Absicht zum Vertragsschluss über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 19 inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V]
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rheinallee 13
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Peter Weiler
E-Mail:
Telefon: +49 214322962791
Fax: +49 214322968791
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pronovabkk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Absicht zum Vertragsschluss über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 19 inkl. der damit zusammenhängenden Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V]
Die pronova BKK beabsichtigt einen Vertrag über Hilfsmittellieferungen (Gesundheitsleistungen) der Produktgruppe 19.40.01.7 (Betten, motorisch verstellbar, mit erhöhter Tragfähigkeit) inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienstleistungen (z. B. Anpassung, Einweisung, Beratung, Dokumentation der Beratung, Aufbereitung zum Wiedereinsatz, Technische Kontrollen, Wartungen und Reparaturen, Hausbesuche) nach § 127 Absatz 1 Sozialgesetzbuch [SGB] - Fünftes Buch [V] zu schließen, der keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen begründet.
Bezüglich der Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf die Produktartbeschreibungen und Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V verwiesen (https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp)
Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende, erstmalig zum 31.07.2024 gekündigt werden.
Leistungserbringer können sich bis zum 16.06.2023 bei der Kontaktstelle melden und erhalten nach Fristablauf auf elektronischen Weg unaufgefordert weitere Unterlagen. Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist. Nach Abschluss könne je nach Vertragstyp Leistungserbringer, deren Verbände oder sonstigen
Zusammenschlüsse dem Vertrag während der gesamten Laufzeit gem. § 127 Abs. 2 SGB V beitreten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Leistungsanbieter muss die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V erfüllen muss. Auf die Notwendigkeit einer Präqualifizierung wird an dieser Stelle bereits hingewiesen. Die Eignungskriterien gemäß der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V für die Versorgungsbereiche 19A11 sind unter https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/praequalifizierung.jsp öffentlich einsehbar.
Der Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 126 Absatz 1 Satz 2 SGB V ist durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) zu führen (vgl. § 126 Absatz 1a Satz 2 SGB V).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegeben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss
jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Bei dem unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2286190
Internet-Adresse: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/