Stadt Gehrden - Betrieb und Bewirtschaftung der Zentralmensa - Vergabe des Mensabetriebs und der -bewirtschaftung für die Schulverpflegung Referenznummer der Bekanntmachung: 50-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchstraße 1-3
Ort: Gehrden
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30989
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gehrden.de/
Postanschrift: Theaterstraße 16
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 511220074-51
Fax: +49 511220074-99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Gehrden - Betrieb und Bewirtschaftung der Zentralmensa - Vergabe des Mensabetriebs und der -bewirtschaftung für die Schulverpflegung
Gegenstand des Auftrags sind
- der Betrieb und die Bewirtschaftung der Zentralmensa ab Schuljahr 2024/2025
- die Zubereitung und Ausgabe von Mittagessen für verschiedene Schulen der Stadt Gehrden sowie teilweise Belieferung
- Ausgabe von Mittagessen an städtische MitarbeiterInnen
- die Einbindung der Schülerfirma in den täglichen Ablauf
- der Betrieb des Kiosks in der Zentralmensa
- ab dem Schuljahr 2025/2026 auch der Betrieb des Kiosks des Matthias-Claudius Gymnasiums
- ab dem Schuljahr 2025/2026 die Belieferung des Matthias-Claudius Gymnasiums mit Mittagessen und ab dem Schuljahr 2026/2027 die Belieferung einer weiteren Schule (Grundschule Am Castrum) im Stadtgebiet
Vertragsbeginn ist der 04.08.2024. Der Vertrag ist befristet bis zum 31.07.2029 mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre.
Weitere Einzelheiten können dem beigefügten Leistungsverzeichnis und seinen Anlagen entnommen werden.
Gegenstand des Auftrags sind
- der Betrieb und die Bewirtschaftung der Zentralmensa ab Schuljahr 2024/2025
- die Zubereitung und Ausgabe von Mittagessen für verschiedene Schulen der Stadt Gehrden sowie teilweise Belieferung
- Ausgabe von Mittagessen an städtische MitarbeiterInnen
- die Einbindung der Schülerfirma in den täglichen Ablauf
- der Betrieb des Kiosks in der Zentralmensa
- ab dem Schuljahr 2025/2026 auch der Betrieb des Kiosks des Matthias-Claudius Gymnasiums
- ab dem Schuljahr 2025/2026 die Belieferung des Matthias-Claudius Gymnasiums mit Mittagessen und ab dem Schuljahr 2026/2027 die Belieferung einer weiteren Schule (Grundschule Am Castrum) im Stadtgebiet
Vertragsbeginn ist der 04.08.2024. Der Vertrag ist befristet bis zum 31.07.2029 mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre.
Weitere Einzelheiten können dem beigefügten Leistungsverzeichnis und seinen Anlagen entnommen werden.
Die Stadt Gehrden beabsichtigt die Vergabe des Mensabetriebs und der -bewirtschaftung für die Schulverpflegung in der sich im Bau befindlichen Zentralmensa Lange Feldstraße in Gehrden. Die Vergabe des Mensabetriebs und der -bewirtschaftung für die Schulverpflegung ist Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist. Aufgrund des immer größeren Bedarfs nach ganztägiger Betreuung der SchülerInnen, GrundschülerInnen hat das Mittagessen in den Schulen eine zentrale Bedeutung.
Die Zentralmensa soll ab dem Schuljahr 2024/2025 die Mittagsverpflegung von der Grund- und Oberschule Gehrden gewährleisten. Das Angebot der Mittagsverpflegung soll auch für die städtischen MitarbeiterInnen gelten. Des Weiteren soll ein Kiosk in der Oberschule bewirtschaftet und betrieben werden. Ab dem Schuljahr 2025/2026 wird zusätzlich das Matthias-Claudius Gymnasium mit Mittagessen beliefert. Ferner soll der Kiosk des Matthias-Claudius Gymnasiums bewirtschaftet und betrieben werden. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll die Mittagsverpflegung der SchülerInnen und der LehrerInnen der Neue Ganztagsgrundschule Am Langen Feld in der Zentralmensa gewährleisten werden. Die Ganztagsgrundschule Am Castrum soll ab dem Schuljahr 2026/2027 ebenfalls mit Mittagessen beliefert werden.
In einer Frischküche können bis zu ca. 900 Mittagessen pro Tag zubereitet und ausgegeben werden. Der Speiseraum ist mit 300 Sitzplätzen für drei Tischzeiten vorgesehen. Zudem sollen insgesamt zwei Kioske betrieben und bewirtschaftet werden. Die weiteren Einzelheiten können der Anlage 1 zum Leistungsverzeichnis "Übersicht Mittagessen pro Schuljahr" entnommen werden.
