Trägerschaft für den Betrieb eines Horts in Mering für den Zeitraum von 10 Jahren mit Verlängerungsoption.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchplatz 4
Ort: Mering
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 86415
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8233380165
Fax: +49 8233380128
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mering.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft für den Betrieb eines Horts in Mering für den Zeitraum von 10 Jahren mit Verlängerungsoption.
Trägerschaft für den pädagogischen Betrieb eines Horts zur Betreuung von 100 Kindern in Mering für den Zeitraum von 10 Jahren mit Verlängerungsoption.
Mering
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe der Trägerschaft für den pädagogischen Betrieb eines Horts in Mering für den Zeitraum von 10 Jahren mit Verlängerungsoption. Der Beginn der Trägerschaft ist für den 01.09.2023 vorgesehen.
Der Kinderhort "Alte Burg" in der Klostergasse wird seit vielen Jahren durchgängig von einem Träger betrieben. Der Vertrag über die Trägerschaft läuft im August 2023 aus. Derzeit besuchen den Hort die Kinder aus der nahegelegenen Grundschule. In Kürze wird der Hort in den benachbarten Neubau umziehen. Der großzügige Neubau bietet mit vier Gruppenräumen 100 Hortkindern Platz.
Alle weiteren Angaben: siehe ursprüngliche Auftragsbekanntmachung.
Der Vertrag wird zunächst über einen Zeitraum von 10 Jahren geschlossen.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 9 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Holzweg 35 a
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 821259240
Fax: +49 8212592424
Internet-Adresse: www.johanniter.de/bayerisch-schwaben
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland