Vergabe des Auftrags zur Gewinnung des LEADER- Regionalmanagements für die RAG LEADER Wartburgregion e.V. in der kommenden ELER-Förderperiode Referenznummer der Bekanntmachung: LEADER 3-2023

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: RAG LEADER Wartburgregion e.V.
Postanschrift: Erzberger Allee 14
Ort: Bad Salzungen
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
Postleitzahl: 36433
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thüringer Landesverwaltungsamt, Abteilungsgruppe 4- Arbeits- und Wirtschaftsförderung, Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rag-wartburgregion.de/start
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=521433
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=521433
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Andere: Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Andere Tätigkeit: Umsetzung des LEADER-Programms der EU

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe des Auftrags zur Gewinnung des LEADER- Regionalmanagements für die RAG LEADER Wartburgregion e.V. in der kommenden ELER-Förderperiode

Referenznummer der Bekanntmachung: LEADER 3-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

LEADER ermöglicht es den Menschen, vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten.

Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die

Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates

Thüringen.

In Thüringen gibt es insgesamt 15 LEADER-Regionen, die den gesamten

ländlichen Raum abdecken. In jeder Region gibt es eine Regionale Aktionsgruppe

(RAG), in der Akteure aus Vereinen und Verbänden, Unternehmen und

Landwirtschaft, Politik und Bürgerschaft gemeinsam über die Verwendung der

Fördermittel entscheiden.

Die Vergabestelle der Arbeitsgruppe IV (Arbeits- und Wirtschaftsförderung) des

Thüringer Landesverwaltungsamtes übernimmt in einem dritten

Vergabeverfahren im Auftrag des TMIL die Durchführung der Vergabe des

Regionalmanagements für die RAG LEADER Wartburgregion e.V. auf der Grundlage des Gesetzes

gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und

dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79411000 Allgemeine Managementberatung
79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0P Wartburgkreis
NUTS-Code: DEG0N Eisenach, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Die LEADER-Region umfasst die Städte und Gemeinden des Wartburgkreises

sowie die Stadt Eisenach. Dem Leadermanagement steht ein möbliertes Büro in

der Helenenstr. 4 in 99817 Eisenach an mindestens einem Tag in der Woche zur

Verfügung.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufgabe des Leadermanagements der Regionalen Aktionsgruppe Leader Wartburgregion (RAG) ist die Organisation der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie Wartburgregion 2023 -2027 (RES) für diesen Zeitraum - mit einer Verlängerungsoption halbjährlich um max. 2 Jahre. Die RES folgt dem LEADER- bzw. CLLD-Ansatz, d. h. einer von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (Community-Led Local Development, CLLD).

In der RES sind neben einer Gebietsanalyse umfassend, detailliert und verbindlich Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen sowie die Organisationsstruktur und Prozessorganisation zur Umsetzung der Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen beschrieben.

Die RES ist auf der Internetseite der RAG einsehbar (www.rag-wartburgregion.de/strategie/).

Mit dem Angebot ist die Arbeits- und Herangehensweise zur Umsetzung der RES durch das Regionalmanagement nachvollziehbar und aussagekräftig einzureichen.

Die strategischen, handlungsfeldübergreifenden Strukturziele sind:

- Zukunftsfähigkeit: Schaffung eines zukunftsfähigen Lebens-, Natur- und Wirtschaftsraums Wartburgregion mit nachhaltigen Siedlungs-, Landschafts-, und Infrastrukturen.

- Klima- und Ressourcenschutz: Schutz des Klimas und der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser, Biodiversität.

- Demografie: Regionale Identität und Verbundenheit mit der Region stärken und aufbauen. Dabei sollen Jugendliche und junge Erwachsene als Zielgruppe besondere Berücksichtigung finden.

- Kooperation: Zusammenarbeit der regionalen Akteure über fachliche und organisatorische Grenzen hinweg in der gemeinsamen Region stärken und überregionale Kooperationen ausbauen.

- Stadt-Umland-Beziehung: Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen in der Wartburgregion, Stärkung der Vernetzung und Kooperation bei Versorgung, Mobilität, Kultur und Naherholung.

- Wissen, Innovation und Digitalisierung: als Grundlage der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Region vorantreiben und zur Steigerung der Attraktivität als Lebens- und Wirtschaftsstandort nutzen.

