EU-Ausschreibung TUM Garching + München - Sammlung, Tsp., Verwertung + Beseitigung m. Behältergest. Referenznummer der Bekanntmachung: TUM GM 2023-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Römerhofweg 67
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 15170517751
Fax: +49 8212590650
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-Ausschreibung TUM Garching + München - Sammlung, Tsp., Verwertung + Beseitigung m. Behältergest.
EU-Ausschreibung Sammlung, Transport, Verwertung + Beseitigung mit Behältergestellung
von SONDERABFÄLLEN (LOS 1) der TUM + infektiöse SONDERABFÄLLE (LOS 2) + SAUGWAGEN (LOS 3), Campus GARCHING + Campus MÜNCHEN
Allgemeine Angaben und Informationen für LOSE 1-3
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Technische Universität München (kurz TUM oder TU München) ist die einzige Technische Universität in Bayern. Sie ist mit ca. 48.000 Studenten die zweitgrößte Technische Hochschule in Deutschland (TU 9). Ihr Stammsitz ist München.
Die TUM Technische Universität München hat mit dem Stammgelände in der Münchner Innenstadt, dem Forschungscampus in Garching und dem Wissenschaftszentrum für Ernährung, Landnutzung und Umwelt in Freising-Weihenstephan drei Hauptstandorte und mehrere sonstige Standorte.
Die TUM verarbeitet, verwertet und entsorgt ihre Abfälle auf der Grundlage des Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) und des Bayerischen Abfallgesetz (BayAbfG).
Hierbei werden auf der gesamten Fläche der TUM alle anfallenden Abfälle gesetzeskonform eingesammelt, befördert und auf der gesetzlichen Grundlage möglichst einem System zur stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden von den TUM für den Standort GARCHING + MÜNCHEN und sonstigen zugehörigen TUM Standorten nach den Ausschreibungsunterlagen zum 01.11.2023 neu vergeben.
Im Rahmen der Ausschreibung sind Sonderabfälle bei der TUM Garching + München
a. die Sammlung, der Transport von Sonderabfällen zur Entsorgungs- und Verwertungseinrichtung (Los 1 bis 3).
b. mit Dienstleistung, d.h. Betriebsführung der Sonderabfallsammelstellen auf dem TUM Campus GARCHING + MÜNCHEN. (Los 1)
c. Betrieb von Annahmestellen für Sonderabfall beim Los 1
d. Gestellung und Vermietung von Abfallbehältern (Container) laut Behälterverzeichnis der TUM Garching + München (Los 1)
e. Der Unternehmer hat aber dafür Sorge zu tragen, dass er in jedem Fall die ausge-wiesenen Behälter der TUM zur Verfügung stellen kann, wenn es die anfallenden Sonderabfallmengen erfordern (Los 1 + 2)
Bei Auftragsbeginn müssen neue Behälter / Container zum Einsatz kommen mit jeweils gleicher Ausführung an den jeweiligen Standorten zur Aufstellung kommen, d.h. die technischen Ausführungen und einheitlichen Aufklebern nach den Vorgaben des ADR (Los 1).
Für die Technische Ausrüstungen sind Nachweise vorzulegen über die Verfügbarkeit von:
- Für den sach- und umweltgerechten Transport der Abfälle nach detaillierten Angaben bzw. Nachweisen über die eingesetzten Fahrzeuge inkl. der Antriebs- und Schadstoffklasse (mindestens Euro Norm 6 bis maximal zum 31. OKTOBER 2026) nach folgender Logistik-Konzeption:
Im Rahmen der Umsetzung des „Saubere Fahrzeug Beschaffung Gesetz“ besteht folgendes verbindliches logistische Umsetzungskonzept:
Phase 1: Ab Vertragsbeginn bis spätestens 31.10.2026 mit dem
Los 1 + 2 Einsatz von Sonderabfallahrzeugen mit mindestens Euro Norm 6 Antrieb
Einsatz von Sonderabfallfahrzeugen mit alternativen Antriebsformen mit
E-Antrieb, Wasserstoff-Antrieb bzw. eFuel Antrieb mit Matrixbepunktung.
