Entsorgung von Roh- und Produktsäure Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 050-147292
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rugenberger Damm
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21129
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvr-hh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Roh- und Produktsäure
Gegenstand der Ausschreibung ist die fachgerechte Entsorgung von Roh- und Produktsäuren, die bei dem Betrieb einer Müllverwertungsanlage anfallen.
Hamburg
Entsorgung von Roh- und Produktsäure:
Rohsäure (ca. 10%ige Salzsäure),
Entsorgung aus Kapazitätsgründen und Entsorgung aus Tankreinigung bei Bedarf
Rohsäure, verunreinigt (ca. 10%ige Salzsäure),
Entsorgung wegen Verunreinigung und Entsorgung aus Tankreinigung bei Bedarf
Produktsäure (ca. 30%ige Salzsäure),
Entsorgung aus Kapazitätsgründen und Entsorgung aus Tankreinigung bei Bedarf
Produktsäure, verunreinigt (ca. 30%ige Salzsäure),
Entsorgung wegen Verunreinigung und Entsorgung aus Tankreinigung bei Bedarf
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße 26
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.