Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF20 mit Beladung für die Gemeinde Ihrlerstein
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Hauptstraße 15
Ort: Ihrlerstein
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Ihrlerstein - Herr Frank Fiebig
E-Mail:
Telefon: +49 9441503415
Fax: +49 9441503460
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ihrlerstein.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF20 mit Beladung für die Gemeinde Ihrlerstein
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF20 mit Beladung in vier Losen, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN14530-27, DIN EN 1846-1 bis-3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Lieferung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20
Ihrlerstein, Lkr. Kelheim
Lieferung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN14530-27, DIN EN 1846-1 bis-3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten.
Lieferung eines Aufbaus für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20
Ihrlerstein, Lkr. Kelheim
Lieferung eines Aufbaus für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20, wobei Los Fahrgestell und Los Aufbau miteinander anzubieten sind, gem. DIN14530-27, DIN EN 1846-1 bis-3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Los Fahrgestell und Los Aufbau sind miteinander anzubieten.
Lieferung der Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20
Ihrlerstein, Lkr. Kelheim
Lieferung der Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20 gem. DIN14530-27, DIN EN 1846-1 bis-3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Lieferung der Beladung - hydraul. Rettungssatz für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20
Ihrlerstein, Lkr. Kelheim
Lieferung der Beladung - hydraul. Rettungssatz für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20 gem. DIN14530-27, DIN EN 1846-1 bis-3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20
Postanschrift: Albert-Ziegler-Str. 1
Ort: Giengen/Brenz
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Aufbaus für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20
Postanschrift: Albert-Ziegler-Str. 1
Ort: Giengen/Brenz
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung der Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung der Beladung - hydraul. Rettungssatz für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20
Postanschrift: Unterdollinger Weg 2
Ort: Mindelstetten
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 93349
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847