Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von interaktiven Tafeln für die Stadt Eutin Referenznummer der Bekanntmachung: R 5092/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathaus, Markt 1
Ort: Eutin
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23701
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Eugen Eckhardt
E-Mail:
Telefon: +49 451888-1425
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von interaktiven Tafeln für die Stadt Eutin
Die Stadt Eutin möchte eine lernförderliche IT-Infrastruktur aufbauen. In den kommenden Jahren sollen hierfür verschiedenartige Geräte angeschafft und dauerhaft in den technischen Support der Stadtwerke Eutin GmbH (Dienstleister Schul-IT) integriert werden. Grundsätzlich wird dabei eine möglichst hohe Standardisierung angestrebt, um den zugehörigen Wartungsaufwand möglichst gering zu halten.
Durch den DigitalPakt stellt die Bundesregierung bis Ende 2024 5 Mrd. EUR für die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung, die nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt werden. Die förderfähigen Maßnahmen sind eingegrenzt und dem Land Schleswig-Holstein und dem Schulträger bekannt. Die Stadt Eutin nutzt einen Teil der zur Verfügung stehenden Mittel zur Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme von interaktiven Displays ("interaktive Tafeln").
Die Auswahl der Geräte wird zum einen durch Anforderungen der Schulen und somit dem letztendlichen Einsatzort bestimmt. Zum anderen kommen Anforderungen seitens der Stadtwerke Eutin hinzu, die sich vor allem auf Kriterien der technischen Endgeräte-Wartung, sowie Liefer-, Lager- und Inventarisierungsanforderungen beziehen. Auf Basis bisheriger Erfahrungen des Schulträgers wurden die in der Bewertungsmatrix einsehbaren Kriterien zusammengestellt.
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Weitere Details sind den beigefügten Unterlagen, (Anforderungskatalogen und Projektbeschreibung) zu entnehmen.
Aufgrund der angestrebten hohen Standardisierung behält sich der Auftraggeber das Recht für die gemeinsame Vergabe vom Los 1 und vom optionalen Los 2 an einen Auftragnehmer vor.
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von interaktiven Tafeln für 4 Schulen (ca. 51 Stk.)
Stadt Eutin, Der Bürgermeister, Fachbereich Bürgerservice und Tourismus, Fachdienst Bildung und Kultur Rathaus, Markt 1 23701 Eutin Die TraveKom projects GmbH & Co. KG führt das Vergabeverfahren für die Stadt Eutin durch. Der Auftraggeber und Besteller ist die Stadt Eutin (siehe Haupterfüllungsort).
Im Los 1 wird eine Menge von ca. 51 Stk. für den bereits geplanten und festgelegten Bedarf in Form eines Rahmenvertrages ausgeschrieben. An vier Schulen sollen 51 Räume mit den Geräten ausgestattet werden. Hierfür werden je nach Anforderungen vor Ort auch kleinere Geräte bezogen. Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen empfiehlt sich ein modulares System, welches flexibel mit Erweiterungen wie WLAN oder Videokonferenz-Zubehör ausgestattet und optional mit Einschub-PCs betrieben werden kann.
Damit das Vorhaben für die vorhandenen IT-Strukturen und IT-Zuständigen umsetzbar ist, benötigt die Stadt Eutin neben der reinen Beschaffung der Geräte auch die Installation und die vollständige technisch-organisatorische Inbetriebnahme der Geräte, wodurch eine sofortige Einsatzbereitschaft der Geräte gewährleistet werden soll.
Damit das Ausschreibungsverfahren und sich anschließende Prozesse bis zur ersten schulischen Inbetriebnahme im November 2023 für die Stadt Eutin umsetzbar sind, ist sowohl hinsichtlich technischer als auch logistischer Aspekte eine Zusammenarbeit bzw. gemeinsame Planung zwischen den Vertragsparteien notwendig. Die Planung erfolgt direkt im Anschluss an das Ausschreibungsverfahren: Aktueller Zeitraum ca. KW 30 (abhängig vom Zeitpunkt der Vergabeentscheidung).
Technische Spezifikationen sind in Form von Datenblättern mit einzureichen. Bei nicht oder nicht ausreichend dokumentierten Spezifikationen wird eine Produktdemonstration angefordert.
