SWQ RV 23 - 1. Angebotsabforderung - Rahmenvertrag über die Erbringung von Tiefbau- und Montageleistungen für Gas-/Strom-/Wasser- und LWL- Leitungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-SB-StwQ
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Pinneberger Straße 2
Ort: Quickborn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25451
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): WIRTSCHAFTSRAT RECHT Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-quickborn.de
Abschnitt II: Gegenstand
SWQ RV 23 - 1. Angebotsabforderung - Rahmenvertrag über die Erbringung von Tiefbau- und Montageleistungen für Gas-/Strom-/Wasser- und LWL- Leitungen
Tiefbau- und Montageleistungen zur Verlegung von Gas-/Strom-/Wasser- und LWL-Leitungen.
Mengenlos 1
Pinneberg
Tiefbau- und Montageleistungen zur Verlegung von Gas-/Strom-/Wasser- und LWL-Leitungen.
Mengenlos 2
Pinneberg
Tiefbau- und Montageleistungen zur Verlegung von Gas-/Strom-/Wasser- und LWL-Leitungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mengenlos 1
Postanschrift: Lerchenfeld 12-14
Ort: Hohenwestedt
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24594
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4871-7000
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mengenlos 2
Postanschrift: Im Speckenfeld 5
Ort: Wurster Nordseeküste
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27639
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4742-929732
Fax: +49 4742-929722
Internet-Adresse: http://www.waehler.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Zuschlagslimitierung
Für den Fall, dass ein einzelner Bieter nach Anwendung der Zuschlagskriterien beide Lose erhalten würde, wird die unter Berücksichtigung der Rangfolge für die Auftraggeberin wirtschaftlichste Kombination beider Lose ermittelt. Der Zuschlag wird dann auf dasjenige Los erteilt, das in Kombination mit dem jeweils zweitplatzierten Angebot bei dem/den verbliebenen Los/Losen das für beide Lose insgesamt günstigste Ergebnis erzielt.
b) Zuschlagsvorbehalt
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9C63JK
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.