Sanierung Sporthalle AES Architekt Ex-Post-Bekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: AES-2023-San. Sporthalle Arch. Ex-Post

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6192/2016142
Fax: +49 6192/2016801
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sanierung Sporthalle AES Architekt Ex-Post-Bekanntmachung

Referenznummer der Bekanntmachung: AES-2023-San. Sporthalle Arch. Ex-Post
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Sanierung der Sporthalle der Albert-Einstein-Schule in 65824 Schwalbach am Taunus.

Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI, Leistungsphasen 4-9.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 297 008.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71210000 Beratungsdienste von Architekten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Albert-Einstein-Schule Ober der Röth 1 65824 Schwalbach am Taunus

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Sporthalle der Albert-Einstein-Schule in 65824 Schwalbach am Taunus soll grundlegend saniert werden.

Es handelt sich hierbei um eine 3-Feld-Halle mit einer Abmessung von ca. 45 x 29 m. An der Längsseite ist ein Umkleidetrakt mit einer Abmessung von ca. 56 x 12 m sowie an der Stirnseite ein vorgesetztes Besucher-Foyer mit einer Abmessung von ca. 15 x 6 m angeordnet.

Das Gebäude besteht aus einer Skelettbauweise mit Stahlbeton-Stützen und -bindern. Die Wandflächen zwischen den Stützen sind mit Stahlbeton-Fertigteilen erstellt.

Die Dachfläche der Sporthalle besteht aus einer Trapezblechschale, die auf die Binder aufgelegt ist. Die Dachfläche des Umkleidetraktes sowie des Besucher-Foyers ist als Bimsbeton-Plattendecke ausgeführt.

Die Innentrennwände bestehen aus Sichtmauerwerk.

Im Umkleidetrakt sowie dem Besucher-Foyer ist eine Fußbodenheizung vorhanden.

Die Sporthalle soll zu einer Versammlungsstätte für maximal 450 Personen umgenutzt werden. Hierzu wurde ein entsprechendes Brandschutzkonzept erstellt.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

- Sanierung der Dachfläche der Sporthalle

Die Dachfläche der Sporthalle wird grundsätzlich einschließlich der Wärmedämmung erneuert.

Ein Teil der vorhandenen Lichtkuppeln entfällt und wird dauerhaft geschlossen. Pro Hallenfeld werden zwei Lichtkuppeln mit RWA- und Lüftungsfunktion ausgeführt.

Die im Bestand vorhandene innenliegende Entwässerung entfällt und die neue Dachentwässerung wird nach außen gelegt. Hierzu müssen die Anschlüsse der Fallrohre an den vorhandenen Grundkanal hergestellt werden.

Die Dachfläche soll mit einer PV-Anlage genutzt werden, die durchdringungsfrei über Auflast aufgestellt wird.

- Dachflächen des Umkleidetraktes

Die Dachfläche des Umkleidetraktes bleibt unverändert erhalten.

Hier wird jedoch das Lüftungsgerät für die Halle auf einem Stahlrahmen-Traggerüst aufgestellt. Die bestehende Dachabdichtung muss in diesem Bereich zur Montage des Rahmens geöffnet und wieder angearbeitet werden. Im Zuge der Erneuerung der Luftkanäle müssen in diesen Bereichen nicht benötigte Deckenöffnungen geschlossen und die Dachabdichtung partiell neu angearbeitet werden.

- Haustechnik allgemein

Die Haustechnik (sowohl HLS als auch Elektrotechnik) wird vollständig und grundlegend erneuert.

Hiermit verbunden sind die erforderlichen baulichen Maßnahmen (z. B. Abbruch und Erneuerung der Abhangdecken, der Leitungsverkleidungen etc.).

Die Fußbodenheizung wird grundlegend erneuert, so dass in allen betreffenden Bereichen die Bodenaufbauten vollständig erneuert werden.

Innerhalb der Sporthalle wird die Hallendecke durch eine Deckenstrahlheizung ersetzt. Hierzu wird die vorhandene Sporthallendecke im Zuge der Abbrucharbeiten demontiert. Der Einbau der Deckenstrahlheizung erfolgt seitens HLS.

- Sporthalle / Versammlungsstätte / Brandschutzkonzept

Innerhalb der Sporthalle / Versammlungsstätte werden die Notausgänge entsprechend den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes mit einem zusätzlichen Ausgang neu hergestellt bzw. bestehende Ausgänge verbreitert und angepasst.

Die vorhandenen Wandverkleidungen aus Holz sowie der textile Prallschutz werden gemäß den Vorgaben des Brandschutzkonzeptes erneuert.

- Allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen

Die Sanitärbereiche mit den Duschen und WC-Anlagen werden grundlegend einschließlich aller Oberflächen (z. B. Wand- und Bodenfliesen) erneuert.

Die Maßnahmen aus dem Brandschutzkonzept sind ebenfalls in diesem Zuge umzusetzen.

- Zusätzlicher Geräteraum

Als Ersatz für in der Halle entfallenden Lagerraum wird auf dem Schulgelände ein zusätzlicher Lager- und Geräteraum in Form einer Einzel-Garage geschaffen.

Der Aufstellort hierfür ist im Bereich des Hauptgebäudes vorgesehen.

Im Vorfeld wurde eine Schadstoffuntersuchung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass die Halle nicht schadstoffbelastet ist und die Statik für das Dach liegt vor.

Die Entwurfsplanung inklusive aller Berechnungen wird vom Bauherrn zur Verfügung gestellt. Der Planer wird mit der Leistungsphase 4 - 9 beauftragt.

Die voraussichtlichen Baukosten der Kostengruppe 300 liegen gemäß der Kostenberechnung bei ca. EUR 2.516.305,- brutto und die Kosten für die Kostengruppe 400 liegen bei 2.066.376,93 EUR brutto.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Vorhabenbezogenes Projektmanagement / Gewichtung: 45 %
Qualitätskriterium - Name: Präsentation vergleichbares Projekt / Gewichtung: 25 %
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme weiterer Leistungen der Leistungsphasen 4 - 9 nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.7):

Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar (ohne die ebenfalls zu erbringende Leistungsphase 9, § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 022-061749
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Guckes und Partner Architekten mbB
Ort: Idstein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65510
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 314 000.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 297 008.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien (III.1.1) Nr. 1-4, III.1.2) Nr. 5 und III.1.3) Nr. 7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2) Nr. 6 und III.1.3) Nr. 9 bis 13) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung (II.2.9) ) die Rangfolge der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter II.2.9) angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen aufgefordert. Sollten mehr Bewerber als die unter II.2.9) angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren. Die aktuelle Nachweise/Erklärungen (III.1.1)-3), Nr. 1-13) - zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften III.1.1) u. 2), Nr. 1-5 u. 8 von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und/ oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen, besteht ausdrücklich nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweis zu fordern.

Verweis auf Verpflichtung nach dem VerpfG:

Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischen Personen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert durch Gesetz vom 15.8.1974 (BGBl. I S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y376JW7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 6151-125816
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 6151-125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf

der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter / erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151-126603
Fax: +49 6151-125816
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/06/2023

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