Stadt Pattensen Vergabe des Betriebs einer Kindertagesstätte in Schulenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 315/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Pattensen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30982
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DOMBERTRECHTSANWÄLTE Part mbB, Rechtsanwalt Philipp Buslowicz
E-Mail:
Telefon: +49 3316204270
Fax: +49 3316204271
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dombert.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Pattensen Vergabe des Betriebs einer Kindertagesstätte in Schulenburg
Die Stadt Pattensen (nachfolgend: Konzessionsgeber) beabsichtigt, die Trägerschaft und den dazugehörigen Betrieb einer Kindertagesstätte in Schulenburg an einen freien Träger zu vergeben.
Zur Vergabe der vorstehenden Leistungen führt der Konzessionsgeber ein Vergabeverfahren durch. Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Verfahren vorliegend um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession gem. der KonzVgV handelt. Das europaweite Verfahren wird dabei gem. § 12 Abs. 1 KonzVgV dergestalt ausgestaltet, als das die Bieter direkt ein Angebot abgeben, über das entsprechend verhandelt wird. D. h. es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren bei dem gleich Angebote abgefordert werden. Ein vorheriger Teilnahmewettbewerb analog zum VgV findet nicht statt! Es handelt sich auch um kein Verfahren nach der VgV! Das Verfahren wird jedoch als öffentliche Bekanntmachung veröffentlicht und die Bieter dort direkt zur Abgabe eines Angebots und späteren Verhandlungen aufgefordert.
Stadt Pattensen OT Schulenburg
Die Stadt Pattensen hat die Aufgaben der §§ 22 bis 25 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) -Kinder- und Jugendhilfe- von der Region Hannover übernommen. Um den Kindern und Eltern eine große Vielzahl an pädagogischen Konzeptionen anbieten zu können und so deren Wunsch- und Wahlrecht verwirklichen zu können, arbeitet die Stadt Pattensen mit freien Einrichtungsträgern partnerschaftlich zusammen. Die Träger der Kindertagesstätten kommen ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag aus dem SGB VIII und dem Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG), sowie den Bildungs- und Orientierungsplänen nach.
Mit dieser Ausschreibung sucht die Stadt einen Betreiber für die Kindertagesstätte in Schulenburg.
In der Kindertagestätte sollen insgesamt 83 Kinder (2 x 25 im Kindergarten, 15 in der Krippe, 18 in der AüG) im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt betreut werden. Die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten sind aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Raumplan zu entnehmen. Die Betreuung der Kinder in der Kindertagesstätte erfolgt entsprechend der gesetzlichen Normierung durch pädagogische Fachkräfte. Die Kindertagesstätte muss eine Kernöffnungszeit von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr gewährleisten können.
Das Betreuungsangebot ist mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage von montags bis freitags vorzuhalten, ebenso in den Ferienzeiten. Regelmäßige Schließzeiten sind mit Ausnahme von 3 Wochen in den Sommerferien nicht vorgesehen.
Dabei sind je Kind und Alter die folgenden Betreuungszeiten zu garantieren:
Krippe ganztags 8 Std.
Kindergarten 1. Gruppe halbtags 5 Std. / 2. Gruppe ganztags 8 Std.
Altersübergreifende Gruppe ganztags 8 Std.
Nach Bedarf können sich Sonderöffnungszeiten morgens oder nachmittags anschließen!
Voraussichtliche Eröffnung der Kindertagesstätte: 01.10.2023
Die Laufzeit beträgt dabei zunächst 10 Jahre. Er verlängert sich jeweils um ein Kitajahr, wenn er nicht bis zum 31.07. eines laufenden Kitajahres, mit einer einjährigen Kündigungsfrist bis zum Ende des darauffolgenden Kitajahres, von einem Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Der Konzessionsgeber begrenzt die Anzahl der geeigneten Bieter, deren Angebote in die Wertung und Verhandlungen kommen, auf 3 Bieter.
Die Eignungskriterien, die zum Zweck dieser Begrenzung der Anzahl bewertet werden, bilden die in der folgenden Matrix dargestellten Eignungskriterien:
1. Zeitdauer (Bewertung der durchschnittlichen Zeitdauer aller vorgelegten Referenzen) 25 %
2. Anzahl der Einrichtungen 25 %
3. Kapazität (Plätze) 50 %
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Teilnahmeberechtigt ist, wenn der Bieter den Nachweis der Anerkennung als Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII führt. Die Anerkennung ist durch eine Annerkennungsbescheinigung nachzuweisen.
2. Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (in Deutschland: Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder wie bspw. Architektenkammer, Ingenieurkammer Bau). Der vorzulegende Nachweis der Registereintragung(en) darf nicht älter als 12 Monate sein.
1. Bei Beauftragung muss der Bieter über eine angemessene Berufs- bzw. eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.
2. Der Bieter muss den durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz für die drei Kalenderjahre 2020, 2021 und 2022 angeben.
zu 1)
Das umfasst eine Deckungssumme (Mindestanforderung) für Personenschäden von mindestens EUR 10.000.000,00 (brutto) und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens EUR 300.000,00 (brutto) jeweils pro Versicherungsfall. Dabei muss die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mindestens das dreifache dieser Versicherungssummen betragen.
zu 2)
Dabei wird ein Mindestjahresumsatz von 400.000,00 (netto) verlangt (Mindestanforderung). Im Falle von Bietergemeinschaften muss der addierte Jahresumsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft diese Mindestsumme erreichen.
Der Bieter muss über geeignete Referenzen verfügen; dabei sind jeweils zwei geeignete Referenzen erforderlich (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte dann, wenn der Bieter bei diesen Projekten zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2023 Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind und der jeweilige Referenzauftraggeber (im Falle der telefonischen Nachfrage durch den Konzessionsgeber) nicht ein Negativurteil zu dem Referenzprojekt abgibt. Die Leistungen in den Referenzprojekten sind vergleichbar, wenn der Konzessionsnehmer in dem fraglichen Zeitraum die Trägerschaft und den Betrieb für eine Kindertagesstätte für mindestens 2 Jahre übernommen hat und in dieser mindestens 60 Kinder betreut wurden bzw. werden.
Es sind zwei geeignete Referenzen erforderlich (Mindestanforderung).
Bieter, bei denen Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bieter, bei denen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, können vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLG63GJ
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153-306
Fax: +49 4131152-943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153-306
Fax: +49 4131152-943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html