Neubau einer Kita in Kruft Los 4 Objektplanung - Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-04-28-61

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Ortsgemeinde Kruft
Postanschrift: Kolpingsplatz 1
Ort: Kruft
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56642
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeinde Pellenz
E-Mail:
Telefon: +49 2632/299-130
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ortsgemeinde-kruft.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau einer Kita in Kruft Los 4 Objektplanung - Freianlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-04-28-61
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Ortsgemeinde Kruft beabsichtigt den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte für rund 135 Kinder (120 Ü2, 15 U2) zu errichten. Die Gebäudeplanung sieht ein 2-geschossiges Gebäude vor, welches sich in das hängige Baugelände schiebt und so die Topographie gut ausnutzt. Über einem Teil des Erdgeschosses ist eine begeh- und bespielbare Dachterasse geplant. Im Obergeschoss sind die überdachten Flächen mit zu überplanen. Die Planung der öffentlich zugänglichen Parkflächen und der Zuwegung gehört ebenfalls zum Leistungsumfang. Insgesamt steht für die Außenanlagen eine Fläche von 6.300 m² zur Verfügung. Teilbereiche vor den Gruppen sind überdacht. Der öffentliche Bereich vor dem Eingangsbereich mit Parkplatz ist rund 950m² groß. Es wird eine naturnahe Gestaltung unter Ausnutzung der Topographie erwartet, hierbei sollen Ruhe-, Lauf- und Spielzonen mit Rasen-, Sand- sowie Ballspielflächen entstehen. Das Außengelände sollte den Kindern Anregungen bieten, ihrem Bewegungsbedürfnis in ausreichender Form nachkommen zu können und mit allen Sinnen die Natur zu erleben. Freianlagen von Kindergärten kommt als Lern- und Erfahrungsort eine große Bedeutung zu. Bei der Planung müssen sowohl die psychischen Grundbedürfnisse des Kindes nach Sicherheit und Geborgenheit als auch seine Entwicklungsbedürfnisse nach Bewegung und Erkundung der Welt mit all seinen Sinnen berücksichtigt werden. Vielfältig gestaltete Spielflächen fördern Wahrnehmung, Motorik und Koordination der Kinder und leisten damit einen wichtigen Beitrag für deren körperliche, geistige und seelische Entwicklung. Bei der Außenanlagengestaltung ist es notwendig, nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder zu unterscheiden. Aus diesem Grunde soll nach den geltenden DGUV- ein abgetrennter Außenbereich für die U2-Kinder der Krippengruppe angelegt werden. Für beide Teilbereiche sind Abstellräume für Außenspielmaterial wie Kinderfahrzeuge, Schaufeln usw. angedacht. Das Außengelände muss eingezäunt sowie die Tore abschließbar sein. Es sollen ortstypische, pflegeleichte Pflanzen zur Anwendung kommen. Diese sollen den Vorgaben der DGUV entsprechen und die Folgen des Klimawandels berücksichtigen.

Ein Bodengutachten liegt vor. Bis zu einer Tiefe von 2.50m muss mit sandigen Auffüllungen aus dem ehemaligen Bimsabbau gerechnet werden. Hierunter folgen sandige vulkanische Aschen.

Die Vergabestelle nimmt eine fachlosweise Vergabe der Planungsleistungen vor.

Gegenstand dieses Verfahrens (Los 4) sind die Leistungen der Fachplanung Objektplanung Freianlagen gem. § 38 - 40 HOAI.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Hauptort der Ausführung:

Kita Kruft 56642 Kruft

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-9 gem. § 38-40 i. V. mit Anlage 11 HOAI 2021.

Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen.

In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.

In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie der diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.

Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.

Als Besondere Leistungen sollen ggf. folgende Leistungen beauftragt werden:

Prüfen und Werten von Nebenangeboten nach Bedarf auf Basis des erforderlichen Zeitaufwands.

Überwachung der Mangelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen nach Bedarf auf Basis des erforderlichen Zeitaufwands.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kosten-, Termin-, und Qualitätsmanagement / Gewichtung: 25 %
Qualitätskriterium - Name: Projekteam / Gewichtung: 25 %
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Qualität der vorgelegten Unterlagen / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 20 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-9 gem. § 38-40 i. V. mit Anlage 11 HOAI 2021.

Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe dieser Planungsleistungen.

In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.

In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie der diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.

Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.

Als Besondere Leistungen sollen ggf. folgende Leistungen beauftragt werden:

Prüfen und Werten von Nebenangeboten nach Bedarf auf Basis des erforderlichen Zeitaufwands.

Überwachung der Mangelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen nach Bedarf auf Basis des erforderlichen Zeitaufwands.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Innerhalb der unter II.2.7) genannten Zeitspanne sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Bearbeitung bis zu einer genehmigungsfähigen Planung sichergestellt ist.

Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 065-192646
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: 28159796.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gilt § 135 (2) S.2 GWB, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2023

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