänger der Marke Airstream 684 Referenznummer der Bekanntmachung: O-5123-RHK
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Körner- Allee 16
Ort: Zittau
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02763
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hszg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Lieferung Anhänger der Marke Airstream 684
Die Hochschule Zittau/Görlitz (HSZG) beabsichtigt nachfolgende Beschaffung zum speziellen Einsatz. Für die HSZG wird ein Anhänger der Marke Airstream 684 vom Auftragnehmer kundenspezifisch umgerüstet für den Einsatz als Makerspace.
Funktionalität:
• Als rollender Laborraum der HSZG
• MINT-Mobil zur Nutzung in Schulen und Jugendbildungs-/ freizeiteinrichtungen
• Als Info- und Mitmachmobil für Messen und Events
Das Fahrzeug wird für die Lehre außerhalb der Hochschule Zittau/Görlitz als Makerspace an öffentlichen Orten eingesetzt. Der Innenraum wird als Arbeits- und Laborraum verwendet und verfügt über eine integrierte Miniküche mit Loungemobiliar. Das Maximalgewicht des Fahrzeugs darf 3,5 t nicht überschreiten.
Zittau, DE
Die Hochschule Zittau/Görlitz (HSZG) beabsichtigt nachfolgende Beschaffung zum speziellen Einsatz. Für die HSZG wird ein Anhänger der Marke Airstream 684 vom Auftragnehmer kundenspezifisch umgerüstet für den Einsatz als Makerspace.
Funktionalität:
• Als rollender Laborraum der HSZG
• MINT-Mobil zur Nutzung in Schulen und Jugendbildungs-/ freizeiteinrichtungen
• Als Info- und Mitmachmobil für Messen und Events
Das Fahrzeug wird für die Lehre außerhalb der Hochschule Zittau/Görlitz als Makerspace an öffentlichen Orten eingesetzt. Der Innenraum wird als Arbeits- und Laborraum verwendet und verfügt über eine integrierte Miniküche mit Loungemobiliar. Das Maximalgewicht des Fahrzeugs darf 3,5 t nicht überschreiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Eignungsnachweis ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation (PQ VOL bzw. AVPQ) oder Eigenerklärung (Eigenerklärung zur Eignung bei VOL Vergabeverfahren) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (eEEE) abrufbar unter https://ec.europa.eu/tool... nachzuweisen.
Der Eignungsnachweis ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation (PQ VOL bzw. AVPQ) oder Eigenerklärung (Eigenerklärung zur Eignung bei VOL Vergabeverfahren) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (eEEE) abrufbar unter https://ec.europa.eu/tool... nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von spätestens 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Ebenso sind die genannten Bescheinigungen für eventuelle Nachauftragnehmer vorzulegen. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei und ist unter http://www.vergabe.sachse... bzw. unter unterhttps://ec.europa.eu/tool... erhältlich.
Der Eignungsnachweis ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation (PQ VOL bzw. AVPQ) oder Eigenerklärung (Eigenerklärung zur Eignung bei VOL Vergabeverfahren) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (eEEE) abrufbar unter https://ec.europa.eu/tool... nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von spätestens 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Ebenso sind die genannten Bescheinigungen für eventuelle Nachauftragnehmer vorzulegen. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei und ist unter http://www.vergabe.sachse... bzw. unter unterhttps://ec.europa.eu/tool... erhältlich.
Abschnitt IV: Verfahren
nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: PF 10136
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (Kapitel 2;Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB))