Neubau einer Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Neuhemsbach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 18
Ort: Enkenbach-Alsenborn
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 67677
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.neuhemsbach.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Neuhemsbach
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021, die erforderlich sind, um den Neubau der Kindertagesstätte Neuhemsbach zu planen und auszuführen.
67680 Neuhemsbach
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI 2021, die erforderlich sind, um den Neubau einer Kindertagesstätte in Neuhemsbach zu planen und auszuführen.
Die Ortsgemeinde Neuhemsbach beabsichtigt die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Neuhemsbach, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bürgerhaus.
Neben Betreuungsräumen für zwei Ü2-Gruppen soll der Neubau auch die zugehörigen Funktions-, Verwaltungs-, Personal-, Sanitär- und Nebenräume sowie eine Mensa mit Vollküche zur Verfügung stellen. Bei der Planung soll eine Erweiterungsmöglichkeit für eine 3. Gruppe Ü2 berücksichtigt werden, insbesondere auch bei der Konzeption der Funktions-, Personal-, Sanitär- und Nebenräume sowie der Küche und Mensa.
Im Vorfeld wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie aus dem Juli 2021, welche den Ausschreibungsunterlagen beiliegt, verschiedene Örtlichkeiten für den geplanten Neubau untersucht. Die Studie basiert auf einer teilweise überholten Bedarfsplanung und hat damit lediglich informativen Charakter.
Bei der Entwicklung erster Lösungsvorschläge und bei der weiteren Planung ist zu berücksichtigen, dass die sogenannte ehemalige „Pächterwohnung“ des Bürgerhauses rückgebaut wird und die dadurch freiwerdende Grundstücksfläche für die Konzeption des KiTa-Neubaus mitgenutzt werden kann.
Für den Neubau der Kindertagesstätte wird besonderer Wert auf eine zukunftsgerechte technische Ausstattung gelegt, welche u. a. den Anforderungen an ein gesundes Raumklima, an den sommerlichen Wärmeschutz, die Energieeffizienz und Energiege-winnung gerecht wird.
Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken zu vergeben.
Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen:
Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2, 3
Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4
Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6, 7, 8
Leistungsstufe 4: Leistungsphase 9
Die Leistungspflichten des Auftragnehmers im Bereich der Grundleistungen können der entsprechenden Anlage zum Vertragsentwurf und dem Formular "Honorarangebot" entnommen werden, die Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen.
Die Leistungsstufe 1 ist bis Ende Juni 2023 abzuschließen.
Die Planungsleistungen der Leistungsstufe 2 sind voraussichtlich im September 2023 zu erbringen.
Die Planungsleistungen der Leistungsstufe 3 sind voraussichtlich ab Dezember 2023 zu erbringen.
Der Baubeginn ist im Herbst 2024 geplant. Für die Bauausführung ist ein Zeitraum von ca. 12 Monaten vorgesehen.
Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag Planungs- und Überwachungsleistungen der Objektplanung Gebäude sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bewerbergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bewerbergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
stufenweise Vergabe, siehe II.2.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Melchiorstraße 2
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Allgemeine Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag einzutragen.
2. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber oder als Mitglied von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
3. Die Leistungsteile, die durch einen Nachunternehmer erbracht werden sollen, sind zu benennen. Wenn der Nachunternehmer bereits feststeht, ist er zu benennen.
4. Im Falle einer Eignungsleihe sind vom Eignungsleihenden auch alle geforderten Eigenerklärungen abzugeben.
5. Die Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
6. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach VgV. Für die Teilnahmeanträge und die Angebotsabgabe sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Formblätter zu verwenden und um die geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen. Nicht unterschriebene Formblätter werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.
7. Als Nachweis der Eignung für die zu vergebenden Leistungen hat der Bewerber entweder die Formblätter nebst beigefügten Nachweisen oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen.
8. Die Kommunikation und Einreichung der Unterlagen erfolgt gemäß § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch.
9. Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt und elektronisch in Textform über die Vergabeplattform eingereicht werden. Teilnahmeanträge und Angebote, die über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform, per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg eingehen oder persönlich abgegeben werden, werden ausgeschlossen
10. Bewerberfragen in Stufe 1 werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge elektronisch auf der Plattform unter der genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
11. Bieterfragen in Stufe 2 werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Erstangebote elektronisch auf der Plattform unter der genannten Bekanntmachungs-ID gestellt werden.
12. Das Honorarangebot ist nicht mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, sondern erst nach gesonderter Aufforderung in der zweiten Verfahrensstufe.
Bekanntmachungs-ID: NE-PL-02-1122
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Vorgaben und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.