Lagerung und Verwertung flüssiger Gärprodukte (AVV 190604) Referenznummer der Bekanntmachung: 1000003031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ringbahnstr. 96
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30/7592-2279
Fax: +49 30/7592-2460
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lagerung und Verwertung flüssiger Gärprodukte (AVV 190604)
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Lagerung und Verwertung von ca. 10.000 to flüssigen Gärprodukten. Diese sollen als organisches Düngemittel in der landwirtschaftlichen Verwertung eingesetzt werden.
Los 1
Lagerung und Verwertung von ca. 2.500 – 4.000 to/a Gärprodukt, einschl. Gestellung eines Lagerbehälters mit 3.000 m³ Nettotankvolumen
Los 2
Lagerung und Verwertung von ca. 4.000 – 6.000 to/a Gärprodukt, einschl. Gestellung eines Lagerbehälters mit 3.000 m³ Net-totankvolumen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
- Erklärung zur Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
- Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
- Darstellung von mindestens 1 Referenz aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auftrags-summe über den Leistungszeitraum (Teil A, Anlage A3)
- Darstellung über die gesichert zur Verfügung stehende landwirtschaftliche Nutzfläche zur Ausbringung von flüssigen Gärresten (Teil C, Anlage C1)
- ggf. Auszug der Genehmigung für die Einlagerung von Gärresten aus Bioabfällen (vgl. Teil C, Anlage C1)
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Eröffnung der Angebote erfolgt zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Über die Öffnung der Angebote wird eine Niederschrift erstellt. Diese wird nicht versandt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.