Ausbaustrecke ABS 38 München – Mühldorf – Freilassing, Projektabschnitte PA02 Ampfing – Tüßling und PA04 Tüßling – Burghausen – Betriebsbahnhof Wackerwerke: Umweltplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI36173
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Billen, Peter
E-Mail:
Telefon: +49 89130849524
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbaustrecke ABS 38 München – Mühldorf – Freilassing, Projektabschnitte PA02 Ampfing – Tüßling und PA04 Tüßling – Burghausen – Betriebsbahnhof Wackerwerke: Umweltplanung
München
Die ausgeschriebenen Planungsleistungen haben die Beurteilung der Auswirkungen des Streckenausbaus der Strecke ABS 38 München – Mühldorf – Freilassing, Projektabschnitte PA02 Ampfing – Tüßling (Los 1 u. 2) sowie Projektabschnitt PA04 Tüßling – Burghausen – Betriebsbahnhof Wackerwerke (Los 3) hinsichtlich der Umwelt zum Inhalt. Zielstellung für die Leistungserbringung ist es, alle erforderlichen Inhalte des Natur- und Artenschutzes für die Genehmigungsplanung sowie ggf. weitere Planungsschritte zu erhalten. Die Planungsleistung für Umwelt und Naturschutzfachliche Themen der vorab genannten Projektabschnitte ist in drei Lose aufgeteilt.
Für alle drei Lose (Los 1= PA02 PFA1, Los 2= PA02 PFA2, Los 3= PA04) umfasst dies die Erstellung eines UVP-Berichts (inkl. Durchführung des Scopings), eines LBPs, eines Fachbeitrags
zum Artenschutz sowie die hierfür erforderlichen Kartierungsarbeiten. Die Angaben in den Anlagen „Kartierung“ zum Leistungsbild „Fachbeitrag für Artenschutz“ wurden größtenteils auf Grundlage der erweiterten Screenings gemacht. Allerdings wurde auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Projektabschnitt PA01 Markt Schwaben – Ampfing die Haselmaus als artenschutzrechtlich relevante Art in die Kartierung mit aufgenommen, da dies im PA01 von der Naturschutzbehörde gefordert wurde.
Auf Grundlage der vorangegangenen FFH-Vorprüfungen wird nur für das Los 2 eine FFHVerträglichkeitsprüfung erforderlich. Diese soll im Los 2 für das FFH-Gebiet „Grünbach und Bucher Moor“ durchgeführt werden. Für die FFH-Gebiete „Innauen und Leitenwälder“ (Los 1 u. 2) und „Kammmolchhabitate in den Landkreisen Mühldorf und Altötting“ (Los 1) wurde keine Erheblichkeit für eine Verträglichkeitsprüfung festgestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbaustrecke ABS 38 München – Mühldorf – Freilassing, Projektabschnitte PA02 Ampfing – Tüßling und PA04 Tüßling – Burghausen – Betriebsbahnhof Wackerwerke: Umweltplanung
Postanschrift: Kammerhof 6
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Die ausgeschriebenen Planungsleistungen haben die Beurteilung der Auswirkungen des Streckenausbaus der Strecke ABS 38 München – Mühldorf – Freilassing, Projektabschnitte PA02 Ampfing – Tüßling (Los 1 u. 2) sowie Projektabschnitt PA04 Tüßling – Burghausen – Betriebsbahnhof Wackerwerke (Los 3) hinsichtlich der Umwelt zum Inhalt. Zielstellung für die Leistungserbringung ist es, alle erforderlichen Inhalte des Natur- und Artenschutzes für die Genehmigungsplanung sowie ggf. weitere Planungsschritte zu erhalten. Die Planungsleistung für Umwelt und Naturschutzfachliche Themen der vorab genannten Projektabschnitte ist in drei Lose aufgeteilt.
Für alle drei Lose (Los 1= PA02 PFA1, Los 2= PA02 PFA2, Los 3= PA04) umfasst dies die Erstellung eines UVP-Berichts (inkl. Durchführung des Scopings), eines LBPs, eines Fachbeitrags
zum Artenschutz sowie die hierfür erforderlichen Kartierungsarbeiten. Die Angaben in den Anlagen „Kartierung“ zum Leistungsbild „Fachbeitrag für Artenschutz“ wurden größtenteils auf Grundlage der erweiterten Screenings gemacht. Allerdings wurde auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Projektabschnitt PA01 Markt Schwaben – Ampfing die Haselmaus als artenschutzrechtlich relevante Art in die Kartierung mit aufgenommen, da dies im PA01 von der Naturschutzbehörde gefordert wurde.
Auf Grundlage der vorangegangenen FFH-Vorprüfungen wird nur für das Los 2 eine FFHVerträglichkeitsprüfung erforderlich. Diese soll im Los 2 für das FFH-Gebiet „Grünbach und Bucher Moor“ durchgeführt werden. Für die FFH-Gebiete „Innauen und Leitenwälder“ (Los 1 u. 2) und „Kammmolchhabitate in den Landkreisen Mühldorf und Altötting“ (Los 1) wurde keine Erheblichkeit für eine Verträglichkeitsprüfung festgestellt.
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Land: Deutschland
Die Gliederung der Dokumente ist anzupassen, Kapitel sind entsprechend zu strukturieren, anzuordnen und in einen Gesamtkontext zu bringen.
Für den AG war zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Unterlagen durch den AN nicht erstichtlich, dass eine Änderung von EBA-Vorgaben eine Überarbeitung erforderlich machen wird. - NA08
In einer ersten Bearbeitung der Unterlagen LBP und UVP-Bericht hat der AN zur Gliederung und inhaltlichen Ausgestaltung die Angaben aus den damals gültigen EBA-Leitfaden herangezogen. Eine erneute Überarbeitung und Einreichung der Antragsunterlagen in 2023 erfordert die Berücksichtigung des mittlerweile gültigen Leitfadens Stand 2022.
Für den AG war zum Zeitpunkt der Bearbeitung der Unterlagen durch den AN nicht erstichtlich, dass eine Änderung von EBA-Vorgaben eine Überarbeitung erforderlich machen wird.