Lieferung von aktiven WLAN-Komponenten für sechs Schulen im Landkreis Aurich

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Aurich
Nationale Identifikationsnummer: DE116994655
Postanschrift: Fischteichweg 7-13
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 4941161680
Fax: +49 4941161639
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-aurich.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E79385969
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E79385969
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von aktiven WLAN-Komponenten für sechs Schulen im Landkreis Aurich

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32400000 Netzwerke
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Aurich beabsichtigt sechs verschiedene Schulen mit einem flächendeckenden LAN- und WLAN-Netz gemäß des Digitalpaktes auszustatten. Es gelten die allgemeinen Normen und Richtlinien der VDI sowie die gängigen DIN-Normen. Die EDV-Komponenten dienen der Erweiterung der bestehenden Netzwerktechnik in den Schulen. Zur Wahrung der Kompatibilität zu den bereits vorhandenen Netzwerkkomponenten erfolgt die Ausschreibung daher produktbezogen. Da die Gesamtmaßnahme aus unterschiedlichen Haushaltsstellen finanziert wird, sind für die Schulen getrennte Lieferscheine und getrennte Rechnungen zu erstellen. Die genauen Massen für die einzelnen Schulen werden nach Auftragserteilung geklärt. Die Lieferung der gesamten WLAN Komponenten erfolgt an die BBS Aurich, Am Schulzentrum 15, 26605 Aurich.

Hinweise:

Die aufgeführten WLAN-Komponenten sind der IT-Abteilung der Schule zur Aufnahme der Gerätedaten und Vorkonfiguration zu übergeben. Hierzu sind die Geräte in der Schule vor Ort auszupacken.

Des Weiteren sind alle Geräte (Switche und APs) mit ihren Grunddaten und den jeweiligen Seriennummern als Lieferschein und als Exceldatei auf Datenträger und in Papierform der Schule für eine weitere Bearbeitung zu übergeben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32424000 Netzwerkinfrastruktur
32420000 Netzausrüstung
32413100 Router für Netzwerke
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Aurich (DE947)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Landkreis Aurich beabsichtigt sechs verschiedene Schulen mit einem flächendeckenden LAN- und WLAN-Netz gemäß des Digitalpaktes auszustatten. Es gelten die allgemeinen Normen und Richtlinien der VDI sowie die gängigen DIN-Normen. Die EDV-Komponenten dienen der Erweiterung der bestehenden Netzwerktechnik in den Schulen. Zur Wahrung der Kompatibilität zu den bereits vorhandenen Netzwerkkomponenten erfolgt die Ausschreibung daher produktbezogen. Da die Gesamtmaßnahme aus unterschiedlichen Haushaltsstellen finanziert wird, sind für die Schulen getrennte Lieferscheine und getrennte Rechnungen zu erstellen. Die genauen Massen für die einzelnen Schulen werden nach Auftragserteilung geklärt. Die Lieferung der gesamten WLAN Komponenten erfolgt an die BBS Aurich, Am Schulzentrum 15, 26605 Aurich.

Hinweise:

Die aufgeführten WLAN-Komponenten sind der IT-Abteilung der Schule zur Aufnahme der Gerätedaten und Vorkonfiguration zu übergeben. Hierzu sind die Geräte in der Schule vor Ort auszupacken.

Des Weiteren sind alle Geräte (Switche und APs) mit ihren Grunddaten und den jeweiligen Seriennummern als Lieferschein und als Exceldatei auf Datenträger und in Papierform der Schule für eine weitere Bearbeitung zu übergeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 31/07/2023
Ende: 30/11/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise

beizubringen:

- Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes

=> Vordruck VHB 124 LD

- Eigenerklärung über die Mitgliedschaft Ihres Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft

=> Vordruck VHB 124 LD

- Eigenerklärung Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen

SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND NUR AUF GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN:

- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen

- Nachweis der Sozialversicherung (Krankenkasse)

- Bestätigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft

Nachweisführung zu Eignung und dem Fehlen von Ausschlussgründen:

Die Eignung kann durch Eintragung in ein Amtliches Verzeichnis und Präqualifizierung von Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung vorläufig nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb einer benannten Frist vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit der Angebotsabgabe sind durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:

- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen

- Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen

- Eigenerklärung, dass für Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftigt bestätigt wurde

- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt

- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde

SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND NUR AUF GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG

FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN:

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen

- Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde

Nachweisführung zu Eignung und dem Fehlen von Ausschlussgründen:

Die Eignung kann durch Eintragung in ein Amtliches Verzeichnis und Präqualifizierung von Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung vorläufig nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den

Eignungskriterien genannten Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb einer benannten Frist vorzulegen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit umfasst eine Erklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben zu benennen:

Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Für die Schulen sind getrennte Lieferscheine und getrennte Rechnungen zu erstellen. Die genauen Massen für die einzelnen Schulen werden nach Auftragserteilung geklärt.

- Die Lieferung der gesamten Leistung erfolgt an die BBS Aurich, Am Schulzentrum 15, 26605 Aurich.

- Die aufgeführten WLAN-Komponenten sind der IT-Abteilung der Schule zur Aufnahme der Gerätedaten und Vorkonfiguration zu übergeben. Hierzu sind die Geräte in der Schule vor Ort auszupacken.

- Alle Geräte (Switche und APs) sind mit ihren Grunddaten und den jeweiligen Seriennummern als Lieferschein und als Exceldatei auf Datenträger und in Papierform der Schule für eine weitere Bearbeitung zu übergeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/06/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/06/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit

(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2023

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