Derzeit befindet sich die Zentralmensa im Bau und soll zum 04.08.2024 betriebsbereit sein. Die Zentralmensa wird entsprechend dem Verpflegungsauftrag angemessen und zweckmäßig ausgestattet und ohne die Berechnung eines Nutzungsentgelts an den Auftragnehmer übergeben. Der aktuelle Stand der technischen bzw. küchentechnischen Ausstattung kann den Anlagen 6 bis 9 des Leistungsverzeichnisses entnommen werden.
Ziel ist die Versorgung der Schulkinder aller Schulen mit einem gesunden, ausgewogenen, schmackhaften und preiswerten warmen Mittagessen.
Die Betriebsform der Zentralmensa ist als Teil des pädagogischen Konzeptes der Oberschule als Ausbildungsküche konzipiert. Eine "Schülerfirma" ist in den Betriebsablauf der Zentralmensa zu integrieren. Dabei soll eine reale und aktive Mitarbeit der SchülerInnen ermöglicht werden. Weitere Angaben zu den Inhalten und Zielsetzungen bezüglich der Schülerfirma sind dem als Anlage 2 zum Leistungsverzeichnis beiliegenden Betriebskonzept der Schülerfirma Zentralmensa sowie dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Vertragsbeginn ist der 04.08.2024. Der Vertrag ist befristet bis zum 31.07.2029 mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen.
3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten
Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen.
Maßgeblich ist hierbei die Anzahl der vorgelegten Referenzen über die Erbringung von Verpflegungsdienstleistungen. Für jede vorgelegte und wertbare Referenz erhält der Bewerber 1 Punkt. Es werden maximal 3 Referenzen bei der Punktevergabe berücksichtigt, so dass maximal 3 Punkte erreichbar sind.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Vertragsbeginn ist der 04.08.2024. Der Vertrag ist befristet bis zum 31.07.2029 mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreterin/Vertreter bezeichnet ist,
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreterin/Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
1.10 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
1.11 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die/der bevollmächtigte Vertreterin/Vertreter hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
- dass ihr/ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie/er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie/er bestätigt, dass sie/er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen sowie im Falle einer Eignungsleihe auch durch diese Unternehmen vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Zudem ist eine Anrechnung der Umsätze eines anderen Unternehmens im Wege der Eignungsleihe möglich.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2023) im auftragsrelevanten Bereich (Verpflegungsdienstleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Küchenchefinnen/Küchenchefs
b) Fachkräfte
c) Sonstige MitarbeiterInnen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Zudem ist eine Anrechnung der Beschäftigten eines anderen Unternehmens im Wege der Eignungsleihe möglich.
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des Unternehmens) in Form der Benennung mindestens eines Referenzprojekts innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2018), welches im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar ist (Betrieb einer Mensa zur Mittagessenverpflegung, vorzugsweise Schulverpflegung, Verpflegungsdienstleistungen, Catering für Einrichtungen wie Pflege- und Betreuungseinrichtungen).
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)
- Anzahl der Sitzplätze in der Mensa
- Durchschnittliche Anzahl Mittagessen pro Tag
- Belieferung von Einrichtungen
- Auftragszeitraum
- ggf Referenzschreiben des Auftraggebers (nicht zwingend)
1. Vorbehalt zugunsten von Einrichtungen gemäß § 118 GWB (zwingend erforderlich)
Um die Vergabe der Leistungen dürfen sich ausschließlich Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (§ 142 SGB IX, § 118 Abs. 1 GWB) oder Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist (§ 118 Abs. 1 GWB), bewerben. Voraussetzung ist, dass mindestens 30 Prozent der in diesen Werkstätten oder Unternehmen Beschäftigten Menschen mit Behinderungen oder benachteiligte Personen sind (§ 118 Abs. 2 GWB).
Die Teilnahme anderer privatwirtschaftlicher Bieter ist ausgeschlossen. Dieser Vorbehalt gilt auch für mögliche Unterauftragnehmer sowie für Einrichtungen bzw. Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bieter im Hinblick auf die geforderte Eignung bedienen möchte.
2. Tariftreueerklärung NTVergG (zwingend erforderlich)
Mit dem Teilnahmeantrag ist die in der Anlage enthaltene Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft sowie bei Einbindung von Nachunternehmen durch jeden Nachunternehmer vorzulegen. Im Falle einer Eignungsleihe ist die Erklärung auch durch diese Unternehmen vorzulegen Hierzu ist die Anlage "Tariftreueerklärung gemäß NTVergG" zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J6U91
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131-153306
Fax: +49 4131-152943
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.