VgV Freianlagen für den Neubau eines Förderzentrums für die Lebenshilfe im Fichtelgebirge e.V. in Marktredwitz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pfarrhof 6
Ort: Marktredwitz
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Geschäftsstelle Lebenshilfe im Fichtelgebirge e.V.
E-Mail:
Telefon: +49 9231-61532
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lebenshilfe-fichtelgebirge.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Freianlagen für den Neubau eines Förderzentrums für die Lebenshilfe im Fichtelgebirge e.V. in Marktredwitz
Der Verein der Lebenshilfe im Fichtelgebirge e.V. beabsichtigt ein neues Förderzentrum in Marktredwitz zu
errichten.
Der Neubau erfolgt in einem Bauabschnitt neben dem bestehenden Schulgebäude auf dem gleichen
Grundstück.
Nach Fertigstellung des neuen Förderzentrums mit Schule, Schulvorbereitender Einrichtung und
Heilpädagogischer Tagesstätte, wird das Bestandsgebäude komplett abgebrochen.
Für die Leistung der Freianlagenplanung wird ein geeignetes Büro für Landschaftsarchitektur gesucht.
Lebenshilfeweg 1, Marktredwitz
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 38 ff HOAI 2021, LPH 2-8, ggf. 9,
bei stufenweiser Beauftragung.
Ein VgV für die Objektplanungsleistung Gebäude wurde bereits im Verhandlungsverfahren durchgeführt:
Die Architektenleistung (LPh 2-9) wurde an das Büro Leinhäupl + Neuber aus Landshut vergeben.
Die Gesamtgröße des Grundstück beträgt ca. 25.000 qm, davon entfallen ca. 3200 qm Grundfläche auf das
Schulgebäude.
Die Umsetzung der Freianlagenplanung soll in 2 Bauabschnitten erfolgen.
Ein erster Vorentwurf mit Einteilung der Bauabschnitte des planenden Architekturbüros kann den
Auftragsunterlagen entnommen werden.
Das bestehende Schulgebäude, im südlichen Teil des Grundstück, wird komplett abgebrochen und im Norden,
mit neuer Zufahrtstraße von Osten her, neu errichtet. Die dort gelegenen Sport- und Spielflächen müssen aus diesem Grund alle
zurück gebaut, neu geplant und gebaut werden.
Die Planungsleistung der Freianlagenplanung umfasst unter anderem: Freianlagen für therapeutische Zwecke,
Spiel- und Sportanlagen, Einfriedungen, Herstellen von Anschlüssen an Bauwerke,
Herstellen von Zuwegungen, Zufahrten und Zugängen, Parkplatzflächen und vegetationstechnische Arbeiten.
Die geschätzten Kosten der KG 500 belaufen sich (Stand März 2023) auf rund 2.025.000 Mio. Euro netto.
Die förderrechtliche Genehmigung für diese Baumaßnahme seitens der Regierung Oberfranken für das
Raumprogramm "Sport" mit den dazugehörigen Außenanlagen liegt vor.
Für die weitere Planung ist eine enge Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen sehr wichtig.
Die Auftragsvergabe soll zeitnah nach den Verhandlungsgesprächen, welche am 19.07.2023 in Marktredwitz
stattfinden, erfolgen.
Der Projektstart ist dann direkt im Anschluss an die Auftragserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VgV Freianlagen für den Neubau eines Förderzentrums für die Lebenshilfe im Fichtelgebirge e.V. in Marktredwitz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Vergabeunterlagen sind unter: "www.lebenshilfe-fichtelgebirge.de/ausschreibungen.de uneingeschränkt
verfügbar.
Der Bewerberbogen und die weiteren Unterlagen sind auf dem eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal
auszufüllen und als pdf-Datei zu speichern.
Rückfragen zum Inhalt des Verfahrens sowie die Abgabe der Teilnahmeanträge erfolgen elektronisch an die
unter I.3 angegebene E-Mailadresse des Verfahrensbetreuers: .
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981-53-1277
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.