Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Rahmenvereinbarung Freiraumplanung von Bolzplätzen im Hamburger Osten Referenznummer der Bekanntmachung: 2202

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Caffamacherreihe 1-3
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau - BS
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg.de/mitte
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Rahmenvereinbarung Freiraumplanung von Bolzplätzen im Hamburger Osten

Referenznummer der Bekanntmachung: 2202
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für die Planungsaufgabe der bedarfsgerechten und innovativen Herrichtung von maximal 12 Bolzplätzen (Spiel-, Sport- und Nebenflächen). Dazu sind die Leistungen gemäß § 39 HOAI 2021 LPH 1 bis 9 (mit Abzügen) zu erbringen.

Einzelabrufe erfolgen für die Bolzplätze Schiffbeker Moor, Querkamp, Eitzensweg, Havighorster Redder, Schöfferstieg, Schleemer Weg, Pröbenweg, Horner Moor, Steinfeldstraße, Marckmannstraße, Spliedtring und Horner Park im Hamburger Osten.

Abrufberechtigt ist das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau des Bezirksamtes Hamburg-Mitte. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll sich über 2 Jahre erstrecken, mit der Option einer Verlängerung um weitere 2 Jahre.

Die Maßnahmen werden zur Hälfte aus Mitteln des Bundes (Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung - Hamburg Mitte machen) finanziert, daher ist das Bauvorhaben bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes 31.12.2026 vollständig abzuschließen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Planungsphase: Freie Hansestadt Hamburg, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau, Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg, Ausführungsphase: Siehe II.2.4 der Ankündigung.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau des Bezirksamtes Hamburg-Mitte beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Planungsbüro für die Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI 2021 LPH 1 bis 9 (mit Abzügen).

Planungsleistungen für folgende Baumaßnahmen sind vorgesehen:

- Umbau bzw. Neubau von Sport-, Fallschutz- und Wegebelägen

- Wiederverwendung bzw. Neubau von Ausstattungselementen sowie von Sport- und Spielgeräten

- Herrichtung von Grünflächen

Besondere Themenschwerpunkte sind in diesem Zusammenhang:

- Nachhaltiges Bauen (Wiederverwendung von Baustoffen im Bestand, stoffliche Verwertung von Baustoffen die entsorgt werden müssen, Verwendung von Recyclingbaustoffen sowie emissionsreduzierte Bauweisen)

- Nachhaltiger Umgang mit Regenwasser (z.B. Versickerung vor Ort)

- Inklusion (barrierearme und inklusive Beläge und Ausstattungselementen)

Vorgesehen sind die Baumaßnahmen für folgende Bolzplätze:

- Schiffbeker Moor:

Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 3.620 m²) ist Teil einer Grünanlage im Stadtteil Horn. Der Bestand umfasst zwei Rasenspielfelder, ein Basketballplatz (Bitumendecke), ein Beachvolleyball-Spielfeld, zwei Tischtennisplatten (Betonsteinpflaster) sowie angrenzende Grünflächen.

- Querkamp:

Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 1.210 m²) befindet sich an der gleichnamigen Straße im Stadtteil Horn. Der Bestand umfasst ein Tennenspielfeld, welches von Grünflächen umschlossen wird.

- Eitzensweg:

Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 1.250 m²) befindet sich an der gleichnamigen Straße im Stadtteil Hamm. Der Bestand umfasst ein Tennenspiefeld, welches von Grünflächen umschlossen wird.

- Havighorster Redder:

Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 2.953 m²) befindet sich an der gleichnamigen Straße im Stadtteil Billstedt. Der Bestand umfasst ein Tennenspielfeld, einen Basketballplatz (Bitumendecke), sowie eine Kinderspielfläche. Die drei Teilbereiche der Anlage werden durch Grünflächen getrennt.

- Schöfferstieg:

Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 1.960 m²) befindet sich an der gleichnamigen Straße im Stadtteil Billstedt. Der Bestand umfasst ein Rasenspielfeld, welches durch Grünflächen mit einem dichten Baumbestand eingefasst wird.

- Schleemer Weg:

Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 1.200 m²) befindet sich an der gleichnamigen Straße im Stadtteil Billstedt. Der Bestand umfasst ein Tennenspielfeld sowie eine Kinderspielfläche, welche im Westen durch eine Grünfläche mit dichtem Baubestand begrenzt wird.

