GWM / Lieferung, Einführung und Support für IT-Sicherheitssoftwareprodukte i.S.v. EDR, XDR, NAC und SIEM
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Elsa-Brändström-Str. 1
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5651820
Fax: +49 5651821016
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-werra-meissner.de
Abschnitt II: Gegenstand
GWM / Lieferung, Einführung und Support für IT-Sicherheitssoftwareprodukte i.S.v. EDR, XDR, NAC und SIEM
Die Klinikum Werra-Meißner GmbH benötigt im Rahmen der Modernisierung ihrer IT-Infrastruktur Softwarelösungen im Bereich EDR, XDR, NAC und SIEM. Die Leistungen umfassen die Lieferung zuzüglich Implementierung und Support.
Eschwege
Das Klinikum Werra-Meißner stellt mit seinen Krankenhäusern in Witzenhausen und Eschwege die medizinische Grund- und Regelversorgung in der Werra-Meißner-Region und darüber hinaus sicher. Als kommunales Krankenhaus mit mehr als 500 Betten beschäftigen wir an den Klinikstandorten Eschwege und Witzenhausen über 1.000 Mitarbeitende und versorgen rund 19.000 stationäre und 36.000 ambulante Patienten pro Jahr. Das Klinikum Werra-Meißner ist zusätzlich Akademisches Lehrkrankenhaus der Georg-August-Universität Göttingen.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist das Klinikum Werra-Meißner auf eine robuste, ausfallsichere und funktionierende Infrastruktur für Informations- und Kommunikationstechnik zwingend angewiesen.
Grundlage dieser informationstechnischen Infrastruktur sind zum einen Rechenzentren für die Verarbeitung und Speicherung von Daten und zum anderen die Netzwerkinfrastruktur zum Transport von Daten an den Standorten und darüber hinaus.
Zur Aufrechterhaltung dieser funktionierenden Infrastruktur trägt maßgeblich ein umfangreich umgesetztes Sicherheitskonzept nach dem jeweils aktuellem Stand der Technik bei.
Wesentlicher Bestandteil dieses Sicherheitskonzeptes ist dabei u.a., die möglichen Angriffsvektoren und Einfallstore auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Hierzu will der Auftraggeber ein EDR/XDR, NAC und SIEM System implementieren.
Hierzu zählen mindestens folgende Leistungen:
- Lieferung von Funktionskomponenten gemäß diesen Vertragsunterlagen:
o EPP Software und Lizenzen für die angegebene Anzahl und Art von vorhandenen Systemen
o Eine EDR Lösung mit XDR Funktionalität (EDR/XDR System)
o Zum EDR/XDR System zugehörende Funktionskomponenten
o Eine NAC-Lösung und zum NAC System zugehörige Funktionskomponenten
o Eine SIEM-Lösung und zum SIEM System zugehörige Funktionskomponenten
- Überlassung von Software-Funktionskomponenten, die für die Erfüllung der Anforderungen eingesetzt werden müssen
- Dienstleistungen im Rahmen von betrieblichen Anforderungen.
- Hersteller Service und Support für die gelieferten Funktionskomponenten für die jeweils angegebene Laufzeit mit der geforderten SLA
- Support durch den Auftragnehmer für die angegebene Laufzeit mit der geforderten SLA
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GWM / Lieferung, Einführung und Support für IT-Sicherheitssoftwareprodukte i.S.v. EDR, XDR, NAC und SIEM
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einlei-tung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer