Beschaffung von Dienstleistungen - Zurverfügungstellung Video-Plattform für Übertragung und Aufzeichnung von Plenar-/Sitzungen, Veröffentlichung der Aufzeichnungen, Bereitstellung von Material Referenznummer der Bekanntmachung: Landtag RLP_Livestream_Dienstleistungen_LRP101_2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landtag Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Platz der Mainzer Republik 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentralabteilung - Z 6 Justiziariat
E-Mail:
Telefon: +49 61312082-424
Fax: +49 61312082-447
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landtag.rlp.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Dienstleistungen - Zurverfügungstellung Video-Plattform für Übertragung und Aufzeichnung von Plenar-/Sitzungen, Veröffentlichung der Aufzeichnungen, Bereitstellung von Material

Referenznummer der Bekanntmachung: Landtag RLP_Livestream_Dienstleistungen_LRP101_2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung einer Video-Plattform für die Übertragung und die Aufzeichnung von Plenar- und Ausschusssitzungen sowie mittelbar parlamentarischer Veranstaltungen, die Veröffentlichung der Aufzeichnungen und die Bereitstellung von Material zur Weiterbearbeitung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 313 556.98 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
72510000 Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste
72416000 Anbieter von Anwendungen
72318000 Datenübertragung
64228000 Dienstleistungen des Übertragens von Fernseh- und Hörfunksendungen
64228100 Dienstleistungen des Übertragens von Fernsehsendungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Landtag Rheinland-Pfalz Platz der Mainzer Republik 1 55116 Mainz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

"Der Landtag verhandelt öffentlich", heißt es in Artikel 86 der Verfassung von Rhein-and-Pfalz. Doch nur wenige Menschen können tatsächlich dabei sein, wenn die Abgeordneten in Mainz tagen. Deshalb überträgt der Landtag alle Plenarsitzungen sowie einige öffentliche Ausschusssitzungen live, unkommentiert und regelmäßig in voller Länge. Außerdem überträgt der Landtag auch ausgewählte mittelbar parlamentarische Veranstaltungen. Für die Übertragung und die Aufzeichnung der oben genannten (zukünftigen) Veranstaltungen und für die Veröffentlichung der Aufzeichnungen und für die Bereitstellung von Material zur Weiterbearbeitung sucht das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landtag Rheinland-Pfalz ein Unternehmen, welches die in der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] näher beschriebenen Leistungen (je nach Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung) ab dem 29. April 2023 erbringt.

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer Rahmenvereinbarung [Anlage 906] über Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung einer Video-Plattform für die Übertragung und die Aufzeichnung von Plenar- und Ausschusssitzungen sowie mittelbar parlamentarischer Veranstaltungen, die Veröffentlichung der Aufzeichnungen und die Bereitstellung von Material zur Weiterbearbeitung.

Hinweis zum maximalen Auftragsvolumen (Höchstwert):

Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) der Rahmenvereinbarung beträgt 793.181,40 EUR (netto).

Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers in Summe einseitig beauftragten Leistungen, zu deren Erbringung der Auftragnehmer verpflichtet ist.

Beauftragte Leistungen sind kumulativ:

Diejenigen Leistungen, die unmittelbar mit Abschluss der Rahmenvereinbarung ohne gesonderte Vereinbarung über den Einzelabruf von dem Auftraggeber bei dem Auftragnehmer beauftragt werden sowie diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzel-abrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen, einseitig von dem Auftragnehmer abrufen darf.

Ist dieser Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber von dem Auftragnehmer über diesen Höchstwert (netto) hinaus einseitig keine Leistungen mehr abrufen. Der Auftragnehmer ist ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) nicht mehr verpflichtet, Leistungen zu erbringen.

Unabhängig davon bleibt es dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unbenommen, in den Grenzen des § 132 GWB in beiderseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Ausführungskonzept / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 100
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich einmalig optional um weitere vierundzwan-zig (24) Monate, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der bis dato laufenden Grundlaufzeit bis zum Ablauf des 31. Dezembers 2024 gegenüber dem Auftragnehmer in Textform mitteilt, dass er diese automatische Ver-längerungsoption nicht in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer hat den Erhalt dieser Information unverzüglich zu bestätigen. Die Rahmenvereinbarung endet mithin spä-testens mit Ablauf des 31. Dezembers 2026 und überschreitet eine maximale Ver-tragslaufzeit von höchstens achtundvierzig (48) Monaten nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Die Leistungen werden äußerst dringend benötigt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 047-139612
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Landtag RLP_Livestream_Dienstleistungen_LRP101_2023
Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Dienstleistungen - Zurverfügungstellung Video-Plattform für Übertragung und Aufzeichnung von Plenar-/Sitzungen, Veröffentlichung der Aufzeichnungen, Bereitstellung von Material

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: TV1 GmbH
Postanschrift: Beta-Straße 9a
Ort: Unterföhring
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85774
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 899605-700
Fax: +49 8996057-079
Internet-Adresse: https://tv1.eu/
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 721 074.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 313 556.98 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A6Z11

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162-234
Fax: +49 6131162-113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/05/2023

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