Neubau Klinik Mindelheim inkl. tlw. Umbau/Sanierung im Bestand, Tragwerksplanung, gem. § 49 ff HOAI 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: c/o Klinikum Kempten
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuung: Meixner + Partner, Gögginger Str. 93, 86199 Augsburg
E-Mail:
Telefon: +49 82150105-22
Fax: +49 82150105-10
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kv-keoa.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Klinik Mindelheim inkl. tlw. Umbau/Sanierung im Bestand, Tragwerksplanung, gem. § 49 ff HOAI 2021
Der gemeinnützige Klinikverbund Allgäu gGmbH plant den Neubau der Klinik Mindelheim am Standort der bestehenden Kreisklinik Mindelheim in mehreren Bauabschnitten. Der Bestand soll teilweise umgebaut/saniert werden, größtenteils aber abgerissen werden.
Im Krankenhausplan des Freistaates sind der Klinik 199 Planbetten zugeordnet. Die Planungsgröße ist mit 175 Betten vorgemerkt.
Die Versorgung der jährlich ca. 7 500 Patienten durch die ca. 420 Mitarbeiter erfolgt in den Hauptabteileungen Innere Medizin, Chirurgie, Anästhesie und Radiologie. Belegabteilungen sind vorgesehen für die Gynäkologie und Geburtshilfe, sowie die Hals-Nasen-Ohrenheilkunde.
Zudem werden auch neurochirurgische Eingriffe und Operationen des MVZ an der Kreisklinik durchgeführt.
Die Größenordnung der Gesamtmaßnahme wird derzeit auf ca. 115 Mio. EUR geschätzt.
Stadt Mindelheim
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 49 ff HOAI 2021, LPH 1-6, ggf. 8, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
— in LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung),
— in LPH 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statsichen Unterlagen,
— in LPH 8: Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen.
Der derzeitige Bestand entspricht insbesondere im Bereich Hygiene und Sicherheit (z. B. Brandschutz, Elektrotechnik), sowie bei den Notfallstrukturen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Eine Sanierung im laufenden Betrieb ist aus Platzgründen nicht möglich. Deshalb und wegen der Neuausrichtung der Medizinstrategie durch den Zusammenschluss mehrerer Kliniken in einem Verbund hat sich die Klinikverbund Allgäu gGmbH für einen Neubau entschieden, um die Zukunftsfähigkeit zu gewährleisten. Das Baufeld für einen kompakten Neubau liegt im Bereich des heutigen Altbaus, der mittelfristig abgerissen werden soll, und im Bereich des Parkplatzes.
Insgesamt sollen der Altbau, sowie die Bestandsgebäude Bestand II und III, abgerissen werden.
Interimsmaßnahmen sollen weitestgehend vermieden werden.
Der Neubau mit ca. 175 Betten (inkl. tlw. Umbau/Sanierung des Bestandsgebäudes I) soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Bisher angedacht ist:
— 1. BA: Neubau Funktionsstellen, inkl. Notaufnahme und zentraler elektiver Aufnahme, sowie Haupteingang,
— 2. BA: Neubau Bettenhaus und Verbindungsbau, Umbauarbeiten am Bestand I,
— 3. BA: Sanierung von Flächen im Bestand I für Krankenpflegeschule und ambulante Strukturen, sowie Neubau Ärztehaus inkl. Kurzzeitpflege und Personalwohnungen.
Bei diesem Projekt werden Förderungen u. a. beim Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege beantragt.
Eine Zielplanung/funktionale Beschreibung inkl. Überlegungen zu den einzelnen Umsetzungsphasen (Bauabschnitte, Neubauten, Abbruchmaßnahmen) und funktionaler Zusammenhänge liegt vor und wird den Teilnehmern der Vergabeverhandlung (=2.Verfahrensstufe) zur Verfügung gestellt werden. Ein Büro war am Vorprojekt tätig (allerdings galten dort andere Grundvoraussetzungen) und gilt insofern ggf. als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das ggf. vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zubringen. Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
Zeitlicher Ablauf:
Der Baubeginn wird voraussichtlich 2022 stattfinden, die Fertigstellung ist für 2029 geplant.
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
1. BA:
— Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 51 f HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 51 f HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 5-6, gem. § 51 f HOAI 2021.
2. BA:
— Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 51 f HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 51 f HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 5-6, gem. § 51 f HOAI 2021.
BA 3:
— Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 51 f HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 51 f HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 5-6, gem. § 51 f HOAI 2021.
Ggf. weitere BA
Zunächst wird nur die Stufe 1 im 1. BA beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht. Evtl. wird jedoch die Stufe 1 für alle 3 Bauabschnitte zeitgleich abgerufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland