S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 5.001: Bau Nord Phase 1 (HP Menden bis EÜ Gerhardstr.) Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27329
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Blömeke, Michael
E-Mail:
Telefon: +49 20330174768
Fax: +49 6926557894
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 5.001: Bau Nord Phase 1 (HP Menden bis EÜ Gerhardstr.)
Troisdorf
Das Baulos 05.001: Bau Nord Phase 1 umfasst im Wesentlichen folgende Bauleistungen:
- Baumfäll- und Rodungsarbeiten, Erstellung von Baustraßen
- 7,7 km Streckenbau für 2-gleisige Bahnstrecke
- Ausbau Bf Friedrich-Wilhelms-Hütte (FWH)
- Neubau Haltepunkt Bonn-Vilich
- 3 Eisenbahnüberführungen mit einer li. Weite bis 3,0 m (Stahlbetonrahmen
- 1 Trogbauwerk mit 1 Eisenbahnüberführung und 1 Straßenüberführung, li. Weite
Überführungen 12,69 m (Stahlbetonrahmen)
- 3 Straßenüberführungen mit einer li. Weite bis 17,74 m (Spannbeton-Überbauten), Flach-/
Tiefgründung
- 1 Kreuzungsbauwerk mit einer li. Weite von 19,28 m (Spannbeton-Überbau), Flach-/
Tiefgründung
- 3 Versickerbecken
- Neubau Stützwände, 622 lfdm, Höhe bis 10,50 m, Bohrpfahl- und Winkelstützwände
- Neubau Schallschutzwände, 3.272 lfdm, Höhe bis 5,50 m, Tiefgründung
- Straßen- und Wegebau
- Technische Ausrüstung 50 Hz-Anlagen (Beleuchtung u.a.) und Telekommunikation für Bf FWH
- Zusammenhangsmaßnahmen
- 3 Hebeanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 5.001: Bau Nord Phase 1 (HP Menden bis EÜ Gerhardstr.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Troisdorf
Das Baulos 05.001: Bau Nord Phase 1 umfasst im Wesentlichen folgende Bauleistungen:
- Baumfäll- und Rodungsarbeiten, Erstellung von Baustraßen
- 7,7 km Streckenbau für 2-gleisige Bahnstrecke
- Ausbau Bf Friedrich-Wilhelms-Hütte (FWH)
- Neubau Haltepunkt Bonn-Vilich
- 3 Eisenbahnüberführungen mit einer li. Weite bis 3,0 m (Stahlbetonrahmen
- 1 Trogbauwerk mit 1 Eisenbahnüberführung und 1 Straßenüberführung, li. Weite
Überführungen 12,69 m (Stahlbetonrahmen)
- 3 Straßenüberführungen mit einer li. Weite bis 17,74 m (Spannbeton-Überbauten), Flach-/
Tiefgründung
- 1 Kreuzungsbauwerk mit einer li. Weite von 19,28 m (Spannbeton-Überbau), Flach-/
Tiefgründung
- 3 Versickerbecken
- Neubau Stützwände, 622 lfdm, Höhe bis 10,50 m, Bohrpfahl- und Winkelstützwände
- Neubau Schallschutzwände, 3.272 lfdm, Höhe bis 5,50 m, Tiefgründung
- Straßen- und Wegebau
- Technische Ausrüstung 50 Hz-Anlagen (Beleuchtung u.a.) und Telekommunikation für Bf FWH
- Zusammenhangsmaßnahmen
- 3 Hebeanlagen
AO_23-0008 - Anpassung Versickerungsmulde VG11-1 - Vollsickerrohr - GWMS
(MKA 347_258)
Bei Km 6.822 befindet sich eine Grundwassermessstelle im Bereich der geplanten Entwässerungsanlagen. Dementsprechend muss die hier geplante Versickerungsmulde VG11-1 angepasst werden. Hierzu werden diverse Arbeiten zur Anpassung der Versickerungsmulde erforderlich (Aus- und Wiedereinbau Oberboden; Aus- und Wiedereinbau Sickerrigole; Einbau Vollsickerrohr; Einbau Grabenverrohrung mit Betonrohr DN 400 inkl. Böschungsstücke; Einbau von KG II Material bis OK Randweg; Pflastern der Ein-,und Ausläufe)
Alle Bau- und Planungsleistungen im betreffenden Bereich einschl. der Entwässerung sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die betreffenden Änderungen müssen insbesondere in Zusammehang mit den übrigen Entwässerungsarbeiten erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.