Vergabe der stationären Arzneimittelversorgung für die Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: KdMTK-A2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenstraße 10
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6192984023
Fax: +49 6192984074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kliniken-mtk.de
Postanschrift: Seestraße 48
Ort: Hemmingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71282
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71508104844
Fax: +49 7150410080
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipro-medical.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der stationären Arzneimittelversorgung für die Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH
Gegenstand der Vergabe der Apothekenleistungen ist die Versorgung aller stationären Bereiche der KdMTK mit Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze (vor allem § 14 Abs. 5 ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zu den Kliniken des Main-Taunus-Kreises (KdMTK) mit elf medizinischen Fachabteilungen und zwei medizinischen Versorgungszentren (MVZ) gehören die Krankenhäuser Bad Soden und Hofheim, die Gesundheitsakademie Main-Taunus, die Seniorenresidenz Main-Taunus-Kreis und die Main-Taunus-Privatklinik.
Gegenstand der Vergabe der Apothekenleistungen ist die Versorgung aller stationären Bereiche des KF den vorgenannten Bereichen der KdMTK mit Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze (vor allem § 14 Abs. 5 ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen.
Die Vergabe beinhaltet den Abschluss eines Versorgungsauftrags gemäß Apotheken-Gesetz (ApoG).
Aktuell werden die Liefer- und Dienstleistungen durch eine externe Versorgungsapotheke erbracht. Die Apothekenleistungen sollen auch zukünftig an eine externe Versorgungsapotheke vergeben werden.
Der Liefer- und Dienstleistungsvertrag wird über eine Grundlaufzeit von 48 Monate geschlossen. Vertragsbeginn soll am 01. Januar 2024 sein, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Genehmigung der Versorgung durch das Regierungspräsidium Darmstadt.
Der Vertrag verlängert sich unter Beibehaltung der Vertragsbedingungen jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht schriftlich oder per E-Mail spätestens 12 Monate vor seinem jeweiligen Auslaufen von einer der Parteien gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit wird auf 10 Jahre begrenzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sämtliche der nachfolgend unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und Informationen (Unterlagen) sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs (als Anlage zum Teilnahmeantrag) beizubringen.
Es sind grundsätzlich Eigenerklärungen ausreichend. Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren.
Die geforderten Unterlagen sind vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen kann ein Ausschluss vom Verfahren erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften nachzufordern (§ 56 VgV) und zur Auftragserteilung zusätzlich zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise oder behördliche Bestätigungen zu fordern. Ein Anspruch der Bewerber/Bieter besteht hierauf nicht.
Hinweis: Ein Angebot ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu übermitteln. Die Angebote sind erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bietern einzureichen, die zur gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert werden."
Für den Fall einer sog. Eignungsleihe im Sinne des § 47 VgV ist Folgendes zu beachten: Beabsichtigt ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle bzw. die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, müssen mit dem Teilnahmeantrag auch sämtliche vom jeweiligen Eignungsleihgeber beizubringenden Unterlagen vollständig eingereicht werden und zudem vom Bewerber durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachgewiesen werden, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/ Bieters und des Eignungsleihgebers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV).
Arbeits- und Bietergemeinschaften:
Anträge von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag:
-ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
-eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall sowie
-eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird.
Weiterhin sind der Leistungsumfang und der Leistungsteil jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft darzustellen. Für die Beurteilung der Eignung wird eine Gesamtbetrachtung und -bewertung der von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen angestellt.
Die nachfolgend genannten Unterlagen (1.a) bis 1.c) und 2.) sind jedoch zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen
1. Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb: Einfache Kopien folgender Unterlagen:
a) Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
c) Eigenerklärung Bezug Russland. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung (127/L127/III.27).
d) Verpflichtungserklärung Tariftreue Mindestentgelt. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
2. Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zur Entwicklung, Namen der Firma, Kontaktadresse, Standorte und Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualitfikations- Nachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer
elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden.
1. Angaben zum Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind (vgl. § 45 VgV), wobei ein jährlicher Gesamtumsatz an Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren mit mindesten 3 Mio. € netto gefordert wird (Mindestanforderung).
Dies entspricht ca. dem doppelten Umsatz der stationären Bedarfe des Auftraggebers per anno. In die Berechnung des Gesamtumsatzes des Bewerbers dürfen nur Umsätze für die stationäre Klinikversorgung und keine Umsätze der Offizin-Apotheke, der Heimversorgung, des Versandhandels und der ambulanten Versorgung (z.B. mit Zytostatika) oder ähnliches einfließen.
1. Es wird ein jährlicher Gesamtumsatz des Bieters (Apotheke) für die stationäre Klinikversorgung von Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren mit mindestens 3 Mio. € netto gefordert (Mindestanforderung).
1. Leistungsspezifische Referenzliste mit mindestens 1 Referenz über die Erbringung von stationären Apothekenleistungen für ein Plankrankenhaus mit einem realisierten Referenzprojekt der letzten 3 Jahre (2020, 2021 und 2022) vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bei dem in Art- und Umfang vergleichbare Leistungen erbracht werden, mit folgenden Angaben für das Referenzprojekt: Mindest-Vertragsvolumen 1.500.000 € netto per annum. In die Berechnung des Umsatzes des Bewerbers mit dem Referenzkunden (per annum) dürfen nur Umsätze für die stationäre Klinikversorgung und keine Umsätze der ambulanten Versorgung (z.B. mit Zytostatika) oder ähnliches einfließen.
Angaben zu 1:
a) Name, Adresse und Ansprechpartner des betreffenden Krankenhauses mit Telefonnummer und Email-Adresse,
b) Angaben zur Projektgröße (Bettenanzahl des Auftraggebers und Umsatzvolumen der Apothekenleistungen)
c) Art- und Umfang der Liefer-, Dienst- und Beratungsleistungen für den Auftraggeber
2. Eigenerklärung des Bewerbers zum geplanten Einsatz von eigenem Personal bzw. des Umfangs von Subunternehmern.
1. Mindestens 1 Referenzprojekt mit einem Mindest-Vertragsvolumen von 1.500.000€ netto per annum.
In die Berechnung des Gesamtumsatzes mit dem Referenzkunden dürfen nur Umsätze für die stationäre Klinikversorgung und keine Umsätze der ambulanten Versorgung (z.B. mit Zytostatika) oder ähnliches einfließen.
Die Vergabestelle behält sich bezüglich der Referenzen vor, bei den benannten Kunden Informationen einzuholen, die eine weitergehende Prüfung der Leistungsfähigkeit erlauben.
Behördliche Genehmigung nach §14 Abs. 5 ApoG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache in digitaler Form innerhalb der unter Ziffer IV.2.2) angegebenen Teilnahmefrist an die in Ziffer 1.3) genannte Internetadresse der Deutschen eVergabe einzureichen. Das Aktenzeichen KdMTK-A2 ist mit anzugeben.
2. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die unter III.1.1 genannten Formulare (Formblatt) und die Ausschreibungsunterlagen aus der Datenbank der unter Ziffer I.3. genannten Internetadresse der Deutsche eVergabe digital abrufbar.
3. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge, der Versorgungs- und Beratungskonzepte (im Teilnahmewettbewerb) und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
4. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der Deutschen eVergabe (gem. Ziffer I.3) abrufbar.
5. Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Bewerberinformation oder die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bewerber die Auftraggeberin auf eventuell bestehende Widersprüche in den Verdingungsunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Antwortschreiben und Hinweise der Auftraggeberin, die die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor.
Die den Bewerbern bzw. Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der Auftraggeberin auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes zugrunde zu legen.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3,
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.