Essen- und Getränkeversorgung in der Kindertagesstätte "Sonnenschein" in Trägerschaft der Stadt Zehdenick - Los 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 22-ZVS-62-VGV-OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Falkenthaler Chaussee 1
Ort: Zehdenick
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16792
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Herr RA Dr. Martin Jansen, Anna-Louisa-Karsch-Str. 2, 10178 Berlin
E-Mail:
Telefon: +49 30399769-47
Fax: +49 30399769-91
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kapellmann.de/de
Abschnitt II: Gegenstand
Essen- und Getränkeversorgung in der Kindertagesstätte "Sonnenschein" in Trägerschaft der Stadt Zehdenick - Los 3
Der Auftragnehmer übernimmt die Verpflegung (Mittagessen, Frühstücks- und Vesperversorgung, Getränke) in der Kindertagesstätte "Sonnenschein" in Trägerschaft der Stadt Zehdenick nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsunterlagen (insb. Leistungsbeschreibung nebst Anlage 1c).
Der Auftragnehmer übernimmt die Verpflegung (Mittagessen, Frühstücks- und Vesperversorgung, Getränke) in der Kindertagesstätte "Sonnenschein" in Trägerschaft der Stadt Zehdenick nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsunterlagen (insb. Leistungsbeschreibung nebst Anlage 1c). Für die Auftragsausführung hat der Auftragnehmer dementsprechend ein geeignetes, den konkreten räumlichen Gegebenheiten der Einrichtung genügendes Verpflegungssystem ("Cook & Hold", "Cook & Chill" oder "Cook & Freeze") zu wählen. Außerdem hat er für die Auftragsabwicklung danach ein geeignetes bargeldloses Bestell- und Abrechnungssystem zur Verfügung zu stellen. Geschätzter Umfang pro Tag: ca. 214 Mittagessen, Getränkeversorgung ca. 214 Kinder, Frühstück ca. 200 Kinder, Vesper ca. 170 Kinder.
Die Vertragslaufzeit kann sich über den 31.12.2024 hinaus 2-mal um jeweils um ein weiteres Jahr verlängern, wenn dieser Vertrag vom AG nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption des AG).
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Abschluss der Nachtragsvereinbarung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist nach Maßgabe von § 132 GWB zulässig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1. Nachtrag zum Verpflegungsvertrag über die Getränke- und Essenversorgung in den Kindertagesstätten und Schulen der Stadt Zehdenick - Los 4 – Kita Regenbogen und Mildenberger Grundschule
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Verpflegungsvertrag zwischen dem AG und dem AN zu Los 4 beinhaltet die Versorgung mit Speisen und Getränken in der Einrichtung - Kita Regenbogen und Mildenberger Grundschule -. Nach vorzeitiger Beendigung des Verpflegungsvertrages zu Los 3 - Kita Sonnenschein - ergab sich ein unvorhergesehner zusätzlicher Verpflegungsbedarf in dieser Einrichtung des AG. Vor diesem Hintergrund wurde der bestehende Verpflegungsvertrag zu Los 4 - Kita Regenbogen und Mildenberger Grundschule – um diese zusätzlichen Verpflegungsleistungen entsprechend erweitert. Die Fortführung der Verpflegungsleistungen aus Los 3 - Kita Sonnenschein - wurden als zusätzliche Leistungen in die übrigen Verpflegungsleistungen des Verpflegungsvertrages zu Los 4 - Kita Regenbogen und Mildenberger Grundschule – eingebunden, um eine lückenlose und qualitätswahrende Versorgung mit Speisen und Getränken in der Einrichtung sicherzustellen. Geschätzter Umfang pro Tag: ca. 214 Mittagessen, Getränkeversorgung ca. 214 Kinder, Frühstück ca. 200 Kinder, Vesper ca. 170 Kinder. Der Abschluss der Nachtragsvereinbarung ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist nach Maßgabe von § 132 GWB zulässig.
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.