Servicepoint Gesundheit nach § 44a SGB II und §32 SGB III Referenznummer der Bekanntmachung: 23-EBNW- 09
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Walther-Rathenau-Str. 2
Ort: Heppenheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64646
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6252156031
Fax: +49 6252156060
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neue-wege.org
Abschnitt II: Gegenstand
Servicepoint Gesundheit nach § 44a SGB II und §32 SGB III
Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, ein zugelassener kommunaler Träger nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), plant die Einrichtung eines Service Point Gesundheit (SPG) an zwei Standorten im Kreis Bergstraße.
Der SPG dient der Feststellung und Begutachtung körperlicher, psychologischer
und psychiatrischer Einschränkungen und der Beurteilung von Auswirkungen der festgestellten Störungen auf Zumutbarkeit, Erwerbsfähigkeit und/oder Eignung für bestimmte Berufe.
Der Service Point Gesundheit soll an 2 Standorten eingerichtet werden:
Los 1: Standort Heppenheim
Los 2: Standort Viernheim
Am Standort Heppenheim sollen Bürgergeldbezieher aus dem Einzugsbereich des JC Bergstraße und Ried betreut werden, am Standort Viernheim Bürgergeldbezieher aus dem Betreuungsbereich des JC Odenwald und JC Viernheim.
SPG Standort Heppenheim
Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, ein zugelassener kommunaler Träger nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), plant die Einrichtung eines Service Point Gesundheit (SPG) an zwei Standorten im Kreis Bergstraße.
Der SPG dient der Feststellung und Begutachtung körperlicher, psychologischer
und psychiatrischer Einschränkungen und der Beurteilung von Auswirkungen der festgestellten Störungen auf Zumutbarkeit, Erwerbsfähigkeit und/oder Eignung für bestimmte Berufe.
Der Service Point Gesundheit soll für das Los 1 am Standort Heppenheim eingerichtet werden. Am Standort Heppenheim sollen Bürgergeldbezieher aus dem Einzugsbereich des JC Bergstraße und Ried betreut werden.
B.1.2 Teilnehmer
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Antragsteller, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) bei Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- beantragen oder bereits erhalten und bei denen aufgrund ihrer gesundheitlichen, psychologischen oder körperlichen Situation
• die Erwerbsfähigkeit unklar ist,
• leistungsbezogene Sachverhalte unklar sind,
• die berufliche Eignung unklar ist,
• aufgrund von vorliegenden Begutachtungen und Einschätzungen
eine Beratung hinsichtlich der Zuweisung zu Gesundheitsmaßnahmen von Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- notwendig ist.
Der Teilnehmerkreis wird heterogen besetzt sein (keine Einschränkung bzgl. Geschlecht, Alter, vorhandenem Berufsabschluss, Berufserfahrung, Vermittlungshemmnissen und Migration).
B.1.3 Zeitlicher Umfang
Die Einschränkungen sollen in der Regel innerhalb eines Untersuchungstermins, eines Clearinggespräches oder nach Aktenlage festgestellt werden.
Die Dienstleistung soll zeitlich wie folgt bereitgestellt werden:
Ärztlicher Dienst:
Wöchentlich vier Untersuchungstermine.
Insgesamt ergeben sich hieraus 208 Untersuchungstermine pro Laufzeit.
Berufspsychologischer Dienst:
Monatlich sechs Untersuchungstermine.
Insgesamt ergeben sich hieraus 72 Untersuchungstermine pro Laufzeit.
Psychiatrischer Dienst:
Monatlich 12 Untersuchungstermine.
Insgesamt ergeben sich hieraus 144 Untersuchungstermine pro Laufzeit.
Zusätzlich sollen wöchentlich zwei telefonische Sprechstunden für Anfragen von Mitarbeitern des Auftraggebers bereitgestellt werden. Eine Stunde für Beantwortungen durch den ärztlichen Dienst und eine Stunde durch den berufspsychologischen Dienst.
Die Einrichtung der Sprechstunde ist mit dem Auftraggeber im Vorfeld der Durchführung abzustimmen.
Die Taktung aller Termine ist im Vorfeld der Durchführung im Rahmen von Vorbereitungsgesprächen mit dem Auftraggeber abzustimmen.
In Einzelfällen sollen bei Teilnehmern, die nicht mobil sind, Hausbesuche durchgeführt werden.
Der Auftragnehmer soll die Dienstleistungen ab dem 01.02.2024 bereitstellen und wird damit zunächst für 12 Monate beauftragt. Bei erfolgreichem Verlauf kann der SPG zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
SPG Standort Viernheim
Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, ein zugelassener kommunaler Träger nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), plant die Einrichtung eines Service Point Gesundheit (SPG) an zwei Standorten im Kreis Bergstraße.