Phase 2: Ab spätestens 01.11.2026 Sonderabfallfahrzeug mit alternativem Antrieb
Los 1 + 2 (E-Antrieb oder Wasserstoff-Antrieb oder zu diesem Zeitpunkt als
anerkanntes alternatives Antriebskonzept (z.B. eFuels, etc.))
Aufgrund der marktspezifischen Gegebenheiten wird beim Los 3 der Einsatz eines Saugwagen mit mindestens Euro Norm 6 auf die gesamte Vertragslaufzeit von maximal 5 Jahren von der TUM akzeptiert. Sollte der Bieter jedoch den Nachweis eines Saug-LKW mit alternativen Antrieb während der grundsätzlichen Vertragslaufzeit realisieren so wird dies in der Vergabematrix mit positiven Punkten bewertet (siehe Matrix).
Die Zuschlagskriterien richten sich nach folgender Bewertungsmatrix (verkürzt dargestellt):
LOS 1 "Sonderabfälle" - max. 160 Punkte
- Preis (max. 100 Punkte)
- Entfernung TUM zur Betriebsstätte (max. 10 Punkte)
- Entfernung TUM zum Sonder-/Zwischenlager (max. 10 Punkte)
- Reklamationsmanagement (max. 10 Punkte)
- Qualifiaktion (max. 5 Punkte)
- Sozialaspekt (max. 5 Punkte)
- Nachhaltigkeitsmaßnahmen (max. 10 Punkte)
- Einsatz von alternativen Antrieben (max. 10 Punkte)
Der Vertrag läuft beim LOS 1 und LOS 2 zunächst vom 01.11.2023 bis zum 31.10.2026 für die Dauer von 3 Jahren. Danach verlängert sich dieser Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn bis spätestens 31.01.2026 ein verbindlicher Nachweis über den Einsatz eines Sonderabfallfahrzeugs mit alternativen Antrieb der TUM Stabstelle vorliegt.
Automatisches Vertragsende beim LOS 1 und LOS 2 am 31.10.2026 wenn bis 31.01.2026 kein verbindlicher Nachweis über die Verfügbarkeit eines Sonderabfallfahrzeug mit alternativen Antrieb bei der TUM Stabstelle vorliegt und termingerecht zum Einsatz kommt.
LOS 2 "infektiöse Abfälle"
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Zuschlagskriterien richten sich nach folgender Bewertungsmatrix (verkürzt dargestellt):
LOS 2 "infektiöse Abfälle" - max. 150 Punkte
- Preis (max. 100 Punkte)
- Entfernung TUM zur Betriebsstätte (max. 10 Punkte)
- Reklamationsmanagement (max. 10 Punkte)
- Qualifiaktion (max. 5 Punkte)
- Sozialaspekt (max. 5 Punkte)
- Nachhaltigkeitsmaßnahmen (max. 10 Punkte)
- Einsatz von alternativen Antrieben (max. 10 Punkte)
Der Vertrag läuft beim LOS 1 und LOS 2 zunächst vom 01.11.2023 bis zum 31.10.2026 für die Dauer von 3 Jahren. Danach verlängert sich dieser Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn bis spätestens 31.01.2026 ein verbindlicher Nachweis über den Einsatz eines Sonderabfallfahrzeugs mit alternativen Antrieb der TUM Stabstelle vorliegt.
Automatisches Vertragsende beim LOS 1 und LOS 2 am 31.10.2026 wenn bis 31.01.2026 kein verbindlicher Nachweis über die Verfügbarkeit eines Sonderabfallfahrzeug mit alternativen Antrieb bei der TUM Stabstelle vorliegt und termingerecht zum Einsatz kommt.
