Schaffung einer Content Factory und Weiterbetrieb der Plattform Diplothek Referenznummer der Bekanntmachung: VV-2023-0130
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchhofstraße 1-2
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat Zentraler Einkauf, Herr Haubold
E-Mail:
Telefon: +49 3018473016324
Fax: +49 3018473029960
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bfaa.diplo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schaffung einer Content Factory und Weiterbetrieb der Plattform Diplothek
Content Factory und Diplothek
Auswärtiges Amt, Referat 608
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Planung, Produktion und Bereitstellung von (audio)visuellem Material und Diplothek eines Dienstleisters als Kreativpartner für die Auslandskommunikation
Laufzeit 2 Jahre ab 01.11.2023
zuzuüglich zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Vertragsjahr.
Bewertung der geforderten Referenz und der Arbeitsprobe.
Siehe Bewertungskriterien unter III 1.3)
Zweimalige Verlängerungsoption um jeiweils ein Vertragsjahr.
Der Leistunginhalt umfasst optional
Redaktionsleistungen,
Datenanalyse sowie
Beratung von Leitung und sonstigem
Auslandsvertretungspersonal
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der Erweiterten Richtwertmethode gemäß
UfAB 2018 ermittelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die vom Bewerber /Bieter vorzulegenden Unterlagen sind in
den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen
benannt.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
(Eignung) nach 123, 124 GWB, ggf. Nachweis der Heilung
nach
§ 125 GWB
- Handelsregisterauszug oder gleichwertiger Nachweis nicht
älter als 3 Monate
-Angabe zu Name, Rechtsform, Adress- und Kontaktdaten des Bieters, Eintragung in Handelsregister
Angabe Bruttoumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
- Erklärung Verschwiegenheit Vertragsausführung
- Erklärung Ermittlung Unternehmen mit Bezug zu Russland (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022)
- Erklärung Unternehmensgröße (KMU)
- Erklärungen Nachunternehmereinsatz, Bietergemeinschaft
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens
den Betrag von 1 Mio. Euro (pauschal für Personen- /Sach- und
Vermögensschäden) nachgewiesen oder eine Erklärung
abgegeben, dass diese im Falle eines Zuschlags aufgestockt
bzw. abgeschlossen wird.
- Bestätigung mit Angebotsabgabe, dass sich Unternehmen
nicht in einem Insolvenzverfahren befindet und dass ein
solches auch nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt
worden ist.
- Erklärung Qualitätsmanagement
- Erklärung Umweltmanagement
- Erklärung IT-Sicherheit
- Erklärung Unternehmensgröße (KMU)
- Erklärung Geschäftsgeheimnisse (Kenntlichmachung in den
Unterlagen Angebots
Referenz: Vorlage mindestens einer Referenz über vergleichbare Aufträge, die nicht älter als drei Jahre ist.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen wird nur die beste Referenz gewertet.
Bewertungskriterien:
a. Referenz über inhaltlich vergleichbare Aufträge, die nicht älter als drei
Jahre sind und mindestens folgende Angaben enthalten: (Punkte 0-5)
- Genaue Beschreibung der geleisteten Arbeit (Leistungszeitraum; konkreter
Inhalt; Gegenstand der Leistung; Auftragsvolumen; Auftraggeber, für den
die Leistung erbracht wurde; Angaben zur Vergleichbarkeit des früheren
Auftrags mit aktueller Vergabe
b. Verlässlichkeit/Schnelligkeit/Einhaltung Fristen (Punkte 0-5)
- Referenz lässt erkennen, dass der Bieter im Rahmen eines Projektes die
gesetzten Fristen des Auftraggebers eingehalten und auch kurzfristig auf
Wünsche / Aufträge des Auftraggebers reagiert hat
c. Gestalterische Qualität der Produkte (Punkte 0-5)
- Referenz lässt erkennen, dass der Bieter mit originellen Produkten unter
Nutzung vielfältiger / neuer Formate der Sozialen Medien und mit technisch
einwandfreier Bild- und Videoqualität den Auftrag umgesetzt hat
d. Wie gut haben Produkte des Bieters zur Erreichung der Ziele
beigetragen? (Punkte 0-5)
- Referenz lässt erkennen, dass der Bieter die Kernbotschaften des
Auftraggebers in einem Social-Media-Produkt / in einer Social-Media-
Kampagne treffend umgesetzt hat.
Arbeitsprobe: Vorlage eines bereits durchgeführten
Kommunikationsprojekts auf Social Media.
Bewertungskriterien:
a. Politisches Grundverständnis wird erkennbar (Punkte 0-5)
- Politisches Grundverständnis: Das Kommunikationsprojekt hat ein
politisches Thema von allgemeinem / größeren Interesse; es setzt sich mit
politischen Aussagen /Argumenten auseinander
b. Internationaler Bezug der Agentur wird beim vorgelegten Projekt
erkennbar (Punkte 0-5)
c. Gelungenes "Storytelling" des Projekts (Punkte 0-5)
- Politische Botschaft ist klar erkennbar, eingesetzte Bilder /Videos / Texte
zielen darauf ab
d. Adressierung der Zielgruppen (Punkte 0-5)
- Das Social-Media-Produkt nutzt Mittel der direkten Ansprache der
Zielgruppen, ist auf Interaktion ausgerichtet
e. Bild- und Textsprache des Projekts (Punkte 0-5)
- Das Social-Media-Produkt verwendet eine originelle Bild und Textsprache
mit auch neuen / überraschenden Elementen, Abwechslungsreichtum,
Qualität der verwendeten Bilder/Videos
f. Komplexität des Projekts / im Projekt sind eine Vielzahl von
Kommunikationsmitteln eingesetzt (Video, Grafik, GIF, Text) (Punkte 0-5)
Referenz: Vorlage mindestens einer Referenz über vergleichbare Aufträge, die nicht älter als drei Jahre ist.
Arbeitsprobe: Vorlage eines bereits durchgeführten vergleichbaren
Kommunikationsprojekts auf Social Media.
Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft verpflichten im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen und für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher und außervertraglicher Verpflich-tungen gesamtschuldnerisch zu haften. Nachunternehmer verpflichten sich zur Leistungserbringung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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