Der SPG dient der Feststellung und Begutachtung körperlicher, psychologischer
und psychiatrischer Einschränkungen und der Beurteilung von Auswirkungen der festgestellten Störungen auf Zumutbarkeit, Erwerbsfähigkeit und/oder Eignung für bestimmte Berufe.
Der Service Point Gesundheit soll für das Los 2 am Standort Viernheim eingerichtet werden. Am Standort Viernheim sollen Bürgergeldbezieher aus dem Einzugsbereich des JC Odenwald und Viernheim betreut werden.
B.1.2 Teilnehmer
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und Antragsteller, die Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) bei Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- beantragen oder bereits erhalten und bei denen aufgrund ihrer gesundheitlichen, psychologischen oder körperlichen Situation
• die Erwerbsfähigkeit unklar ist,
• leistungsbezogene Sachverhalte unklar sind,
• die berufliche Eignung unklar ist,
• aufgrund von vorliegenden Begutachtungen und Einschätzungen
eine Beratung hinsichtlich der Zuweisung zu Gesundheitsmaßnahmen von Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- notwendig ist.
Der Teilnehmerkreis wird heterogen besetzt sein (keine Einschränkung bzgl. Geschlecht, Alter, vorhandenem Berufsabschluss, Berufserfahrung, Vermittlungshemmnissen und Migration).
B.1.3 Zeitlicher Umfang
Die Einschränkungen sollen in der Regel innerhalb eines Untersuchungstermins, eines Clearinggespräches oder nach Aktenlage festgestellt werden.
Die Dienstleistung soll zeitlich wie folgt bereitgestellt werden:
Ärztlicher Dienst:
Wöchentlich vier Untersuchungstermine.
Insgesamt ergeben sich hieraus 208 Untersuchungstermine pro Laufzeit.
Berufspsychologischer Dienst:
Monatlich sechs Untersuchungstermine.
Insgesamt ergeben sich hieraus 72 Untersuchungstermine pro Laufzeit.
Psychiatrischer Dienst:
Monatlich 12 Untersuchungstermine.
Insgesamt ergeben sich hieraus 144 Untersuchungstermine pro Laufzeit.
Zusätzlich sollen wöchentlich zwei telefonische Sprechstunden für Anfragen von Mitarbeitern des Auftraggebers bereitgestellt werden. Eine Stunde für Beantwortungen durch den ärztlichen Dienst und eine Stunde durch den berufspsychologischen Dienst.
Die Einrichtung der Sprechstunde ist mit dem Auftraggeber im Vorfeld der Durchführung abzustimmen.
Die Taktung aller Termine ist im Vorfeld der Durchführung im Rahmen von Vorbereitungsgesprächen mit dem Auftraggeber abzustimmen.
In Einzelfällen sollen bei Teilnehmern, die nicht mobil sind, Hausbesuche durchgeführt werden.
Der Auftragnehmer soll die Dienstleistungen ab dem 01.02.2024 bereitstellen und wird damit zunächst für 12 Monate beauftragt. Bei erfolgreichem Verlauf kann der SPG zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Beurteilung der Eignung sind vom Bieter in den Vordrucken D.1, D.2, D.2.1, D.2.2 D.2.3 sowie in der Eigenerklärung zu Russlandsanktionen Angaben und Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu machen und abzugeben. Bei Bietergemeinschaften genügt hinsichtlich der Fachkunde, dass diese mindestens bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegt; hinsichtlich der Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an. Die Zuverlässigkeit muss bei allen Beteiligten gegeben sein.
Leistungsfähig ist ein Bieter, der nachweist, dass er den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen kann.
Zuverlässig ist ein Bieter, der eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und Betriebsführung nachweisen kann und die für die Art der Geschäfte geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält.
Fachkundig ist ein Bieter, der umfassende und aktuelle Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten für die zu erbringende Leistung nachweist, um diese fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Der Nachweis der Fachkunde ist erbracht, wenn
1. die ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurden oder dass mit der Angebotserstellung und / oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die ausgeschriebene und / oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat.
2. umfassende Erfahrung in der Kommunikation mit Sozialpartnern nachgewiesen werden kann.
Vergleichbare Leistungen sind Maßnahmen, die auch eine Einzelbetreuung von Teilnehmern aus besonderen Zielgruppen zum Inhalt haben und dabei ergänzend auf ein Netzwerk weiterer Arbeitsmarktakteure zurückgreifen.
Zertifizierung nach AZWV/AZAV
Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Darmstadt
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)