Herstellung und Montage von ASD- und TDC-Elektronikbaugruppen Referenznummer der Bekanntmachung: ASD/TDC-Module-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Coulombwall 1
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8928914098
Fax: +49 8928914103
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.etp.physik.uni-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Montage von ASD- und TDC-Elektronikbaugruppen
Der Lieferauftrag umfasst die Herstellung von 3800 ASD- und 3800 TDC-Elektronikbaugruppen. Jede Baugruppe besteht aus einer Multilagen-Platine, auf der aktive und passive SMD Elektronik-Bauelemente, Stecker, Erdungsfedern und Abstandshalter aufgelötet werden müssen. Abschließend werden jeweils eine ASD- und eine TDC-Elektronikbaugruppe zum fertigen Modul zusammengesteckt. Mit Stichprobentests soll die korrekte Funktion der fertigen Module überprüft werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst die Herstellung von 3800 ASD- und 3800 TDC-Elektronikbaugruppen (kurz: Boards), welche zum Schluss zu einem fertigen Module zusammengesetzt werden. ASD- und TDC-Boards haben rechteckiges Format mit Kantenlänge von ca. 75 mm × 49 mm und Kantenabschrägungen an der Seite des gemeinsamen SAMTEC-Verbindungssteckers. Die zusammen gesteckten ASD- und TDC-Boards werden durch vier selbstrastende Miniatur-Distanzhalter zusammen gehalten.
Jedes ASD-Board enthält drei Schaltkreise (ICs) in QFN88 Bauform mit hochempfindlichen Eingangsverstärkern. Diese empfangen Messsignale von wenigen Femtocoulomb aus 24 Kanälen eines sMDT-Detektor, verstärken sie und verarbeiten sie zu einem digitalen Ausgangspuls, in dem der Zeitpunkt der Signalankunft und die Gesamtladung des Eingangssignals kodiert sind. Die digitalen Ausgangspulse werden über eine Steckverbindung an das gestapelt aufsitzende TDC-Board weitergeleitet. Jedes ASD-Board verfügt über einen eigenen LDO-Spannungsregler. Zwei Erdungsfedern stellen einen zuverlässigen Massekontakt zum sMDT-Detektor her.
Das TDC-Board enthält einen Zeit-Digital-Wandler- und Multiplexer-Schaltkreis (IC) in BGA144-Bauform für die Digitalisierung und Weiterleitung der 24 Messsignale vom angesteckten ASD-Board. Diese Digitaldaten werden über einen AMP-Stecker an nachgelagerte Verarbeitungselektronik weitergeleitet. Jedes TDC-Board verfügt über zwei eigene LDO-Spannungsregler.
Die ASD- und TDC-Schaltkreise (ICs) sind Spezialentwicklungen des öffentlichen Auftraggebers und werden dem Auftragnehmer für die Herstellung der Baugruppen bereit gestellt.
Die LDO-Spannungsregler haben sehr lange Wiederbeschaffungszeiten und werden deswegen vom öffentlichen Auftraggeber vorab beschafft und dem Auftragnehmer für die Herstellung der Baugruppen bereit gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung (siehe bereitgestelltes L1240-Formular): Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
Abschnitt IV: Verfahren
Prof. Dr. Otmar Biebel, Prof. Dr. Raimund Ströhmer, elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Lazarettstraße 67
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.