Auftraggeber des Leadermanagements bzw. Regionalmanagements (RM) ist die RAG Leader Wartburgregion e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Udo Schilling sowie den Vorstand.

Die RAG ist anerkannte Leaderregion im Freistaat Thüringen und wird entsprechend der FRL ILE/REVIT über das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) gefördert.

Der Umfang des Personaleinsatzes geht von mind. 1,5 Vollzeitbeschäftigteneinheiten aus.

Zu den Aufgaben des RM gehören entsprechend der RES Wartburgregion 2023 - 2027 folgende Leistungsbestandteile (LB):

1) Organisation des Geschäftsstellenbetriebes, Haushalts- und Finanzmittelmanagement

2) Prozessmanagement und -steuerung

3) Förder- und Finanzmittelmanagement der Projekte

4) Umsetzung der RES

5) Zusammenarbeit mit Akteuren in der Region

6) Sensibilisierung, Wissenstransfer und Öffentlichkeitsarbeit

7) Koordination wie Durchführung gebietsübergreifender und transnationaler Zusammenarbeit

8) Monitoring und Evaluierung

Das Angebot hat entsprechend dieser Leistungsbestandteile die Arbeits- und Herangehensweise des RM darzulegen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Referenzen / Gewichtung: 25.81
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der Arbeits- und Herangehensweise bei Erfüllung der Leistungsbestandteile / Gewichtung: 24.19
Preis - Gewichtung: 50
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Projektende ist Ende Dezember 2027 mit einer möglichen halbjährlichen Verlängerung

um max. 2 Jahre.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Projektende ist Ende Dezember 2027 mit einer möglichen halbjährlichen Verlängerung

um max. 2 Jahre.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die

Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates

Thüringen.

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vertragslaufzeit ab Zuschlag, frühestens 01.08.2023

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot ist vom Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft,

Nachunternehmer und Drittunternehmen einer Eignungsleihe zu erklären, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den

vorgenannten Vorschriften vorliegen, sind nähere Angaben zu machen, um dem

Auftraggeber die Prüfung des Absehens vom Ausschluss nach § 123 Abs. 5 GWB,

eine Entscheidung über fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine

Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWG zu ermöglichen.

Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1

Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist es verboten,

öffentliche Aufträge an die darin definierten Personen, Organisationen oder

Einrichtungen zu vergeben. Mit dem Angebot ist daher zu erklären, ob die am

Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören.

Die Erklärungen und Nachweise nach III.1.1 bis III.1.3 sind vom Bieter bzw. der

Bietergemeinschaft einzureichen. Sofern Nachweise verlangt werden, sind die

Nachweise bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied beizubringen.

Erklärungen und Nachweise nach III.1.1 bis III.1.3 können alternativ durch den

Nachweis einer gültigen Präqualifizierung oder -vorläufig- durch Abgabe der

Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden, sofern diese

die aufgestellten Anforderungen erfüllen. Erklärungen und Nachweise nach III.

1.1 bis III.1.3 sind im pdf-Format oder in einem allgemein üblichen Format

einzureichen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot ist eine Darstellung des Profils des Bieters/der

Bietergemeinschaft einzureichen.

Mit dem Angebot sind die Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen

Mitarbeiter darzulegen.

Die Umsetzung des Regionalmanagements erfordert eine enge Zusammenarbeit des Auftragnehmers mit dem Vorsitz und Vorstand der RAG sowie den lokalen wie regionalen Akteuren. Es ist eine zwingende Voraussetzung, dass der Auftragnehmer über professionelle Erfahrungen und Möglichkeiten zur Abwicklung von Besprechungen und Veranstaltungen über digitale Medien verfügt, die in passender Weise selbstverständlich zur Anwendung kommen.Vorhandene Erfahrungen sowie Tools sind vom Bieter kurz darzustellen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/07/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/08/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/07/2023
Ortszeit: 09:05

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
Ort: Weimar
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren

nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen,

das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine

Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem

Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein

Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der

Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer

Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags

nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt

unberührt. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und

2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb

von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs

Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber

die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,

endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union. Ist der öffentliche Auftraggeber der Ansicht, dass die

Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im

Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist und hat er deswegen eine

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, mit der er

die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, so tritt die Unwirksamkeit

nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB nicht ein, wenn der Vertrag nach dem Ablauf

einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der

Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/06/2023

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