- Pröbenweg:

Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 800 m²) befindet sich an der gleichnamigen Straße im Stadtteil Hamm. Der Bestand umfasst ein Kunstrasenspielfeld welches durch eine Grünfläche mit dichtem Baumbestand begrenzt wird.

- Horner Moor:

Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 2.500 m²) ist Teil einer Grünanlage und befindet sich an der Straße Manshardtstraße im Stadtteil Horn. Der Bestand umfasst ein Tennenspielfeld, eine Basketballanlage (Bitumendecke) sowie eine große Rasenfläche. Die Anlage wird im Westen und im Norden durch einen dichten Baumbestand begrenzt.

- Steinfeldstraße:

Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 1.200 m²) befindet sich an der gleichnamigen Straße im Stadtteil Billstedt. Der Bestand umfasst ein Tennenspielfeld, mehrere Kinderspielbereiche (Sand/Kies), Rasenflächen und Wegeflächen.

- Marckmannstraße: Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 3.000) befindet sich an der gleichnamigen Straße im Stadtteil Rothenburgsort. Der Bestand umfasst ein Tennenspielfeld sowie eine Kinderspielfläche welche durch einen dichten Baumbestand eingefasst werden.

- Spliedtring:

Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 2.200 m²) befindet sich an der gleichnamigen Straße im Stadtteil Billstedt. Der Bestand umfasst ein Tennenspielfeld mit mehreren Angeboten (Basketball, Fußball), sowie angrenzende Grünflächen.

- Horner Park:

Die herzurichtende Anlage (Gesamtgröße 1.400 m²) ist Teil einer Grünanlage an der Straße Horner Rampe im Stadtteil Horn. Der Bestand umfasst ein Tennenspielfeld, welches durch Grünflächen (Baumgruppe, Rasen) eingefasst wird.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Projektteams / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Projekteinschätzung und Herangehensweise / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Vergütung, Honorar / Gewichtung: 20
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Innerhalb der Rahmenvereinbarung wird eine Höchstmenge an Planungsaufträgen (LPH 1 bis 9, mit Abzügen) für 12 sowie eine Mindestmenge von 8 Bolzplätzen vereinbart. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (Je Bolzplatz 2 Einzelaufträge für LPH 1 bis 4 sowie für LPH 5 bis 9).

Die Weiterbeauftragung der Stufen steht unter Vorbehalt der Einhaltung der zusammen abgestimmten Rahmenbedingungen (Kostenrahmen/-berechnung, Terminplanung, Projektorganisation), Qualität der Planunterlagen, Arbeit im Team und Problemlösungskompetenz.

Aufgrund der befristeten Laufzeit des Modellvorhabens zur Weiterentwicklung der Städtebauförderung wird von etwa 8 Einzelaufträgen pro Jahr ausgegangen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll sich über 2 Jahre erstrecken, mit der Option einer Verlängerung um weitere 2 Jahre.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.

Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen.

Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die Anlagen 1 + 2 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft, Anlage 2 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen), für jedes Mitglied auszufüllen und beizulegen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind. Das gilt auch für Nachunternehmer.

Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung s. unter II.1.1) umgehend, jedoch bis 7 Kalendertage vor Schlusstermin (s. unter IV.2.2) in der Vergabeplattform über die Plattform an die Adresse unter I.3) zu stellen. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.

Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben wird zur Verhandlungsstufe zur Verfügung gestellt. Dieser Vertragsentwurf kann dann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.

Das Dokument "221213_HH-Bolz_Honorarmatrix.xlsx" dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe II des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.

Das im Falle der Berücksichtigung der Bewerbung in der Verhandlungsstufe einzureichende Angebot (bestehend aus Honorarangebot und Präsentation) ist anhand des Beispielprojektes Bolzplatz "Schiffbeker Moor" zu erarbeiten. Hierfür sind bereits im Teilnahmewettbewerb Projektunterlagen hinterlegt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass diese nicht zwingend als planerische Grundlage zu betrachten sind.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 246-710818
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2202
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Freiraumplanung von Bolzplätzen im Hamburger Osten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Naumann Landschaftsarchitekten PartG mbB
Postanschrift: Oberstraße 18d
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20144
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40-32890340
Internet-Adresse: http://www.naumann-landschaft.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4V6U3F

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.

R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:

a)

Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.

b)

Der Antrag ist unzulässig, soweit

- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

c)

Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/06/2023