Lieferung von Lüftungsgeräten

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung Alzey-Worms
Nationale Identifikationsnummer: 07331003-001
Postanschrift: An der Hexenbleiche 36
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreisverwaltung Alzey-Worms - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 67314084661
Fax: +49 673140884444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-alzey-worms.eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von Lüftungsgeräten

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31600000 Elektrische Ausrüstung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Lieferung der Lüftungsgeräte war integriert in einen öffentlich nach VOB ausgeschriebenen Bauauftrag. Die Leitungsführung und Steuerung wurden auf ein bestimmtes Gerät und eine bestimmte Ausführung ausgerichtet, diese vorbereitenden Arbeiten sind zu wesentlichen Teilen ausgeführt. Die Geräte wurden speziell für uns kalibriert und bereits ausgeliefert. Der Bauauftrag musste gekündigt werden, wegen Eigentumsvorbehalt des Zwischenhändlers war die Vertragserfüllung (Einbau) nicht möglich. Bei Nichtübernahme und Neuausschreibung müssten die Geräte exakt gleich hergestellt werden. Nach Auskunft des Herstellers ist dies mit mehrmonatiger Wartefrist verbunden und zu einem deutlich höheren Preis. Es besteht daher keine technische Alternative und es ist kein Wettbewerb möglich.

Eine Rückgabe der ausgelieferten Geräte an den Zwischenhändler und Neuausschreibung würde zu nicht vertretbaren zeitlichen Verzögerungen und zu erheblichem wirtschaftlichen Schaden führen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 342 482.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Eigentumsübertragung bereits geliefert Lüftungsgeräte zum späteren Einbau durch ein Unternehmen, welches im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A 2019 noch ermittelt werden muss.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

keine

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die Lieferung der Lüftungsgeräte war integriert in einen öffentlich nach VOB ausgeschriebenen Bauauftrag. Die Leitungsführung und Steuerung wurden auf ein bestimmtes Gerät und eine bestimmte Ausführung ausgerichtet, diese vorbereitenden Arbeiten sind zu wesentlichen Teilen ausgeführt. Die Geräte wurden speziell für uns kalibriert und bereits ausgeliefert. Der Bauauftrag musste gekündigt werden, wegen Eigentumsvorbehalt des Zwischenhändlers war die Vertragserfüllung (Einbau) nicht möglich. Bei Nichtübernahme und Neuausschreibung müssten die Geräte exakt gleich hergestellt werden. Nach Auskunft des Herstellers ist dies mit mehrmonatiger Wartefrist verbunden und zu einem deutlich höheren Preis. Es besteht daher keine technische Alternative und es ist kein Wettbewerb möglich. Die Tatbestandvoraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b sind somit erfüllt.

Eine Rückgabe der ausgelieferten Geräte an den Zwischenhändler und Neuausschreibung würde zu nicht vertretbaren zeitlichen Verzögerungen und zu erheblichem wirtschaftlichen Schaden führen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
09/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: HTH Haustechnische Handelsgesellschaft Trier mbH
Nationale Identifikationsnummer: DE 181369221
Postanschrift: Diedenhofener Str. 3
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54294
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 65199849500
Internet-Adresse: https://hth-trier.de/kontakt/
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 342 482.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 613116213
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

§ 160 Einleitung, Antrag

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/05/2023

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