Los-15 - Freianlagen für Neubau Kitagebäude "Traumhaus" in Rüdnitz Referenznummer der Bekanntmachung: 05/23(6)-19-FA
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Berliner Straße 1
Ort: Biesenthal
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): SB Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 3337-459964
Fax: +49 3337-459946
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-biesenthal-barnim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los-15 - Freianlagen für Neubau Kitagebäude "Traumhaus" in Rüdnitz
Die Gemeinde Rüdnitz, vertreten durch das Amt Biesenthal-Barnim, realisiert das folgende Bauvorhaben:
== Neubau Kitagebäude "Traumhaus" ==
für die Schaffung von weiteren Kitaplätzen auf dem Grundstück Bahnhofstraße 8b in 16321 Rüdnitz.
Folgende Leistungen dieses Bauvorhabens werden im Rahmen eines offenen Verfahrens vergeben:
== Los-15 - Freianlagen ==
*Die Bauarbeiten sollen direkt nach Auftragserteilung beginnen, geplant ist eine schnellstmögliche Umsetzung.
*Ziel ist die Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme im 2. Quartal 2024.
*Die Bauleistungen erfolgen losweise.
*Das Vorhaben erhält eine Zuwendung des Landkreises Barnim für Investitionen in den ländlichen Raum im Rahmen des Kreisentwicklungsbudgets.
Weitere Informationen und alle Details entnehmen Sie bitte dem LV und den Vergabeunterlagen.
Kita "Traumhaus" Bahnhofstraße 8b 16321 Rüdnitz
Freianlagen für die Baumaßnahme Neubau Kitagebäude "Traumhaus" in Rüdnitz
Die Leistungen umfassen folgende Landschaftsgärtnerische Arbeiten:
*Herrichten
*Klinkerpflaster liefern und verlegen
*Rasengittersteine, Beton liefern und verlegen
*Betonplatten liefern und verlegen
*Holzfliesen liefern und einbauen
*Fallschutzsand liefern und einbauen
*Lieferung und Einbau einer Zaunanlage einschl. Tore
*Lieferung und Einbau von Spielgeräten
*Das Vorhaben erhält eine Zuwendung des Landkreises Barnim für Investitionen in den ländlichen Raum im Rahmen des Kreisentwicklungsbudgets.
*Hinweis zu den Ausführungsfristen/Bauzeitenplan: Den Vergabeunterlagen liegt der Bauzeitenplan mit Stand vom 27.04.2023 bei. Aufgrund der gegenwärtigen Situation können Verschiebungen nicht ausgeschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
PRÄQUALIFZIERTE UNTERNEHMEN
führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
***
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN
haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot vorzulegen:
*Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (VHB 124 liegt den Vergabeunterlagen bei), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
*Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
***
Bei Einsatz von anderen Unternehmen bzw. Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen bzw. Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
***
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen bzw. Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Alle vorzulegenden Bescheinigungen müssen aktuell/gültig bzw. nicht älter als 12 Monate sein. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
wie zuvor, siehe III.1.1) "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister"
***
Folgende auftragsspezifische Einzelnachweise bzgl. der Eignung sind von allen Bietern mit dem Angebot vorzulegen:
*Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung
*Gewerbezentralregisterauszug nach § 150 GewO
*Vereinbarung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG (siehe Formulare 5.3 EU, 5.4 EU)
*Sonderformular Russland-Embargo "Eigenerklärung Sanktionen"
***
Hinweis zum Sonderformblatt Russland-Embargo:
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Bitte reichen Sie das Formblatt mit dem Angebot ein, um zu bestätigen, dass ein entsprechender Bezug zu Russland nicht besteht.
***
Geforderte Mindestdeckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung:
5 Mio. EUR Personenschäden // 1 Mio. EUR Sachschäden
jeweils zweifach maximiert im Jahr
Sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen nicht bestehen, ist dem Angebot eine Erklärung beizufügen, in der der Abschluss einer entsprechenden Versicherung bei Zuschlagserteilung zugesichert wird.
wie zuvor, siehe III.1.1) "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister"
*Wesentliche Zahlungsbedingungen gem. § 16 VOB/B und Vergabeunterlagen
*Alle Rechnungen sind kumulativ zu stellen
*Den Rechnungen sind prüffähige Aufmaße beizulegen
*Schlussdokumentation incl. Fachunternehmererklärung, Herstellerbescheinigungen/Datenblätter, Verwendbarkeitsnachweise, Abnahmeprotokolle
Abschnitt IV: Verfahren
gemäß Verfahrensangabe (elektronische Angebotsabgabe)
Die Angebotsöffnung erfolgt durch 2 Vertreter des Auftraggebers.
Bieter sind gem. § 14 EU Abs. 1 VOB/A nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
*Das Vorhaben erhält eine Zuwendung des Landkreises Barnim für Investitionen in den ländlichen Raum im Rahmen des Kreisentwicklungsbudgets.
*Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich des Vergabemarkplatzes erteilt.
*Ein in Textform elektronisch übermitteltes Angebot muss den Bieter/ das Unternehmen erkennen lassen. Elektronische Angebote müssen über den Vergabemarktplatz eingereicht werden. Die Angebotsabgabe über den Kommunikationsbereich des VMP oder per E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
*Fügen Sie bitte ausschließlich die in den Vergabeunterlagen abgeforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen bei. Sie unterstützen damit einen effizienten Ablauf des Verfahrens. Fügen Sie bitte insbesondere keinerlei eigene Liefer- bzw. sonstige Geschäftsbedingungen (AGB) bei, diese werden nicht Vertragsbestandteil.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHJ6ELF
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1610
Fax: +49 331866-1652
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Zuschlag kann frühestens nach Ablauf einer Informationsfrist von 15 Kalendertagen erfolgen, bei elektronischer Übermittlung verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).