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Lieferfrist und Lieferintervalle:
Die erste Charge von ca. 25 Geräten soll Anfang September 2023 geliefert und in Betrieb genommen werden.
Danach erfolgt die Leistung auf Abruf seitens der Stadt Eutin mit einer Vorankündigung ggü. dem Auftragnehmer von 2 Wochen. Abweichungen sind nach Vorgabe der Stadtwerke Eutin GmbH in begründeten Fällen möglich.
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Die exakte Geräteliefermenge kann aufgrund der Besonderheiten bedingt durch Vorgaben des DigitalPakts nur mit Kenntnis des Endpreises ermittelt werden.
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von interaktiven Tafeln für ungeplante Bedarfe
Stadt Eutin, Der Bürgermeister, Fachbereich Bürgerservice und Tourismus, Fachdienst Bildung und Kultur Rathaus, Markt 1 23701 Eutin Die TraveKom projects GmbH & Co. KG führt das Vergabeverfahren für die Stadt Eutin durch. Der Auftraggeber und Besteller ist die Stadt Eutin (siehe Haupterfüllungsort).
Los 2 wird als optionales Los in Form eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von zwei Jahren und zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr (max. 4 Jahre Gesamtlaufzeit) für aktuell ungeplante und geschätzte Bedarfe ausgeschrieben. Für dieses Los besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens des AGs.
Des Weiteren wird im Los 2 folgendes ausgeschrieben:
1. Eine optionale Menge an NFC-Readern (max. ca. 51 Stk. Im ersten Schritt, danach siehe Los 2 Ziffer 4)
2. Eine optionale Menge am Einschub-PCs (max. ca. 51 Stk. Im ersten Schritt, danach siehe Los 2 Ziffer 4)
3. Eine optionale Menge an Ersatzzubehör wie Stifte und Rangierkabel.
4. Eine unverbindliche Menge an digitalen Tafelsystemen, ca. 30 Stück pro Jahr, für die Dauer von max. 4 Jahren. Gründe für diese optionale Menge sind mögliche Bedarfsnachmeldungen seitens der Schulen sowie die in den kommenden Jahren geplanten Schulneubauten. Für diese Menge kann der Auftraggeber keine Abnahmeverpflichtung zusichern. Im Bedarfsfall wird der Auftraggeber den Bedarf rechtzeitig ankündigen und durch einen separaten Abruf bestellen.
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate, bis max. 4 Jahre Gesamtlaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Punkt III 1.2 und 1.3 abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) - (16) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen. Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG vorliegen.
Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit oder auf der Homepage unter: https://www.swhl.de/unternehmen/zentraler-einkauf/
Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der Plattform herunter zu laden.
4. Eigenerklärung, dass gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 kein Russlandbezug besteht.
5. Vorlage einer rechtsverbindlich ausgefüllten Eigenerklärung zur Projektkommunikation in deutscher Sprache. Außerdem ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, die Einhaltung dieser Anforderungen auch an seine Unterauftragnehmer weiterzugeben.
6. Unternehmensbeschreibung unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes (max. 5 Seiten DIN A4)
7. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
8. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
9. Bescheinigung über Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr).
10. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
11. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen.
12. Angabe der Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Qualifikationsprofil.
13. Qualifikationsprofile der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter (z.B. geprüfter Befestigungstechniker, Elektrofachmann für DGUV 3-Prüfung)
14. Nachweis von Referenzprojekten / Referenzkunden min. 3 inkl. Angaben zum Auftraggeber, Auftragsvolumen und Leistungsumfang (vergleichbar in Art und Umfang der Leistung im Schwerpunkt Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von inaktiven/digitaln Tafeln)
15. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar
16. Servicestandorte im Umkreis von ca. 100 km um Eutin, um kurze Anfahrtswege und schnelle Reaktionszeiten zu gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Angebotsöffnung im Vergabeportal
Für die digitale Öffnung der Angebote sind Herr Nils Retzlaff (Leiter Einkauf) und Herr Eugen Eckhardt (Stv. Leiter Einkauf) seitens des TraveKom projects GmbH & Co. KG zuständig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projekt Nr. R 5092/23
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Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, ausgewählte Bieter nach Angebotsabgabe zu technischen Aufklärungsgesprächen (aktueller Stand ca. KW 29/2023) einzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY63WR
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 4319884-640
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.