Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende im Landkreis Alzey-Worms

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Alzey-Worms
Nationale Identifikationsnummer: 07331003
Postanschrift: Ernst-Ludwig-Str. 36
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6731/408-4661
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-alzey-worms.eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende im Landkreis Alzey-Worms

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44211100 Mobile, modulare Containergebäude
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in Modul-/Container-Bauweise mit 100-120 Plätzen für Asylsuchende in neuwertigem Zustand. Gebrauchte Anlagen können uns als Nebenangebot eingereicht werden.

Geplant ist die Errichtung von mindestens zwei nebeneinanderliegenden Baukörpern in Modul-/Container-Bauweise mit jeweils maximal drei Geschossen für die vorübergehende Unterbringung von insgesamt 100-120 Personen.

Die Unterbringung der Personen soll in etwa zu 50% in Einzelzimmern und 50% der Personen in Doppelzimmern erfolgen.

Die Größe der Einzelzimmer sollte mindestens 8 m²,

die Größe der Doppelzimmer sollte mindestens 15 m² betragen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 630 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Hauptort der Ausführung:

55232 Alzey

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Kreisverwaltung Alzey-Worms beabsichtigt auf dem ehemaligen THW-Gelände in der Albiger Straße in Alzey eine vorübergehende Unterkunft für Geflüchtete zu errichten. Zu diesem Zweck ist die Anmietung einer Anlage in Modul-/Containerbauweise mit Einzel- und Doppelzimmern für die Unterbringung von 100 - 120 Personen, über einen Zeitraum von 3 Jahren mit anschließender Kauf-Option beabsichtigt.

Technische Ausstattung der Anlage:

° Die bauphysikalischen Anforderungen von Dämmung und sommerlichem Wärmeschutz sind nach dem aktuellen

Gebäudeenergiegesetz auszuführen.

° Schallschutznachweis für die Trennwände, Türen und Zwischendecken im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

° Die baulichen Anlagen müssen über zwei bauliche Rettungswege verfügen. Der Weg zum ersten Rettungsweg darf max. 35 m

betragen.

° Die Zwischendecken sind mit der Feuerwiderstandsklasse von mind. F30 auszuführen.

° Die gesamte Anlage ist mit funkvernetzten Rauchwarnmeldern zur Brandfrüherkennung auszustatten.

Das erforderliche Brandschutzkonzept wird bauseits erstellt.

Die geforderte technische Ausstattung der Zimmer entnehmen Sie bitte unserem Leistungsverzeichnis.

Die Sanitäranlagen, Kochgelegenheiten, Hauswirtschaftsräume und Gemeinschaftsräume werden zur gemeinsamen Nutzung in einem der Bestandsgebäude bauseits bereitgestellt und sind n i c h t Bestandteil dieser Ausschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Gebrauchte Anlagen können uns als Nebenangebot eingereicht werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Auf Grund des zu erwartenden Zuwachses an Zuweisungen von Asylsuchenden und Flüchtlingen, bereits für das 1. Quartal 2023 ist die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens notwendig.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 249-725723
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
26/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 8
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Kleusberg GmbH & Co.KG
Postanschrift: Wisserhof 5
Ort: Wissen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57537
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 630 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und

gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/06/2023

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