LOS 3 "Saugwagen"
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die Technische Ausrüstungen sind Nachweise vorzulegen über die Verfügbarkeit von:
Aufgrund der marktspezifischen Gegebenheiten wird beim Los 3 der Einsatz eines Saugwagen mit mindestens Euro Norm 6 auf die gesamte Vertragslaufzeit von maximal 5 Jahren von der TUM akzeptiert. Sollte der Bieter jedoch den Nachweis eines Saug-LKW mit alternativen Antrieb während der grundsätzlichen Vertragslaufzeit realisieren so wird dies in der Vergabematrix mit positiven Punkten bewertet (siehe Matrix).
Die Zuschlagskriterien richten sich nach folgender Bewertungsmatrix (verkürzt dargestellt):
LOS 3 "Saugwagen" - max. 150 Punkte
- Preis (max. 100 Punkte)
- Entfernung TUM zur Betriebsstätte (max. 10 Punkte)
- Reklamationsmanagement (max. 10 Punkte)
- Qualifiaktion (max. 5 Punkte)
- Sozialaspekt (max. 5 Punkte)
- Nachhaltigkeitsmaßnahmen (max. 10 Punkte)
- Einsatz von alternativen Antrieben (max. 10 Punkte)
Vertragslaufzeit - Info:
Vertragsbeginn: 01.11.2023 bis Vertragsende 31.10.2028
Automatisches Vertragsende beim LOS 3 ist aufgrund der gegenwärtigen marktspezifischen Antriebsmöglichkeiten bei Spezial-LKW der 31.10.2028. Die abverlangten Nachweise für alternative Antriebe (siehe Ausschreibungs-bedingungen) sollen dazu beitragen, dass der Unternehmer doch einen Saugwagen mit alternativem Antrieb während der Vertragslaufzeit zum Einsatz bringen sollte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister
- Gewerbeanmeldung/ -erlaubnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Statt einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Person der Geschäftsführung oder gleichwertig nach Maßgabe des Herkunftslandes, welcher bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein darf, kann auch eine Eigenerklärung der bietenden Partei abgegeben werden
- Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflichtversicherung) gültige Police (Nachweis, dass der Versicherungsschutz besteht)
- Bescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung in Steuersachen)
(Falls Ausstellung nicht möglich, eigenhändige Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und
Versicherungsnachweise für Personen- und Sachschäden (siehe S. 7 Ausschr.bed.)
- Der Gesamtumsatz und den Umsatz in den ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Die auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistungen bestehenden Erfahrungen mit Belegung durch eine Referenzliste mit Ansprechpartnern und Kontaktdaten:
- Der Unternehmer für Sonderabfall hat folgende Referenzen bzw. Nachweise mit dem jeweiligen LOS - Angebot vorzulegen:
- Einen Referenzkunden mit mehr als 200 Mitarbeitern bei dem eine Sonderabfallentsorgung beim Los 1 und Los 2 und mit 100 Mitarbeitern beim Los 3 über mehr als zwei Jahre stattfand
und - Nachweis für ein genehmigtes Zwischenlager für gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) beim LOS 1
Der Beleg hierüber erfolgt je LOS über die Nennung des entsorgenden Unternehmens, der Mitarbeiterzahl, der Abfallart, des Zeitraums „von - bis“ und des Ansprechpartners vor Ort bei dem Unternehmen und ist den einzureichenden Ausschreibungsunterlagen beizulegen.
- Vollständige Nachweise der Technischen Ausstattung (Euro Norm 6 + sonstiges) + (Siehe Ausschreibungsbedingungen Seite 6 und 7)
- ergänzende Nachweise zur Bewertungsmatrix (Anlage 8) zu den einzelnen Themenfeldern (Entfernungen, Reklamtions-/Beschwerdemanagement, Qualifikation Leitung/Sammelteam, Sozialaspekte, Nachhaltigkeitsmaßnahmen, Einsatz v. alternativen Antrieben)
- Gelistete Nachweise aller geforderten Entsorgungsnachweise des Bieters
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.