Beauftragung mit der notärztl. Versorgung im öff. Rettungsdienst des Kreises Rendsburg-Eckernförde Referenznummer der Bekanntmachung: 080367-2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH
Postanschrift: Rungholtstraße 9
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 481787660
Fax: +49 48178766104
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rkish.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/E1D1C928-48A1-4892-9E82-B6F1EBEEA7DE
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/E1D1C928-48A1-4892-9E82-B6F1EBEEA7DE
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beauftragung mit der notärztl. Versorgung im öff. Rettungsdienst des Kreises Rendsburg-Eckernförde

Referenznummer der Bekanntmachung: 080367-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Reis, (nachfolgend: „RKiSH“) ist mit der Durchführung des Rettungsdienstes im Kreis Rendsburg-Eckernförde gemäß § 5 Abs. 1 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG) beauftragt. Zu den übertragenen Aufgaben gehört auch die notärztliche Versorgung gemäß § 13 SHRDG.

 

Die RKiSH beabsichtigt als Auftraggeberin gemäß § 99 Nr. 2 GWB die Durchführung der notärztlichen Versorgung an Dritte in nachfolgend dargestelltem Umfang als Dienstleistungsauftrag gemäß § 5 Abs. 2 SHRDG an einen oder mehrere Leistungserbringer zu vergeben.

 

Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für den Notarztdienst im Wege einer Personalgestellung, die nach Ansicht der Auftraggeberin die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erfüllt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1: Rettungswache Eckernförde

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- Notarztdienst 24 Stunden an sieben Tagen der Woche am Abholpunkt an der Rettungswache Schleswiger Str. 114-116, 24340 Eckernförde

- Durchführung von Verlegungsfahrten während des Dienstes auf Anforderung der Rettungsleitstelle

 

Die Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte und deren Unterbringung während des Dienstes werden durch die RKiSH bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2: Rettungswache Rendsburg

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75250000 Dienstleistungen der Feuerwehr und von Rettungsdiensten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- Notarztdienst 24 Stunden an sieben Tagen der Woche am Abholpunkt an der Rettungswache Lilienstraße 30, 24768 Rendsburg

- Durchführung von Verlegungsfahrten während des Dienstes auf Anforderung der Rettungsleitstelle

 

Die Rettungsmittel samt rettungsdienstlichem Fachpersonal, die medizinische Ausstattung der Notärzte und deren Unterbringung während des Dienstes werden durch die RKiSH bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (Anlage 5)). Die RKiSH wird in Bezug auf den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Beleg für die Eignung in das Gewerbezentralregister einsehen und entsprechende Auszüge veranlassen. Dies gilt für die gesetzlichen Vertreter des Bieters und für die Personen, die der Bieter als Geschäftsführer einzusetzen beabsichtigt.

- Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die zur Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR.

- Aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG). Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 6)).

- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2024.

Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei der RKiSH bei Schäden, für welche der Aufgabenträger im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum – einschließlich Verlängerungsoption – aufrechtzuerhalten.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen, die mit der hier zu vergebenden Durchführung der notärztlichen Versorgung vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist die Liste in der Anlage 7 (Formblatt „Referenzliste Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung“) auszufüllen.

- Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte, die die Anforderungen gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen, zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Hierzu hat er das Formblatt „Verfügbarkeitsnachweis Notärzte“ (Anlage 8) auszufüllen. Verfügt der Bieter im Moment der Angebotsabgabe noch nicht über die erforderlichen Notärzte, hat er als Alternative zum Formblatt in der Anlage 8 durch ein Konzept darzustellen, wie er sicherstellt, dass er zu Leistungsbeginn über die erforderliche Anzahl an Notärzten verfügen wird.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Für die notärztliche Besetzung eines 24-Stunden-NEF sind je Los für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht der Auftraggeberin mindestens 8 Personen erforderlich.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Als NA dürfen nur solche Personen eingesetzt werden, welche die nachfolgend dargestellten Anforderungen erfüllen und über eine gültige Approbation im Sinne von § 3 Bundesärzteordnung (BÄO) bzw. eine Berufserlaubnis im Sinne von § 10 BÄO verfügen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Selbstschuldnerische Bankbürgschaft, die von einem im Europäischen Wirtschaftsraum oder durch ein Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer erklärt werden muss, durch Vorlage der Bürgschaftsurkunde nachgewiesen wird und folgende inhaltliche Anforderungen erfüllen muss:

1) Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB);

2) Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BGB);

3) Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, soweit die Forderung des Hauptschuldners (Bieter/Bietergemeinschaft) gegen den Gläubiger (RKiSH) nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist (§ 770 Abs. 2 BGB);

4) Haftung des Bürgen:

a) für alle bestehenden oder künftigen, auch bedingten oder befristeten Ansprüche, die dem Gläubiger gegen den Hauptschuldner aus dem – im Rahmen dieses vergaberechtlichen Verfahrens – zu vergebenden Dienstleistungsauftrag über die Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung zustehen,

b) während der gesamten Vertragslaufzeit spätestens ab dem 01.01.2024,

c) bis zu einem folgenden Höchstbetrag je Los in Höhe von 90.000 EUR.

- Öffentliche Aufträge über Dienstleistungen dürfen gemäß § 4 Abs. 1 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) nur an Unternehmen vergeben werden, die sich verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmenden an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 Euro (brutto) zu zahlen. Ein beauftragtes Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird. In diesem Sinne wird eine Erklärung des Bieters zur Zahlung des Mindeststundenentgeltes gemäß § 4 Abs. 1 VGSH gefordert. Das Formblatt „Mindestlohnerklärung“ in Anlage 10 ist auszudrucken, vollständig auszufüllen eigenhändig zu unterschreiben und mit dem Angebot auf der Vergabeplattform hochzuladen.

- Die Auftraggeberin geht aufgrund der Urteile des Bundessozialgerichts (Urt. v. 19.10.2021 – B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R und B 12 R 10/20 R) davon aus, dass die hier ausgeschriebene Leistung die Voraussetzungen für eine genehmigungspflichtige Arbeitnehmerüberlassung erfüllt.

Vor diesem Hintergrund ist der Beauftragte verpflichtet, unverzüglich nach Zuschlagserteilung eine Genehmigung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) zu beantragen und vor Leistungsbeginn der Auftraggeberin nachzuweisen.

- Die vom Bieter eingesetzten Notärzte müssen durchschnittlich mindestens zwei (2) 10h- bzw. 12h-Dienste pro Monat absolvieren bzw. durchschnittlich bei mindestens drei (3) 24h-Diensten pro halbes Jahr im von der RKiSH betreuten Rettungsdienstbereich zum Einsatz kommen und entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung fortgebildet sein. Eine Abweichung von diesen Vorgaben ist nur in Ausnahmefällen und nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der RKiSH bzw. des ÄLRD zulässig.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/07/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/07/2023
Ortszeit: 12:15
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind nicht zugelassen. Gleiches gilt für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.

- Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Befähigung und zur Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 12.2.1.3) und die Belege über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer 12.2.1.1 und 12.2.1.2) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer 12.2.2) gilt Folgendes: Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die Umsatzangaben gemäß Ziffer 12.2.2.1 vorlegen. Der Nachweis gemäß Ziffer 12.2.2.2 ist durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Nachweise vorlegen. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 12.2.1.3) und die Belege über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer 12.2.1.1 und 12.2.1.2) müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer 12.2.2) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer 12.2.3) der Bietergemeinschaft werden anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.

- Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will, muss die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Ziffer 12.2.1.3 und der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 12.2.1.1 auch für den Wirtschaftsteilnehmer nachgewiesen sein und die wirtschaftliche und finanzielle (Ziffer 12.2.2) sowie die technische (Ziffer 12.2.3) Leistungsfähigkeit des Bieters wird anhand der insgesamt von ihm und anderen Wirtschaftsteilnehmer vorgelegten Unterlagen bewertet.

- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche, durch einen beeidigten Dolmetscher/Übersetzer bescheinigte Übersetzung ist zwingend beizulegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884542
Fax: +49 4319884702
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/06/2023

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